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so einfach gehts, wer braucht schon Psychotest geschweige denn bezahlen.
truby schrieb:Hoffentlich vergisst der nun Waffenbesitzer gewordene Mann nicht seine neue Waffe nun ordnungsgemäss registrieren zu lassen.
tar schrieb:Keinen Baseballschläger unter der Theke gehabt um dem Mann das Messer aus der Hand zu schlagen?
Oder ein Reizstoffsprühgerät in der Hosentasche?
Hört sich wirklich komisch an - ist kurz zuvor Inventur gewesen? :mrgreen:
Lenz89 schrieb:Nein, wär sicher wegen Notwehr nach BGB §228 oder StGb nach § 32 durchgegangen.