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Bei zwei Schleppwildhändlern gab es Durchsuchungen und Beschlagnahmungen. Hat dies Konsequenzen für Jäger und Hundeausbildung?
www.pirsch.de
Rabenvögel sind geschützt, auch wenn sie in einzelnen Ländern zusätzlich im Jagdrecht sind und eine Schusszeit haben. Was für ganze, frisch erlegte Vögel gilt, das gilt auch für Teile davon. In die Materie privater Altbesitz ohne CITES Zertifikat und nichtgewerblicher Verkauf dürft ihr euch selbst einarbeiten.
Man kann die Naturschutzbehörde fragen, die sollte sich auskennen, Betonung SOLLTE.
Angesichts des erzielbaren Erlöses wird die Mühe nicht lohnen.
Kolkrabe gehört bundesweit zum Wild und ist in der BWildSchV gelistet. Das wäre zu einfach.