Steht in einem Bescheid, den ich letztens in der Hand hatte.Aha...
Woher stammt denn diese Info?
Genau. Der weißt die mit dem Arm ein und nicht mit dem kleinen Finger in der Hosentasche. Und wenn der Hund führig ist und Erfahrung im Markieren hat, dann reicht auch ein Blick in die richtige Richtung.Ist Unsinn. Die WBK gilt ja auch nicht nur in den Landkreis der ausstellenden Behörde.
Ich weiß, hier sind alles Hundeausbilder von Gottes Gnaden, mit den besten Hundchen der Welt.
Andere brauchen Kurse bei Profis und nicht überall kannst du da mal eben mit der Flinte knallen, aber alles Profis hier.
Im übrigen, wahrscheinlich sind Labrador cleverer als andere Hundchen, die brauchen keine Flinte die die Richtung weist, das macht der Schütze nach dem Schuss.
Dann verstößt dieser Bescheid gegen die Verwaltungsvorschrift zum WaffG.Steht in einem Bescheid, den ich letztens in der Hand hatte.
Zu §10 WaffG 10.15.4
zu ersteilen ist."ohne ausdrückliche Beschränkung auf bestimmte Anlässe oder Gebiete"
Danke. Hab mich damit bisher überhaupt nicht beschäftigt. Das passt aber zum kommunistischen Thüringen. Mit Verweis auf die Feststellung, dass die Jagd mit Schwarzpulvervorderladern in Bayern als unweidmännisch eingestuft wäre, wird regelmäßig die Erwerbserlaubnis für Schwarzpulver bei Wiederladern in Frage gestellt, die nur jagdlich ausgerichtet sind und Schwarzpulver nicht sportlich schießen.Dann verstößt dieser Bescheid gegen die Verwaltungsvorschrift zum WaffG.
Die sagt sehr deutlich, dass der kleine Waffenschein
zu ersteilen ist.
Die Genehmigung zum Führen gilt nur in dem Bereich für den die Untere Waffenrechtsbehörde zuständig ist, welche den kleinen Waffenschein ausgestellt hat.
Steht in einem Bescheid, den ich letztens in der Hand hatte.
So, hab mir das nochmal zeigen lassen. Flüchtigkeitsfehler meinerseits. Da steht es wie Blechhase und TT22 beschrieben haben.Steht das da so wortwörtlich drin, oder steht im Bescheid (und auf dem KWS) etwas im Sinne von "ist berechtigt Schreckschusswaffen (...) im Kreis zu führen"?
Das mit dem "im Kreis" bezieht sich nämlich auf das runde PTB-Zulassungszeichen und nicht auf den räumlichen Geltungsbereich der Erlaubnis...
Diese Formulierung hat schon oft für Verwirrung gesorgt (ähnlich wie das "berechtigt nicht zum Führen in ... Aufzügen" auf den alten Vordrucken - meinte im Beamtendeutsch "Demos", führte aber oft dazu, dass die Inhaber dachten, sie dürfen mit der Waffe nicht in Fahrstühlen mitfahrenDaher steht auf den neuen Vordrucken jetzt "berechtigt nicht zum Führen bei ... Aufzügen" - vielleicht vertreibt das die Inhaber jetzt aber sogar aus dem ganzen Treppenhaus
.)
Deshalb benötigt man zum Ausbilden von Jagdhunden auch einen Jagdschein. Ja nee, is klaa.Jagdhundeausbildung ist Jagd.