Es sei denn, er handelt in Rahmen des Tierschutzes und erschießt einen wildernden Hund, der möglicherweise in der Sekunde einen Nutria klar macht... Da sehe ich keine zeitliche Bindung. Beim Fangschuss auf eine Reh nach einem Autounfall wartest du ja auch nicht erst auf den Sonnenaufgang.
Ich schliesse mich den Vorredner an, wir haben zu wenige Informationen um hier in irgendeiner Art Sinnvoll zu diskutieren.
Persönlich:
Ich würde einen Hund nur in größter Not erschiessen (Angriff auf mich oder einen anderen Menschen) auch wenn es Jagdlich gesehen sogar meine Pflicht wäre ein Reh vor dem Hund zu retten.
In der Zeit in der wir leben, werden Gesetze gedreht, so lange bis man dich als Schützen dran hat...
Die Menge der verfügbaren Informationen ist hier irrelevant.
Es heißt im Landesjagdgesetz NRW
"(4) Die zur
Ausübung des Jagdschutzes berechtigten Personen sind befugt,
1. Personen, die in einem Jagdbezirk unberechtigt jagen oder eine sonstige Zuwiderhandlung gegen jagdrechtliche Vorschriften begehen oder außerhalb der zum allgemeinen Gebrauch bestimmten Wege zur Jagd ausgerüstet angetroffen werden, anzuhalten, ihre Person festzustellen und ihnen gefangenes und erlegtes Wild, Schuss- und sonstige Waffen, Jagd- und Fanggeräte, Hunde und Frettchen abzunehmen;
2.
Hunde außerhalb der Einwirkung ihrer Führerin oder ihres Führers abzuschießen, wenn
a) diese Wild töten oder erkennbar hetzen und in der Lage sind, das Wild zu beißen oder zu reißen,
b) es sich um keine Blinden-, Behindertenbegleit-, Hirten-, Herdenschutz-, Jagd-, Polizei- oder Rettungshunde handelt, soweit sie als solche kenntlich sind und solange
c)
andere mildere und zumutbare Maßnahmen des Wildtierschutzes, insbesondere das Einfangen des Hundes, nicht erfolgversprechend sind."
Genannt war ein Gastjäger. Der wird schwerlich im Besitz einer schriftlichen Autorisierung seines Jagdherren sein, Hunde abzuschießen.
Die Hundeführerin war in der Nähe und rief nach ihrem Hund.
Andere Maßnahmen wurden seitens des Schützen nicht versucht, zumindest hat er lediglich sein Bedauern ausgesprochen.
Warum, zum Teufel, muss immer wieder und wieder versucht werden, mit fadenscheinigen Argumenten die Absolution eines Straftäters oder Gesetzesbrechers herbeizureden, für den es nach Lage der Dinge schlicht keine Rechtfertigung gibt?
Gruß,
Mbogo