Raubüberfall auf Waffengeschäft

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12 Jan 2006
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Tachen,

Ihr habt aber bescheidene Räuber.

Für den gleichen Ärger hätte er ja noch die Kasse und ein paar mehr Waffen einpacken können.
50 x 9mm Para finde ich auch sehr bescheiden.

Hatte wohl seine Tasche vergessen... :wink:


Gruß, der OstWestfale
 
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3 Feb 2007
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Hoffentlich vergisst der nun Waffenbesitzer gewordene Mann nicht seine neue Waffe nun ordnungsgemäss registrieren zu lassen.
 
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14 Feb 2005
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Na ja - hört sich etwas merkwürdig an die Geschichte. :? So nach Bereinigung der Bücher... :roll:
 
G

Gelöschtes Mitglied 9162

Guest
truby schrieb:
Hoffentlich vergisst der nun Waffenbesitzer gewordene Mann nicht seine neue Waffe nun ordnungsgemäss registrieren zu lassen.

Und wenn ers tut auch nicht schlimm. Wie in Erfurt reagieren die Behörden ja trotz scharfen WaffenGes eh nicht, obwohl sie müßten. :twisted:
 

tar

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9 Feb 2008
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Keinen Baseballschläger unter der Theke gehabt um dem Mann das Messer aus der Hand zu schlagen?
Oder ein Reizstoffsprühgerät in der Hosentasche?

Hört sich wirklich komisch an - ist kurz zuvor Inventur gewesen? :mrgreen:
 
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tar schrieb:
Keinen Baseballschläger unter der Theke gehabt um dem Mann das Messer aus der Hand zu schlagen?
Oder ein Reizstoffsprühgerät in der Hosentasche?

Hört sich wirklich komisch an - ist kurz zuvor Inventur gewesen? :mrgreen:

Dann wäre der Händer wegen Körperverletzung dran gewesen - es ist besser sich die Waffe klauen zu lassen!
 
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BGB heißt es bei uns nicht, ist das ABGB Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch - StGB haben wir auch, allerdings ist es inhaltlich verschieden zum deutschen Pedant ...

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