[RLP] Stimmenmehrheit durch Teilung des eigenen Grundbesitzes

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War hier früher üblich
Früher war Realteilung üblich.

Es ging nicht Acker 1 an Sohn 1, Acker 2 ans Sohn 2 usw.

Es ging je ein Teil von Acker 1 an Sohn 1 und an Sohn 2. Dann je ein Teil von Acker 2 an Sohn 1 und Sohn 2. usw.

Das frühere System führte zu verkleinerten Grundstücken . Das heutige System lässt das Grundstück wie es ist. Beide Systeme führen zu mehr Grundeigentümern und somit zu mehr Jagdgenossen.
 
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Die Teilung ist rechtlich einwandfrei verlaufen. Alle Eintragungen wurden vorgenommen.
Die Neueigentümer sind alle selber anwesend oder lassen sich vertreten (Nicht mehr als 3 auf einmal von einem Vertreter).

Wie gesagt, die Rahmenbedingungen sind alle rechtlich einwandfrei abgelaufen.

Mir geht es ausschließlich um die Frage, ob es übergeordnete Gründe ("Treuepflicht usw.) geben könnte, die ein solches Vorgehen als rechtsmissbräuchlich erscheinen lassen und ob es entsprechende Urteile gibt oder ob jemand dahingehend schon Erfahrungen gesammelt hat!?
Das Wahlrecht bei der Stimmabgabe ist ans Eigentum Gebunden.

Nicht an die Treue...

Wen es zu den Grundstücken euinen Eigentümerwechsel gegeben hat; ist das nicht zu Beanstanden.
Das Risiko dabei : die Stimmmehrheit der neuen Eigentümer können auch einen ganz anderen Willen als die des alten Besitzers ausdrücken....
 
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Mehr Besitzer=mehr Stimmberechtigte, das ist klar. Aber was Ihr bedenken solltet: Die ganze Aktion ist teuer! Man braucht den Notar, das Katasteramt, wenn eine Parzelle geteilt werden soll, den Vermesser und Grunderwerbssteuer wird auch fällig. Die kann man auch nicht durch einen künstlich niedrigen Kaufpreis drücken (1 €/ha)- dann nehmen die halt den mittleren Kaufpreis der Gegend an. Wenn es landwirtschaftlich Flächen sind, werden u.U. stille Reserven aufgedeckt, die dann zu versteuern sind.
 
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Hast Du nicht von einem fiktiven Fall geschrieben?
Die Einlassung klingt aber ganz anders.

Gestrige Neuanmeldung mit nur 4 Postings und alle in diesem Faden.

Was ist das hier für eine Nummer und wen willst Du hinters Licht führen?
Ist das nicht ein bisschen paranoid? Darf man sich hier nicht für eine spezielle Frage anmelden?

Der Fall ist fiktiv, da es darum geht, die Rechtslage für solche Eventualitäten darzustellen.

Wie bereits im allerersten Post geschrieben, geht es mir ausschließlich um die Frage, ob jemand schonmal mit so etwas zu tun hatte und entsprechend "mehr" weiß in Bezug auf Rechtsprechung oder behördlichem Handeln.

Da die meisten Antworten sich aber auf alles andere bezogen, nur nicht auf die eigentliche Frage, habe ich versucht, klar zu machen, dass die Begleitumstände und alle damit zusammenhängenden Probleme für die zu klärende rechtliche Frage nicht relevant sind bzw. als rechtlich einwandfrei vorauszusetzend sind.

Alle anderen Umstände sind rechtlich vollkommen klar und nicht streitig, weshalb sie in diesem fiktiven Fall (und ja, er ist wirklich fiktiv, deswegen kann man auch alle anderen Umstände ignorieren und sich auf das eine Problem konzentrieren. Wäre etwas doof von mir, wenn es um einen richtigen Fall gehen würde, nicht wahr!?) eben als gegeben angesehen werden.

Deswegen bewundere ich Deinen vermeintlich detektivischen Einsatz, aber dieser ist leider bei der Beantwortung der Frage nicht besonders hilfreich und offenbart leider auch ein bisschen eine einseitige Sichtweise auf andere Menschen hier...
 
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Das Wahlrecht bei der Stimmabgabe ist ans Eigentum Gebunden.

Nicht an die Treue...

Wen es zu den Grundstücken euinen Eigentümerwechsel gegeben hat; ist das nicht zu Beanstanden.
Das Risiko dabei : die Stimmmehrheit der neuen Eigentümer können auch einen ganz anderen Willen als die des alten Besitzers ausdrücken....

Das ist eben leider manchmal nicht ganz so einfach und genau das ist der Grund, warum ich hier nachgefragt habe.
Deutsche Gerichte haben immer wieder entschieden, dass gewisse "Sachen" nicht erlaubt sind, obwohl sie gesetzlich nicht verboten sind. Das wird dann (in der Regel) mit Treuwidrigkeit begründet.

Da meine eigenen Recherchen dahingehend nichts erbracht haben, hatte ich gehofft, dass vielleicht hier jemand schonmal irgendwie mit dem Thema zu tun hatte und mehr wüsste.

Aber anscheinend ist das nicht so :)

Deswegen danke ich allen, die sich Gedanken darüber gemacht haben und das Thema kann gerne für weitere Diskussionen über Flurbereinigungen usw. genutzt werden.

Falls aber doch noch jemand kommt, der mal damit zu tun hatte: gerne bei mir melden per PM. Danke!
 
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Es wurde ja nur die Stimmenzahl vergrößert. Die Flächengröße bleibt.
Zur Abstimmung brauchst die Stimmen und Flächen Mehrheit.
Wenn du nur eines davon hast, wird es nix.....
 
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Stimmt aber wenn die anwesende Stimmenmehrheit gegen die anwesende Flächenmehrheit ist was hast du dann?

Denke genau das soll bezweckt werden.
 
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Genau, vorher hatte Person A weder Flächen noch Kopfmehrheit. Jetzt hat es ein paar treue Gefolgsleute installiert und die Anderen Personen B, C, D u.s.w. haben nicht mehr beide Mehrheiten in ihren Reihen. Beschlüsse gegen den Willen von A sind so nicht mehr möglich.
 
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Ist genau so wie mit Vollmachten. Bei uns gilt eine für jeden Genossen.....
Kommt immer darauf an was beeinflusst werden soll.
Rechtlich wird da nichts im Wege stehen.
Der Vorstand wird sich hüten einen Verstoß sich an zulasten!

Wenn es ganz wichtig ist musst du betteln gehen bei den Genossen und keinen auslassen, auch wenn es 0,ha sind..
 
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Denke genau das soll bezweckt werden.
Angesichts des großen, in der Regel unausgeschöpften Potentials, an Stimmen in einer JG vermutlich ein System, welches nicht nachhaltig funktioniert.

Anders gesagt, wenn es einen gibt der wirklich stört, geht man Klinkenputzen bei Jagdgenossen die sonst nie erscheinen und besorgt sich ein paar Vollmachten.
 
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So Fiktiv ist das gar nicht. Bei uns im Ort und in den umliegneden Gemeinden ist eine Gruppe, die sich auf lokaler Ebene dem idiologischem Naturschutz verschrieben hat, dabei, Grundstücke zusammen zu kaufen. Allerdings nicht als juristische Person sondern auf die Namen linientreuer Gruppierungsmitglieder.
In Verbindung mit traditionell schlecht besuchten Jagdversammlungen kann man da schon mal in den Bereich einer Stimmenmehrheit kommen.
 
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So Fiktiv ist das gar nicht. Bei uns im Ort und in den umliegneden Gemeinden ist eine Gruppe, die sich auf lokaler Ebene dem idiologischem Naturschutz verschrieben hat, dabei, Grundstücke zusammen zu kaufen. Allerdings nicht als juristische Person sondern auf die Namen linientreuer Gruppierungsmitglieder.
In Verbindung mit traditionell schlecht besuchten Jagdversammlungen kann man da schon mal in den Bereich einer Stimmenmehrheit kommen.
Welches jagdliche Ziel verfolgen die mit dem Ankauf von Grundstücken?

Guillermo
 
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Angesichts des großen, in der Regel unausgeschöpften Potentials, an Stimmen in einer JG vermutlich ein System, welches nicht nachhaltig funktioniert.

Naja, in vielen Jagdgenossenschaften ist das Interesse der Jagdgenossen an den Geschehnissen eher überschaubar. Und da ein JG nur begrenzt Stimmen vertreten darf, könnte das schon eine Strategie sein, drei, vier Getreue zu installieren, um zumindest die Mehrheit der Köpfe sicherzustellen.

Anders gesagt, wenn es einen gibt der wirklich stört, geht man Klinkenputzen bei Jagdgenossen die sonst nie erscheinen und besorgt sich ein paar Vollmachten.

Man könnte natürlich auch auf den Gedanken kommen, dass der "Stimmensammler" selbst der Störenfried ist...
 
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Stimmt aber wenn die anwesende Stimmenmehrheit gegen die anwesende Flächenmehrheit ist was hast du dann?

Denke genau das soll bezweckt werden.
Anträge die nicht Angenommen wurden gelten als Abgelehnt. Um einen Antrag durch zu bekommen bedarf es der Doppeleten Stimmenmehrheit : die der Anwesenden Kopfstimmen und die durch Anwesenheit vertretenden Flächen. Da jedesmal bei der Abstimmung Namentlich abgestimmt werden muß ( auch bei Geheimer Abstimmung muss der Name des Abstimmenden mit auf dem Stimmzetel vermerkt sein !) sind Versammlungen der JG immer nur Mitgliedern der JG und Bevollmächtigte und Geladene Gäste zulässig. Die Mitnahme des Ehepartners um ihn beim Gemeinsamenen Essen und trinken dabei zu haben ist i.d.R. nicht zulässig; es sei den es wurde Offiziell so eingeladen.

Da im Vorfeld Niemand Exakt vorhersagen kann welche Mehrheiten Vertreten sind; ist das System auch Ok und nur sehr schwer zu Mißbrauchen.
 
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Naja, hier versucht doch jemand „fiktiv“ durch Teilung seines Grundbesitzes sich die Kopfstimmenmehrheit zu schaffen.

Da ist es vollkommen egal wenn die Flächenmehrheit anderer Meinung ist.

Dieser fiktive Grundbesitzer versucht sich also in eine Position mit einer Vetomacht zu bringen.

Ob das gelingt? Ich finde es eher dümmlich und würde das Gegenteil versuchen und Flächen dazu kaufen für die Flächenmehrheit. Ist besitzwahrender und bringt Rendite bei Verpachtung an die Bauern.
 

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