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Hallo,
ich hatte letztlich ein Gespräch mit menem Sachbearbeiter welches mich etwas verwundert hat. Dieser hat anklingen lassen, dass man eine Waffe, welche auf einer Sportschützen WBK (grün) eingetragen ist, nicht jagdlich führen dürfe. Wir sprechen natürlich von einem Jäger der auch eine grüne WBK hat, also Sportschütze ist. Ist das wirklich so? Dass ich eine Waffe die nur eine jagdliche Zulassung hat nicht sportlich nutzen kann ist klar, aber warum sollte ich eine "Sportschützen-KW" in .22 nicht auch z.b. jagdlich für die Fallenjagd nutzen?
ich hatte letztlich ein Gespräch mit menem Sachbearbeiter welches mich etwas verwundert hat. Dieser hat anklingen lassen, dass man eine Waffe, welche auf einer Sportschützen WBK (grün) eingetragen ist, nicht jagdlich führen dürfe. Wir sprechen natürlich von einem Jäger der auch eine grüne WBK hat, also Sportschütze ist. Ist das wirklich so? Dass ich eine Waffe die nur eine jagdliche Zulassung hat nicht sportlich nutzen kann ist klar, aber warum sollte ich eine "Sportschützen-KW" in .22 nicht auch z.b. jagdlich für die Fallenjagd nutzen?