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"Unterläge der Wolf dem Jagdrecht, würde sich an seinem Schutzstatus nichts ändern und er eine ganzjährige Schonzeit genießen. Dem Ansatz, das Wolfsmonitoring und –management aus der Jagdabgabe zu finanzieren, wären damit allerdings Tür und Tor geöffnet."
http://www.wildundhund.de/home/8927-auch-schleswig-holstein-macht-wolf-zur-staatsangelegenheit
basti
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basti