Ein DJZ-Leser erlitt erhebliche Gesichtsverletzungen, als sich der Verschluss seiner Blaser R 93 bei der Schussabgabe selbsttätig öffnete und ihm der entriegelte Verschluss mit großer Wucht ins Gesicht geschleudert wurde. Die DJZ hat daraufhin die Deutsche Versuchs- und Prüfanstalt für Jagd- und Sportwaffen e.V. (DEVA) beauftragt, die Verschlusshaltbarkeit der R 93 zu untersuchen.
Als die DEVA aufgrund des DJZ-Exklusiv-Auftrages damit begann, den Unfall zu untersuchen, stellte sie zunächst fest, dass es bei der R 93 zwei Verschlussgehäuse aus verschiedenen Materialien gibt. Es wurden Verschlussgehäuse aus Kunststoff und zum weitaus größeren Teil aus einer Aluminium-Legierung gefertigt.
Bekanntlich handelt es sich bei der R 93 um einen Radialbundverschluss, einem Verschluss, der zwangsgesteuert mit 14 Verriegelungselementen, zentral im Hülsenkopf verriegelt. Bei der Unfallwaffe waren zwei Verriegelungselemente im Bereich des Ausziehers weggebrochen. Die Waffe hatte ein Kunststoff-Verschlussgehäuse.
Der eine oder andere wird an dieser Stelle fragen, weshalb wir den DJZ-Leser, dem dieser Unfall widerfahren ist, nicht mit Namen nennen. Auf eigenen Wunsch wurde ihm der im Pressewesen übliche Informantenschutz von der Redaktion zugesichert. Soweit zur Vorgeschichte.
Die Versuche der DEVA und die Ergebnisse
In den DEVA-Versuchen sollten verschiedene Gegebenheiten (etwa Zündhütchen-Durchbläser, Hülsenbodenriss, überhöhter Gasdruck) simuliert werden, um zu klären, ob ein konstruktiver Mangel an der Waffe zu Unfällen führen kann.
Um die Versuche durchzuführen, wurden zwei Büchsen Blaser R 93 Offroad im Kaliber .300 Win. Mag. beschafft, und zwar eine mit Kunststoff- und eine mit Aluminium-Verschlussgehäuse.
Die Versuche wurden aus Sicherheitsgründen auf der DEVA-Schießbahn im Freien durchgeführt. Dabei hat man die Büchse in einem Holzbehälter fixiert, um eventuelle Splitter und Waffenteile abzufangen. Die Schüsse wurden mit Hilfe eines Seiles aus der Distanz abgegeben, um eine Gefährdung der Testperson auszu-schließen.
Die erste Versuchsreihe wurde mit der R 93 mit Kunststoff-Verschlussgehäuse durchgeführt. Der höchstzulässige Gebrauchsgasdruck der .300 Win. Mag. beträgt 4300 bar.
Aufgrund der Unfallwaffe, die der DEVA vorliegt, ging man davon aus, dass Hülsenbodenreißer oder Zündhütchendurchbläser in bestimmten Situationen zu einer Entriegelung des R 93-Verschlusses führen können. Dazu wurden verschiedene Versuche durchgeführt.
Versuchsdurchführung
1. Versuch: Zur Simulation von Zündhütchendurchbläsern ist der Zündhütchenboden von 0,4 auf 0,1 Millimeter Restblechstärke verringert worden. Das führt in der Praxis regelmäßig zu Durchbläsern. Man hat drei entsprechend präparierte Patronen aus der R 93 verschossen. Infolge der Gasströmungen durch die Schlagbolzenbohrung in den Schloss bereich, wurde der Schlagbolzen verschmutzt und schwergängig beziehungsweise blockiert. Die Schlagbolzenrückholfeder wurde beschädigt und musste ersetzt werden. An den Verriegelungselementen war keine Beschädigung erkennbar.
2. Versuch: Als nächstes verringerte man die Materialfestigkeit der Patronen im Hülsenbodenbereich, und zwar durch Glühen. Es wurden zwei Patronen mit ausgeglühtem Bodenbereich verschossen. Das führte zu einer starken Verformung des Hülsenbodenbereiches. Der Verschluss der R 93 war nur mit Hammerschlägen auf den Kammerstängel zu öffnen. Die Hülse musste mittels einer Stange durch den Lauf entfernt werden. Signifikante Waffenbeschädigungen waren nicht feststellbar.
3. Versuch: Im dritten Versuch simulierte man Hülsenbodenabrisse. Das etwa ein Millimeter dicke Hülsenmaterial wurde zirka drei Millimeter über dem massiven Bodenteil mit einer 0,7 mm tiefen Eindrehung versehen. Zusätzlich wurde der Hülsenbodenbereich weichgeglüht. So wurden Hülsenbodenabrisse simuliert und zwar mit zwei entsprechend präparierten Patronen. Bei diesem Versuch rissen die Hülsenböden teilweise, bei einerHülse ganz ab, dichteten aber noch. Der Verschluss ließ sich wie oben beschrieben nur unter erschwerten Bedingungen öffnen.
4. Versuch: Im vierten Versuch simulierte man einen Hülsenbodenabriss mit zusätzlicher Simulation einer Gasströmung aus der Hülse im Bereich des Ausziehers. Zusätzlich zu den Maßnahmen, die im vorherigen Versuch beschrieben worden sind, wurde in das Bodenteil ein axiales, fast durchgehendes Loch gebohrt. Die im Durchmesser 1,8 mm messende Bohrung wurde bei geladener Büchse unter dem Auszieher platziert.
Auf diese Weise wurde tatsächlich ein Gasaustritt aus der Patronenhülse im Bereich des Ausziehers hervorgerufen.
Die Ausfräsung der Verriegelungskammer für den Auszieher erlaubt eine Gasströmung auf einzelne Verriegelungselemente des Verschlusses.
Bei dieser Versuchsanordnung wurde das Verschlussgehäuse der R 93 aus Kunststoff gesprengt. Die Gasausströmung ließ den Auszieher brechen und zwei der 14 Verriegelungselemente der Radialbundhülse aus der verriegelten Position hinter dem Auszieher austreten und abbrechen. Einige der Verschlussteile, beispielsweise Verriegelungskammer und Schlagbolzen, wurden mit großer Kraft nach hinten geschleudert, durchschlugen teilweise den Holzbehälter und trafen mit großer Wucht eine drei Meter hinter der Waffe befindliche Holzwand. Das Verschlussgehäuse aus Kunststoff wurde noch in der Waffe gesprengt. Die Verriegelung wurde wegen der beiden fehlenden Spreizelemente aufgehoben.
Der oben beschriebene Versuchsaufbau wurde mit der R 93 mit Aluminium-Verschlussgehäuse wiederholt. Es kam dabei nicht zu schwerwiegenden Problemen. Der Verschluss ließ sich nach dem Schuss zwar etwas schwer, aber von Hand öffnen. Er hielt den Beanspruchungen im Gegensatz zur Kunststoffausführung stand. In den folgenden Versuchen wurde der Patronendruck kontinuierlich erhöht. Selbst bei einem Druck von fast 8 000 bar zeigt sich die R 93 unbeeindruckt. Erst als man eine Überdruckpatrone mit fast 8.000 bar im Hülsenbodenbereich durch Glühen zusätzlich schwächte, trat eine Sprengung des Laufes im Lagerbereich ein. Der Verschluss ist nicht nach hinten in Richtung des Schützen ausgetreten. Die Sprengung einer Büchse aufgrund einer derartigen Druckerhöhung, die deutlich über der von Patronen liegt, die beim amtlichen Beschuss verwendet werden, kann der Waffe nicht als Fehler angelastet werden.
Wie bereits vorn erläutert, liegt der DEVA eine R 93 aus einem Unfall vor. Diese Waffe hat durch selbsttätiges Öffnen des Verschlusses eine erhebliche Gesichtsverletzung des Schützen verursacht. Sie hat ein Verschlussgehäuse aus Kunststoff, wie die Waffe aus der ersten Versuchsreihe. Es ist ebenfalls in viele kleine Stücke gesprengt. Zwei Verriegelungselemente hinter der Auszieheraussparung sind nach hinten hinaus gedrückt und abgebrochen. Die restlichen Verschlussteile sind nach hinten mit hoher Energie hinausgeschossen worden, wie die Verletzungen des Schützen zeigen. Aussehen und Beschädigung der vorgelegten Teile der Unfallbüchse bestätigen exakt den im Versuch simulierten Hergang.
Was ist zu tun?
Die Tatsache, dass R 93 mit Kunststoff-Verschlussgehäuse ein erhöhtes Unfallrisiko besitzen, zwang die DJZ und die DEVA zum sofortigen Handeln. Das DEVA-Gutachten lag der DJZ-Redaktion Ende September vor. Anfang Oktober haben wir die Firma Blaser zusammen mit der DEVA um ein Gespräch ersucht, das am 16. Oktober stattfand. Der Unfall und die Versuche der DEVA wurden intensiv besprochen. Blaser war sofort zur Kooperation bereit. Die Vertreter der DEVA und der DJZ wollten insbesondere wissen, in welcher Zeit und in welchem Umfang Kunststoff-Verschlussgehäuse hergestellt und ausgeliefert worden sind.
Wir wurden darüber informiert, dass die Kunststoff-Verschlussgehäuse bei der Entwicklung des Kunststoffschaftes der R 93 Offroad mit entwickelt worden sind. Nach Aussage der Firma Blaser sind allerdings nur 0,4 Prozent aller R 93-Repetierbüchsen mit Kunststoffverschlussführung ausgeliefert worden.
Aufgrund des erhöhten Unfallrisikos, wohlgemerkt allein bei Kunststoff-Verschlussgehäusen, hat sich die Firma Blaser entschlossen, alle Blaser Repetierbüchsen R 93 mit Kunststoff-Verschlussführung (Kunststoff-Verschlussgehäuse) zurückzurufen und durch Aluminium-Verschlussführung (Aluminium-Verschlussgehäuse) zu ersetzen.
Um es noch einmal deutlich zu sagen, die im Beitrag beschriebene und von der DEVA rekonstruierte Möglichkeit der selbsttätigen Entriegelung des Verschlusses durch Hülsenreißer im Bereich des Ausziehers besteht nur bei R 93-Verschlüssen mit Kunststoff-Gehäuse. Verschlüsse mit Aluminium-Verschlussgehäuse sind, wie die intensiven Versuche der DEVA belegen, sicher.
Überprüfen Sie also als Besitzer einer R 93, ob ihre Waffe eine Verschlussabdeckung aus Kunststoff oder aus Aluminium hat (siehe Foto links mit Pfeil. Bei Aluminium-Abdeckung besteht kein Handlungsbedarf und Sie können bedenkenlos die Waffe weiter einsetzen.) Sollten Sie eine Waffe besitzen, die eine Verschlussabdeckung aus Kunststoff hat, wenden Sie sich an den Büchsenmacher, bei dem Sie die Waffe gekauft haben. Er wird den Umtausch für Sie kostenlos vornehmen lassen.