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Wenn auf dem Kurzwaffenstand keine hülsenabweisenden Abtrennungen zwischen den Schützenpositionen existieren und Selbstladepistolen geschossen werden, schreiben die Schießstandrichtlinien Schutzbrillen vor. Aber hier ist das nicht der Fall, weil jede Schützenposition eine Trennmauer hat.Das kann auch Bestandteil der Schießstand- Zulassung sein. Wobei die DJV- Vorschrift das nicht her gibt.
Ist tatsächlich eine reine Interpretation der neuen Schießvorschrift durch den Schießobmann.