Schreiben an Mieter wegen Rauchmeldern

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Gelöschtes Mitglied 3257

Guest
Hallo zusammen,hat wer von Euch zufällig schon mal ein Schreiben an seine Mieter bezüglich der Rauchmelderpflicht entworfen? Speziell geht es um die Pflichten rund um die Wartung. In den meisten Bundesländern ist das ja spätestens ab 1.1.17 PflichtHabt ihr vielleicht Tipps oder sogar eine Vorlage für die Formulierung?Besten Dank im VorausForest
 
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  • Formulierungsvorschlag-Sicherstellung_der_Betriebsbereitschaft_Rauchwarnmelder.pdf
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Ein Schreiben an die Mieter habe ich nicht entworfen. Stattdessen habe ich den Mieter telefonisch kontaktiert und einen Termin zur Installation der Rauchmelder abgestimmt. Dabei habe ich dann eine Standartprotokoll zur Installation der Rauchmelder unterzeichnen lasssen, ein Wartungsheft übergeben und den Mieter über seine Pflichten sowie das Verhalten im Brandfall aufgeklärt. Vordrucke für Standardprotokolle sind z.B. unter "Rauchmelder Gerätepass und Wartungsheft" bei Amazon oder anderen Anbietern zu finden.

Über die fachgerechte Installation von Rauchmeldern entsprechend der DIN Norm habe ich mich über das Internet und auch über die Installationshinweise von Rauchmeldern informiert. Alternativ kann man auch einen Fachbetrieb bauftragen oder einen Kurs mit Prüfung absolvieren, um die Befähigung z.B. im Versichtungsfall nachweisen zu können.
Die Installationskosten durch einen Fachbetrieb wären vermutlich (als Modernisierungsaufwand) auf 9 Jahre verteilt durch Mieterhöhung auf den Mieter umlegbar (so die Meinung in diversen Presseberichten derzeit). Ob die Wartungskosten umlegbar sind, ist vermutlich vom Mietvertrag abhängig. Neuere Mietverträge, z.B. der von Haus und Grund, berücksichtigen bereits seit einigen Jahren die Installation und Wartung von Rauchmeldern und garantieren die Umlagefähigkeit der Wartung durch externe Dienstleister auf Mieter.
 
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Moinsen,

ich habe den Mietern einen Satz in die Betriebskostenabrechnung 2015 geschrieben, dass ab 2016 aufgrund derGesetzesänderung Rauchmelder Pflicht sind und diese von einem Fachbetrieb installiert werden. Die Anschaffungskosten wären umlagefähig, werden aber von mir übernommen und dafür werden die jährlichen Wartungskosten mit in der Betriebskostenabrechnung abgerechnet...

Klappt ohne Probleme
 
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11 Okt 2014
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Ich kann die Mitgliedschaft in der Haus&Grund nur empfehlen; es lohnt sich total.

Allerdings ist die Qualität der H&G von Ort zu Ort sehr verschieden, das hängt vom Betreiber ab.

Dennoch ist das lohnenswert!
 
G

Gelöschtes Mitglied 4585

Guest
  1. Fachbetrieb beauftragen.
  2. Kosten sind mit 11% pro Jahr in die Monatsmiete einzurechnen.
  3. Wartung durch den Mieter!
  4. Achtung bei Menschen mit Behinderung!! Fachbetrieb!!
 
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31 Jan 2002
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6.543
Achtung bei Wartungspflicht durch den Mieter: Wenn der Mieter nix hat, besteht bei Vernachlässigung das Risiko, dass der Vermieter mit haftbar gemacht werden kann. Deshalb bei mehreren Mietparteien und verschiedenen Objekten am Besten Fachbetrieb warten lassen mit Dokumentation!
 
G

Gelöschtes Mitglied 5627

Guest
Auf dem Markt gibt es Rauchender mit Versicherungsschutz bei Fehlalarm. Wird durch Fehlalarm ein Feuerwehreinsatz oder ein gewaltsames Öffnen der Haustüre ausgelöst, übernimmt die Versicherung die Kosten.
Für diese Geräte schreibt der Hersteller auch Einbau, Inbetriebnahme und Instandhaltung (Kontrolle, Inspektion, vorbeugende Wartung, Instandsetzung, Verbesserung) durch einen geeigneten Fachbetrieb vor. Diese Herstellervorschrift zählt zum bestimmungsgemäßen Gebrauch.
 

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