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Ich benötige für meine Winchester 100(jagdliche halbautomatische Repetierbüchse) in .308, die nun fast 50 Jahre alt ist und immer noch mit quasi jeder Munition funktioniert ein Ersatzteil, hier den Schlagbolzen. Dieser ist in Deutschland so nicht mehr erhältlich, jedoch in den USA verfügbar. Den würde ich mir nun gerne schicken lassen, aber wenn es sich bei dem Schlagbolzen um ein wesentlcihes Waffenteil handeln würde, wäre dieser einer Schusswaffe gleichgesetz und quasi ein Waffenimport. Es gib zu dem Thema ein BKA-Merkblatt, das habe ich schon durch, ohne weiteren Erkenntnisgewinn. Waffenbehörde weiß es auch nicht. Mein Bauchgewinn sagt, es müsste zulässig sein.
Wer kennt sich aus?
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