Baron Münchhausen schrieb:
Neulich kam bei einem Sammelansitz eine provokante Frage auf, die nicht geklärt werden konnte. Natürlich ist und bleibt sie theoretischer Natur!
Ein Bock(fehl)abschuß im Januar gilt in BaWü als Ordnungswidrigkeit, die nicht zwingend anzeigepflichtig ist ... Wie sieht der Abschuß, rein rechtlich gesehen, ein paar Tage später, nämlich im Februar, aus? :32:
Viel Spaß beim Diskutieren :31:
Also wir schießen, leider müssen wir, zwischen Januar und Februar die meisten Böcke.
Irgendwie häufen sich in dieser Zeit unsere Hegeabschüsse.
In unserem Revier kommen dann vermehrt Böcke vor die haben so ein filziges Zeugs am Gehörn.
Wir haben schon einige Literatur über Wildkrankheiten studiert, aber bis jetzt noch nichts gefunden.
Vorsichtshalber erlösen wir die Böcke und beseitigen sie unschädlich.
Hat jemand eine Ahnung was das sein könnte?
Wahrscheinlich ist das ne Krankheit die erst im zweiten Lebensjahr vorkommt.
Die Bockkitze haben so was nicht.
Die haben in Januar noch nicht einmal ein Gehörn.
Gerade Mal so ab 2tem Drittel Februar 3-4cm lang.
Ist das auch eine Wildkrankheit?
Aber die darf man ja bis 31.1 in BW sowieso erlegen.