Steinschloss-Vorderlader als Deko an die Wand - geht das noch?

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Für mich war das noch nie ein Thema, daher kenne ich mich nicht aus:

Eine Steinschlosswaffe darf man rechtlich gesehen führen.

Darf man sie als Deko an die Wand hängen?

Ungeladen, wie ich betonen möchte.
 
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Für mich war das noch nie ein Thema, daher kenne ich mich nicht aus:

Eine Steinschlosswaffe darf man rechtlich gesehen führen.

Darf man sie als Deko an die Wand hängen?

Ungeladen, wie ich betonen möchte.

Ob Du die Waffe führen darfst, wage ich zu bezweifeln, aber an die Wand hängen wohl schon.
Aber es werden sicherlich noch einige Beiträge dazu kommen!
D.T.
 
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Führen ist in Deutschland für Steinschloss kein Problem; geladen führen könnte hingegen Schwierigkeiten bedeuten, aber das ist nicht richtig detailliert geregelt.

Das „wohl schon“ irritiert mich, denn genau in dem Bereich gab es sehr einschneidende Änderungen.
 

BAL

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AWaffV
§ 13 Aufbewahrung von Waffen oder Munition
[...]
(2) Wer Waffen oder Munition besitzt, hat diese ungeladen und unter Beachtung der folgenden Sicherheitsvorkehrungen und zahlenmäßigen Beschränkungen aufzubewahren:
1. mindestens in einem verschlossenen Behältnis: Waffen oder Munition, deren Erwerb von der Erlaubnispflicht freigestellt ist;
[...]

Hast Du eine Rechtsgrundlage nach der das Führen von Steinschlosswaffen in Deutschland erlaubt ist? Wie kann ein PVB feststellen, daß die Waffe im Zweifel ungeladen ist? Ist das Führen nur dann erlaubnisfrei wenn der Führende eine Laufkamera dabei hat?
 
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Genau. Erlaubnisfrei oft F im Fünfeck.

Führen ist daher nur mit Waffenschein (!) erlaubt.
 
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Genau. Erlaubnisfrei oft F im Fünfeck.

Führen ist daher nur mit Waffenschein (!) erlaubt.

Schaut man in die Anlage2 - "Waffenliste", Abschnitt 2, Unterabschnitt 2, Punkt 3 "Erlaubnisfreies Führen,
steht da unter 3.1 ,Schusswaffen mit Lunten oder Funkenzündung, deren Modell vor dem 1. Januar 1871 entwickelt worden ist.
 
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Allerdings würde ich es nicht darauf anlegen und mit einem VL spazieren gehen. Im Zweifel fertigt der PVB eine Strafanzeige, weil vor Ort nicht das Entwicklungsjahr geklärt werden kann, bzw. Der Kollege sich überhaupt nicht auskennt. Je nachdem wie viele besorgte Bürger anrufen und der Situation vor Ort, kann nach einem freundlichen Gespräch auch die Untersagung und Sicherstellung zur Gefahrenabwehr auf einen zukommen....viel Ärger und Nerven für nichts
 
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Schaut man in die Anlage2 - "Waffenliste", Abschnitt 2, Unterabschnitt 2, Punkt 3 "Erlaubnisfreies Führen,
steht da unter 3.1 ,Schusswaffen mit Lunten oder Funkenzündung, deren Modell vor dem 1. Januar 1871 entwickelt worden ist.

und dann kommt es immer darauf an, was Polizei, Staatsanwaltschaft und Richter daraus basteln!
D.T.
 
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ich ziehe mir einfach ein Antifa Shirt an, dann ist es ok.

Also, soweit ich das sehe, ist kein Wandbehang mit Steinschloss möglich.

Keine Tresorpflicht, aber Sicherungspflicht.

Nur eine reine, nicht schuldfähige Deko Waffe wäre erlaubt.
 

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