Ich hab jetzt auch einen Sachverhalt mehrmals nachgefragt, mit Frage wo das steht. Und immer die selbe blöde Antwort bekommen.Meine Antwort ist dann immer: "Wo steht das?"
Evtl könnte man auch hier die Quelle für sein Wissen einfügen.
Eventuell liegt es auch nur an der richtigen Antragsstellung und Erklärung seines / des Bedürfnis. Oder wie man es dem Sachbearbeiter mit sachlichen Gründen darlegt.Ist schon interessant, wie geltendes Recht hier und da nicht gilt... Oder auch doch, je nach Hansel...![]()
So ist es.Ja, ist schon erstaunlich. Aber in einer offenen Diskussion wurde mir das so dieses Jahr gesagt.
Aber irgendwie komm ich noch an einen .44Mag- Revolver. Gibt ja genug Disziplinen beim BDS.
Es gibt keine "Jagd-WBK". Entweder grün, gelb oder rot. Die mit Eichenlaub ist noch nicht kreiert.Nach der Aussage meines SB müsste ich ja, wenn ich eine bestimmte Waffe jagdlich und sportlich nutzen wolllte, diese praktisch zweimal kaufen, einmal auf Jagd-WBK und einmal auf die grüne.
Warum nicht? Sollten in .22 lfb beide mehr Leistung als TPH bringen. Ob praktisch oder nicht hat der SB ja nicht zu entscheiden.Du wirst aber z.B. für den Schiessport keine Walther TPH eingetragen kriegen - jagdlich dagegen schon. Genau so, wie du keine freie Pistole oder olympisch Schnellfeuer in .22lfb/ kurz für die Jagd kriegst.
Wer bekommt denn alles eine gelbe WBK?Es gibt keine "Jagd-WBK". Entweder grün, gelb oder rot. Die mit Eichenlaub ist noch nicht kreiert.
Eine Waffe, die beiden Regularien entspricht (Jagd-sachliche Verbote / Sportordnung) kannst du und darfst du wechselweise einsetzen.
Du wirst aber z.B. für den Schiessport keine Walther TPH eingetragen kriegen - jagdlich dagegen schon. Genau so, wie du keine freie Pistole oder olympisch Schnellfeuer in .22lfb/ kurz für die Jagd kriegst.
Genau das wäre eben laut meinem SB nicht so.Eine Waffe, die beiden Regularien entspricht (Jagd-sachliche Verbote / Sportordnung) kannst du und darfst du wechselweise einsetzen.