Softair?

Registriert
22 Dez 2005
Beiträge
862
nabend allerseits

Brauche mal dringend eure Hilfe...

Einem Freund ist da was doofes passiert.
Er hatte vergangenes Wochenende ein kleines Problem mit den Herren von der Polizei.
Die meinten,es wäre nicht gestattet,dass er seine Softair Pistole(Kaliber 6mm,unter 0,5Joule) in der Stadt am Gürtel trägt.Ich weiß dass das ein bisschen krank ist,mit so nem Teil am Gürtel am helligen Tage durch die City zu stapfen,aber wie schaut dass denn rein rechtlich aus?
Ist es erlaubt eine Softair unter 0,5Joule mit sich in der Statd rumzuschleppen?

vielen Dank für die zahlreichen Antworten
icon_smile.gif


Gruß F.
 
A

anonym

Guest
Genau. Das BKA hat entschieden, dass Softair unter 0,5 Joule SPIELZEUG sind. Das kann jeder ab drei Jahre mit sich rumschleppen, wie es ihm gefaellt.

Anwalt nehmen und die Buettel rund machen.
 
Registriert
18 Jan 2006
Beiträge
107
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von muelschritter:
Ich weiß dass das ein bisschen krank ist,mit so nem Teil am Gürtel am helligen Tage durch die City zu stapfen,...
....
Gruß F.
<HR></BLOCKQUOTE>

Hallo!

Das nennt man die praxisorientierte Definition der "öffentlichen Ordnung"!

Das hat mit Sicherheit auch keine Konsequenzen!

Also! Durchatmen!

Link !
Öffentliche Ordnung

Alles halb so schlimm!
icon_smile.gif

Alles wird gut!
icon_smile.gif

Ruhe bewahren!
icon_cool.gif



Hase261
 
Registriert
18 Jan 2006
Beiträge
1.966
Pass gut auf, dass nicht wieder so ein übereifriger Mensch den BKA Bescheid dahingehend auslegt, dass Spielzeugwaffen dafür bestimmt sind von Kindern bis 14 Jahren benutzt zu werden.

Wer älter ist macht sich vielleicht strafbar!!!????

Es wäre nicht das erste Mal, dass mit solch einer Logik argumentiert wird. Vgl. Taschenlampen!!!!

----
Tom
 

M66

Registriert
28 Dez 2005
Beiträge
1.245
Servus!

Das der Kamerad etwas krank ist, ich glaube da brauchen wir nicht diskutieren
icon_mad.gif
!

Zum rechtlichen.

In der Anlage 2 Abschnitt 2 stehen bei den vom WaffG ausgenommenen Waffen diejenigen welche u.a. eine Geschoßenergie unter 0,08 Joule besitzen.

Nun hat das BKA mit einem Feststellungsbescheid die Grenze auf 0,5 Joule angehoben. Die Begründung hierfür war das (höherwertige) europäische Recht. Allerdings: Das europäische Recht unterscheidet in Geschoßspielzeug welches harte Geschoße ode weiche Geschoße verschießt. Da im genannten Kaliber beide Möglichkeiten bestehen ist die Höchstenergie 0,08 Joule!!!

Das BKA hat insofern zwar praxisnah aber ohne rechtliche Grundlage entschieden.

Das sehen mitlerweile auch einige Gerichte so! Mittlerweile gibt es zwei Urteile aus BW die das belegen. Wenn ich am Montag wieder im Dienst bin kann ich diese evtl. mal teilweise zitieren bzw. die Fundstelle nennen.

Meine persönliche Meinung:

Da der BKA-Feststellungsbescheid einer rechtlichen Grundlage entbehrt, ist die Grenze gem. der europäischen Spielzeugrichtline weiterhin 0,08 Joule. Damit fällt diese Softairwaffe unter das WaffG! Damit wäre der Erwerb; der Besitz und das Führen erlaubnispflichtig!!!

Klingt doof ich weiß, aber ich stehe mit meiner Meinung nicht alleine.

Gruß und Weidmannsheil

Michl
 
H

Hepatitis

Guest
hahahahaha, ich werd nimmer!!! Spielzeug fällt unter Waffengesetz???
Ihr Deutschen seid schon ein seltsames Volk!
 

M66

Registriert
28 Dez 2005
Beiträge
1.245
So blöde wie das klingen mag, aber so ist es!

Per Schußwaffendefinition "......ein Geschoß durch den Lauf getrieben...." erfüllen die Softair tatsächlich diese Voraussetzung.

Durch die Festlegung der Maximalenergie von 0,08 Joule wird in der Anlage 2 Abschnitt 2 die Softair aus dem Gesetz genommen. Die Energiegrenze entstammt der Spielzeugrichtlinie der EU, die übrigens für alle EU-Länder bindend ist!!!

Ich weiß zwar nicht woher du stammst, allerdings würde ich an deiner Stelle mal etwas genauer ins Gesetz schauen bevor du dich totlachst.

Michl
 
G

Gelöschtes Mitglied 9162

Guest
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von M66:
Da im genannten Kaliber beide Möglichkeiten bestehen ist die Höchstenergie 0,08 Joule!!!

Gruß und Weidmannsheil

Michl
<HR></BLOCKQUOTE>

Wenn er Gelkugeln geladen hatte(oder die Plempe leer war!) wohl gerade nicht...
 
A

anonym

Guest
Deswegen gibts ja den BKA-Feststellungsbescheid. Komisch, dass die nur dann gelten sollen, wenn sie etwas verbieten, nicht aber, wenn sie etwas erlauben.

Sind die Fehlurteile, die M66 ansprach, schon rechtskraeftig?

Sowas gehoert von einer hoeheren Instanz als irgendeinen Amtsrichterlein geklaert.

Froh, wer eine RSV hat.
 
G

Gelöschtes Mitglied 9162

Guest
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von promillo:
Deswegen gibts ja den BKA-Feststellungsbescheid. Komisch, dass die nur dann gelten sollen, wenn sie etwas verbieten, nicht aber, wenn sie etwas erlauben.

Sind die Fehlurteile, die M66 ansprach, schon rechtskraeftig?

Sowas gehoert von einer hoeheren Instanz als irgendeinen Amtsrichterlein geklaert.

Froh, wer eine RSV hat.
<HR></BLOCKQUOTE>

Ja, bei einer scharfen Waffe ist die Rechtslage eindeutig, hier nicht, insofern prüfen.

Aber das ist ja alles im Grunde kalter Kaffee, wurde Herrn Brenneke und Co. alles im Vorfeld zum neuen WaffG prognostiziert, von verschiedensten Seiten, die Sache mit Softairwaffen und mit bestechend ähnlichen Atrappen und den Gefahren die davon ausgehen, im Gegensatz zu den Gefahren der Waffen durch Legalwaffenbesitzer.

Doch das wurde ignoriert, bis irgendwann ein Jugendlicher mit einem PEP in der Brust da liegt. Und man könnte dem jeweiligen Beamten keinen Vorwurf machen...

Brenneke und Co freilich schon, doch die kümmerts nimmer.
icon_redface.gif
 

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
39
Zurzeit aktive Gäste
186
Besucher gesamt
225
Oben