[RLP] Restwert Hochsitze, anteilige Beteiligung

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Hallo zusammen,

ich hoffe Ihr könnt mir etwas Licht ins dunkeln bringen und mir sagen wie die Rechtslage in der folgenden Situation aussieht:

Ein entgeltlicher BGS-Inhaber hat vor 8 Jahren eine anteilige Beteiligung an den Erwerb eines Teiles der vorhandenen gebrauchten Ansitzeinrichtungen im Revier vorgenommen als es zu einem Pächterwechsel kam. Die Gesamtsumme wurde damals zwischen einem der neuen Pächter und dem BGS-Inhaber aufgeteilt. Der 2te Pächter hat dafür andere Sitze übernommen. Der BGS-Inhaber ist aus dem Revier vor 3 Jahren ausgeschieden, die beiden bestehenden Pächter haben das Revier weiter gepachtet und der BGS-Inhaber hat keine Ansprüche zum Zeitpunkt des Ausscheidens geäußert.

Im Jagdjahr 2023/2024 ist einer der beiden Pächter ausgeschieden. Geblieben ist nur der Pächter mit der anteiligen Summe (an den Hochsitzen mit dem BGS-Inhaber von vor 8 Jahren), dazu kamen für 1 Jahr 2 weitere neue Pächter für das Revier.

Zum neuen Jagdjahr 2024/2025 diesen Jahres hat auch der letzte Altpächter die Jagdpacht aufgegeben und 2 neue Pächter haben das Revier gepachtet. Die Ansitzeinrichtungen wurden ohne Gegensumme komplett an die neuen Pächter überlassen. Nun stellt der ehemalige BGS-Inhaber Ansprüche und bittet um einen finanziellen Ausgleich für seine damalig vor 8 Jahren geleistete Summe an den Hochsitzen die er mit dem Altpächter seinerzeit erworben hat.

Hat er hierauf überhaupt noch Anspruch? Die Sitze sind größtenteils marode und wurden bereits größtenteil durch Eigenleistung der neuen Pächter und den Jahren davor saniert und repariert.
Auch der Altpächter mit dem halben Anteil (geteilt mit dem BGS-Inhaber) hat den neuen Pächtern alles überschrieben.

Vielen Dank für die Hilfe und waidmannsheil
 
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Da bestehen ganz sicher keinerlei Ansprüche mehr.
Der BGSler hat beim ausscheiden keine Ansprüche erhoben. Selbst wenn, dann wäre nach acht Jahren eine eventuelle Verjährungsfrist schob längst abgelaufen.
 
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Nach meiner Auffassung kann der ehemalige BGS nur Ansprüche gegen den Altpächter stellen. (Wenn es den einen schriftlichen Kaufvertrag gab)
Die neuen Pächter haben damit nichts abzumachen.
 

Wheelgunner_45ACP

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Die einzige Option wäre gewesen, als er vor 3 Jahren als BGS- Inhaber ausschied. Denke da greift längst irgend eine Verjährungsfrist. Und sein Anspruch bestand auch nur gegenüber seinen damaligen Vertragspartnern, nicht den aktuellen Pächtern.
 
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Selbst wenn er einen Anspruch gegen die aktuellen Pächter hätte und dieser nicht verjährt wäre, könnten die neuen Pächter die ehemaligen Pächter ja auffordern, die Jagdeinrichtungen auf ihre Kosten zu entsorgen.
 
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Sagen wir es mal so… der BGS ler soll froh sein, dass die neuen Pächter nicht kommen und sagen, er soll seine Scheiß Sitze aus dem Revier entfernen. Ohne was schriftliches wird’s bei solchen Dingen schwer..
 
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Einfach mal ne Rechnung schreiben für die jahrelange Wartung und Instandhaltung "seiner Sitze" dann sollten die Forderungen schnell verstummen.
 
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Die Frage ist zunächst auf welcher Ebene der BGS-Inhaber seine Rechte geltend macht - vertraglich, dinglich (aus dem Eigentum)?

Vertraglich wird es vermutlich für den BGS-Inhaber schwierig werden. Ein schuldrechtliches Verhältnis ist auch nicht durch das Ausscheiden mit den anderen Pächtern oder der Jagdgenossenschaft (als Vermietung o.ä.) entstanden (geht man davon aus, dass alles stillschweigend von statten ging). Jedoch kann wohl angenommen werden, dass der BGS-Inhaber mit dem Grundstückseigentümer ein schuldrechtliches Verhältnis eingegangen ist (Duldung/Miete der konkreten Fläche für die Hochsitze), was nach Abgabe des BGS beendet wurde. Da greift allerdings 548 BGB, sodass der Anspruch verjährt.

Letztendlich besteht für den BGS-Inhaber dann nur ein Anspruch aus seinem Eigentum aus § 985 BGB, der grds. erst nach 30 Jahren (197 BGB) verjährt. Jedoch greift 548 II BGB, sodass auch der Anspruch nach 6 Monaten verjährt.

Und dann bleibt noch ein Anspruch aus 951 BGB, der aber nicht wirklich passt.
Sollte im Jagdpachtvertrag eine Beseitigungspflicht für Sitze vereinbart sein, trifft die Pflicht wohl den letzten Jagdpächter (bzw. abgeleitet von dem Jagdpachtrecht, auch den BGS-Inhaber)
 
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BGS-Inhaber B. und Altpächter A. erwarben vor 8 Jahren gemeinsames Eigentum an mehreren Hochsitzeinrichtungen, je zur Hälfte.

B. nützt die Hochsitze fünf Jahre lang im gemeinsamen Revier. A tut desgleichen.
Als B die Jagdbeteiligung aufgibt, bleiben die Hochsitze wo sie sind und werden vom Miteigentümer A. - bis heute - bestimmungsgemäß als Jadgeinrichtungen weiter genützt. A. ist von Anfang an und bis heute Mitpächter in dem Revier.

Wo siehst Du da Raum für ein Mietverhältnis?
 
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Die Fläche, auf der die Sitze des BGS-Inhabers stehen, könnten gepachtet/gemietet/mietähnlich sein. Ändert aber letztlich nichts, weil es eh verjährt ist. Deshalb kommt nix bei rum
 

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