Pistole mit Rostnarben im Lauf

A

anonym

Guest
In der vergangenen Woche habe ich die zweite Runde vor dem Landgericht in Auftrag gegeben. Die Sache geht also weiter. Die zusätzlichen Kosten betragen mindestens 1100 Euro. Das ist die ganze Waffe nicht wert; das Problem hat aber mit der Waffe nichts mehr zu tun. Da hat sich etwas verselbstständigt!
In der Zwischenzeit bin ich der Meinung, daß die erste Instanz verloren ging, weil weder mein Anwalt noch ich den Satz: "Durch Verwendung der Begriffes "exzellent" hat der Verkäufer eine Beschaffenheitsgarantie ausgesprochen" verwendet haben. Wir haben eben nur verlangt, daß ein Gutachter eingeschaltet wird. Den hat sich der Richter gesparrt. Mal schauen was passiert. In der Zwischenzeit bin ich der Meinung, daß die Geschichte dem Verkäufer teuer wird. Auf die eine oder andere Art.
Laßt Euch von mir bitte das Urteil schicken. Die Info ist für jeden Käufer einer gebrauchten Waffe wichtig.
 
A

anonym

Guest
Es gibt Neuigkeiten. Nachdem mein Anwalt erst vor wenigen Tagen die Revisionsbegründung beim Landgericht in Bayreuth abgegeben hat, hat das Gericht jetzt einen Verhandlungstermin für den 2. April 2008 um 10,00 Uhr festgelegt. Der Termin kann sich noch verschieben, wenn der Beklagte keine Zeit haben sollte. Mein Anwalt sagt, daß das Erscheinen des Beklagten angeordnet ist und das ein Richterkollegium den Fall übernommen hat. Das sich drei Berufsrichter mit einem Fall befassen, der vom Wert her als "Bagatelle" bezeichnet werden muß, ist schon interessant.
Ich werde Euch weiter auf dem Laufenden halten.
 
A

anonym

Guest
Am 2.4.2008 hat in Bayreuth die mündliche Verhandlung vor dem Landgericht stattgefunden. Das Urteil wird am 23.04. verkündet.
Bei der Verhandlung hat es eine Rolle gespielt, daß der Begriff "Excellent" mit "C" geschrieben auf der betreffenden Internetplattform häufig gebraucht wird. Offensichtlich hat der Begriff "Excellent" eine allgemein akzeptierte Bedeutung.
Interessant ist, daß der "Angeklagte" mit den Geschäftsbedingungen der Internetplattform "rumgewedelt" hat. Dort steht doch tatsächlich, daß Waffen beschädigt sein können.
Ein Schelm, der sich Böses bei diesem Verhalten denkt.
Zum Schluß hat der Herr Richter gefragt, warum ich in Franken in der Zeitung das Datum der Verhandlung inseriert hatte. In diesem Zusammenhang hat er dann etwas gesagt, was ich als deutliche Kritik an meiner Person aufgefaßt habe. Angeblich geht man mit "Angeklagten" nicht so um, wie ich das getan habe.
Falls der Herr Richter diesen Beitrag liest:
Herr Richter: Ihre Meinungsäußerung gehört meiner Meinung nach nicht in einen Gerichtssaal!
Falls Sie es nicht wissen: Es gehen hunderte von Handwerkern pleite, weil Auftraggeber die Rechnungen nicht bezahlen! Das Geschäftsgebahren ist überall schlecht!
In diesem Zusammenhang moralische Grundsätze einzufordern ist gelinde gesagt unpassend.
Darüber hinaus muß ich Sie darauf hinweisen, daß Sie offensichtlich nur die Akte kennen. Vielleicht haben Sie auf Nebenwegen weitere Teilinformationen erhalten.
Sie kennen also die Beweggründe gar nicht, die zur Verhandlung in Ihrem Gerichtssaal geführt haben. Was wollten Sie mit Ihrer Meinungsäußerung erreichen?
Was wollten Sie mit Ihrem Hinweis erreichen, wonach das gerade verschärfte Waffenrecht immer noch viel zu lasch ist? Ist Ihnen nicht bekannt, daß Straftäter so gut wie nie nach dem Waffenrecht bestraft werden?
Die Hauptstrafe ist so hoch (?????), daß die Straftat nach Waffengesetz i.d.R. nicht berücksichtigt wird (Mitteilung eines Staatsanwaltes).
Das Waffengesetzt richtet sich also vornehmlich gegen "harmlose" Bürger, die gelegentlich etwas falsch gemacht haben. Anstatt diesen Leuten 50 Euro Spende für eine gemeinnützige Organisation "aufzubrummen", stürzt sich die Verwaltung auf diese Personen, als ob es sich um "Massenmörder" handeln würde.
Herr Richter: Das ist die Praxis des Vollzuges des Waffenrechtes. Nehmen Sie das bitte zur Kenntnis.
Hinweis:
Wir leben in dem freiesten Staat, der jemals auf deutschen Boden bestanden hat. das ist der tiefere Grund, warum ich mir meine Meinungsäußerung (an dieser Stelle und vor allem vor Verkündung des Urteils) leisten kann, ohne Angst vor Konsequenzen haben zu müssen.
Darüber hinaus bin ich mir sicher, daß diese Meinungsäußerung keinen Einfluß auf das Urteil haben wird.
 

JMB

Registriert
2 Jan 2005
Beiträge
25.979
wilhelm25 schrieb:
Darüber hinaus bin ich mir sicher, daß diese Meinungsäußerung keinen Einfluß auf das Urteil haben wird.
Dein Gottvertrauen in allen Ehren....
"Vor Gericht, auf hoher See und bei der FDP ist man in Gottes Hand." G. schWesterwelle


WaiHei
 
A

anonym

Guest
Mein Anwalt hat Rückmeldung vom Landgericht. Ich bekomme mein Geld wieder und der "Angeklagte" zahlt. Sowie mir das Urteil vorliegt, gibt es weitere Feinheiten. Das Verfahren ist also gewonnen.
Gerichtsverfahren sind schon eine Staatsbürgerkunde, wie "man" (ich????) sie nicht jeden Tag ertragen kann. Jedenfalls nicht, wenn "man" wach ist und die Feinheiten, d.h. die Dinge zwischen den Zeilen mitbekommt.
Das Urteil aus Kulmbach war genau zu 100% falsch. Es war alles verdreht. Wer kann da noch an Zufall glauben.
In Bayreuth ging es dann damit weiter. Die Frage der Arglist wurde nicht erörtert. Für mich ist das wieder ein Hinweis, wie freundlich manche Leute behandelt werden. Ich denke doch darüber nach, ob wir nicht vielleicht doch eine zwei Klassen Gesellschaft haben könnten. So ist das eben.
Die mündliche Verhandlung selbst war völlig einseitig. Der Herr Vorsitzende hat den "Angeklagten" und seinen "Herren Anwalt" fast nicht zu Wort kommen lassen. Deshalb hat das Ganze auch kaum 15 Minuten gedauert.
Das Interessante kam dann zum Schluß; dazu habe ich aber bereits weiter Oben Stellung bezogen. So ist das halt.
Was lernen wir jetzt daraus? Wenn wir gebrauchte Waffen kaufen, sollten wir jemand mitnehmen, der was davon versteht. Im Internet sollten wir uns Rückgaberecht einräumen lassen, wenn Rost oder technische Defekte auftreten, die im Auktionstext nicht auftauchen.
 
A

anonym

Guest
Habe jetzt das Urteil. Habe es aber noch nicht (ganz) gelesen. Stellt Euch mal vor, auf Seite 6 steht doch tatsächlich: Zitat "Auf die Frage einer arglistigen Täuschung kommt es daneben nicht mehr an." Zitat Ente.
Mein Kommentar:
Jäger und Sportschützen werden vor Gericht offensichtlich bevorzugt behandelt. Wenn die Frage (Arglist) behandelt worden wäre hätte es den Beklagten auf Dauer seine Waffen kosten können.
Ein Schelm, der darüber nachdenkt, ob wir in D vielleicht doch eine Zweiklassengesellschaft haben. Ich bin (manchmal) ein Schelm!
P.S. Ich habe tatsächlich gewonnen.
Wenn Ihr Euch gebrauchte Waffen kauft, laßt Euch Rückgaberecht einräumen, falls nachträglich technische Defekte oder Rost auftaucht, der beim Kauf nicht beschreiben wurde.
Das Urteil trägt irgendwie keine Unterschrift. Nicht mal von der Urkundbeamtin. Ist schon komisch. Das ist aber nicht die einzige Absonderlichkeit, die mir im Leben passiert ist. Vielleicht bekomme ich ja noch raus wozu das gut ist.
Werde jetzt erst mal eine PDF - Datei des Urteil herstellen lassen.
Wenn Ihr Euch gebrauchte Waffen kauft, laßt Euch Rückgaberecht einräumen, falls nachträglich technische Defekte oder Rost auftaucht, der beim Kauf nicht beschreiben/ besprochen wurde.
 
A

anonym

Guest
wilhelm25 schrieb:
Habe jetzt das Urteil. Habe es aber noch nicht (ganz) gelesen. Stellt Euch mal vor, auf Seite 6 steht doch tatsächlich: Zitat "Auf die Frage einer arglistigen Täuschung kommt es daneben nicht mehr an." Zitat Ente.
Mein Kommentar:
Jäger und Sportschützen werden vor Gericht offensichtlich bevorzugt behandelt. Wenn die Frage (Arglist) behandelt worden wäre hätte es den Beklagten auf Dauer seine Waffen kosten können.
Ein Schelm, der darüber nachdenkt, ob wir in D vielleicht doch eine Zweiklassengesellschaft haben. Ich bin (manchmal) ein Schelm!
P.S. Ich habe tatsächlich gewonnen.
Wenn Ihr Euch gebrauchte Waffen kauft, laßt Euch Rückgaberecht einräumen, falls nachträglich technische Defekte oder Rost auftaucht, der beim Kauf nicht beschreiben wurde.
Das Urteil trägt irgendwie keine Unterschrift. Nicht mal von der Urkundbeamtin. Ist schon komisch. Das ist aber nicht die einzige Absonderlichkeit, die mir im Leben passiert ist. Vielleicht bekomme ich ja noch raus wozu das gut ist.
Werde jetzt erst mal eine PDF - Datei des Urteil herstellen lassen.
Wenn Ihr Euch gebrauchte Waffen kauft, laßt Euch Rückgaberecht einräumen, falls nachträglich technische Defekte oder Rost auftaucht, der beim Kauf nicht beschreiben/ besprochen wurde.


:) GRATULATION :)

Du hast hier beträchtliche Beharrlichkeit bewiesen und ich gönne dir den Erfolg von Herzen.

Dein Rechtsstreit war auch in unserem Interesse, du hast jemand auf die Finger geklopft, der in Zukunft vorsichtiger sein wird.

Danke!

Varminter


PS: schick mir nachher bitte die PDF - Datei, meine Addy hast du ja.
 
A

anonym

Guest
Das Urteil ist als PDF - Datei da. Es ist zu haben!

Anbei schon mal eine Meinungsäußerung:
Von:
Gesendet: 17.05.08 11:32:34
An:
Betreff: PDF Dateien

Lieber Henning,
eben ist das Urteil angekommen.
Das ist ja ein Urteil 1. Klasse mit Sahnehäubchen.

Hier ist es vollständig nach PDF gewandelt.
Ich muss gleich auf eine Hochzeit (nein, nicht meine, die war schon vor 27 Jahren).

Gruß
 
A

anonym

Guest
Das Urteil fängt an Nutzen zu tragen. Habe mir vor ca. einem Jahr einen Colt Python ersteigert mit dem ich sehr zufrieden bin. Der Verkäufer ist jetzt auf einen "neuwertigen" S + W Revolver reingefallen, der außen an der Waffe Rostnarben und zudem noch eine Laufaufbauchung hat. Das Teil ist alles, nur nicht neuwertig! Das Urteil ist für den ein gefundenes Fressen und erspart ihm viel Arbeit. Seine "Freudenschreie" über meine E-Mail konnte ich sogar an meinem Wohnort hören. So wie ich den Mann kenne zieht der das durch. Ich wünsche ihm viel Erfolg.
Der Aufwand für das gewonnene Verfahren hat sich eben doch gelohnt.
 
A

anonym

Guest
Weiter Kommentare zum Urteil:

23.05.2008: Ja, dann meine Gratulation zum errungenen Sieg. War ja wohl ein sehr steiniger Weg.

19.05.2008: gratuliere Dir zu diesem Erfolg, „auf so eine Wunde gehört so ein Pflaster“, bezogen natürlich auf den Verkäufer.

19.05.2008: " G R A T U L A T I O N "

19.05.2008: Vielen Dank für die Zusendung des Urteils. Nach der erstinstanzlichen Entscheidung hatte ich noch übelste Befürchtungen zum weiteren Ausgang.
Glücklicherweise bestätigt aber dieses Urteil nun das, was man nach "gesundem Menschenverstand" auch annehmen würde.
Ich gratuliere zu diesem richtungsweisenden und für alle Käufer wichtigen Erfolg!
So wie ich das als Laie sehe, scheint das Urteil nun nicht ohne weiteres anfechtbar zu sein, oder gibt es da doch noch Schlupflöcher für die Gegenseite (was ich nicht hoffe!)?
Übel ist, daß seit geraumer Zeit manche Anbieter nun in ihrem Auktionstext oder -schlimmer, weil leicht zu übersehen- auf ihrer "( von wilhelm25 zensiert, da nicht anonym)"-Seite alle im Auktionstext genannten Eigenschaften ausdrücklich nicht als zugesicherte Eigenschaft, sondern als allgemeine und unverbindliche Beschreibung oder so ähnlich ausgelegt haben wollen.
Damit könnte man dann wieder -analog zur Wirkung des erstinstanzlichen Urteils- allen möglichen Schwachsinn reinschreiben, der den Artikel "wertvoller" macht ohne Ansprüche seitens des Käufers fürchten zu müssen.
Ob das Bestand hat?
Bin gespannt, ob sich auch dazu eine Rechtsprechung entwickelt, ganz sauber scheint mir diese Verfahrensweise nämlich nicht. beste Grüße

26.05.2008: Ist ja hochinteressant. Man ist ja bei (von wilhelm25 zensiert, da nicht anonym) gar nicht so hilflos wie man glaubt. EG - Recht ist ein Dschungel.

23.05.2008: habe das Urteil wohlwollend zur Kenntnis genommen, damit den schwarzen Schafen bei (von wilhelm25 zensiert, da nicht anonym)"-einmal das Handwerk gelegt wird. Es ist immer wichtig wenn man dort etwas ersteigert hat, sofort Zustandsbeschreibung und Fotos ausdrucken bzw. speichern man weis ja nie was einem zugesandt wird.
Vielen Dank nochmals für die Zusendung des Urteils.
 
Registriert
30 Jan 2001
Beiträge
2.528
und was sagt das uns jetzt???
hoert sich ja nach Eigenlob an,sorry...
luger
 
Registriert
15 Dez 2000
Beiträge
4.375
luger schrieb:
und was sagt das uns jetzt???
hoert sich ja nach Eigenlob an,sorry...
luger

Hallo Hauke,

hast recht, es müffelt stark nach Eichenlaub. 8)

Wenn ich für jdden gewonnenen Honorarstreit gegn die Habgierig und Kriminelle Versicherung so ein Brimborium machen würde...

@wilhelm25
Ich hoffen, dass du das Urteil nur Anonymisiert weitergibst, ansonsten hast du nun ein richtiges Problem.
Dann ist ggf sogar deine Waffenrechtliche Zuverlässigkeit dahin........ (Uhrheberrecht, Datenschutz usw....)

Bernhard

PS:
Wenn ich den Verfahrensverlauf so verfolge, so hat dein anwalt schon im anfangsstadium nicht so richtig die traute (oder Ahnung von Werkrecht ) gehabt..
Nun. ja, nun hat er ja auch noch ein LG-Urteil "erstritten" ( $$$$$$$)..
 
A

anonym

Guest
luger, was meinst Du, kann es nicht eher sein, dass viele Jäger und Sportschützen den Ausgang des Verfahrens mit Sorge abgewartet haben und jetzt erleichtert sind? Die Rechte der ehrlichen Waffenbesitzer wurden doch gestärkt.
Also: Wenn Du die Negativsicht betonen willst: es ist Dein Recht zu leben wie Du willst; Du darfst andere Leute nur nicht (zu sehr) in ihren Rechten einschränken.
Ich nehme mehr den positiven Aspekt. Die Leute sind erleichtert und freuen sich. Das habe ich allen mitgeteilt.

Zwilling, warum gibst Du mir unvermittelt einen Rat um den ich Dich nicht gebeten habe? Willst Du mich etwa einschüchtern? Ist Dir nicht bekannt, dass ich jedem sagen darf, wer mir MIST geliefert hat?
Dabei schreibst Du (Zitat): „Habgierig und Kriminelle Versicherung“ (Zitat Ende) HUK in fetten Buchstaben. Meinst Du nicht, dass Du eher ein Problem bekommen wirst als ich? Es gibt irgendwie eine Firma mit K und U und H und die hat bestimmt mehr Geld als der Lieferant der Rostpistole.
Ich kann Deine Art der (gegen mich gerichteten) Polemik gut lesen und kann (hoffentlich) damit umgehen.
Als ich noch „klein“ war, habe ich mit genau über Deine Art bis zum geht nicht mehr geärgert. Genau diese Methode hat der Lieferant der Rostpistole angewendet und meinte mich auf den „Pott setzen“ zu können. Das hatte für ihn Folgen; da bin ich ganz sicher. Sein Anwalt war so freundlich zu schwatzen, wenn er besser den Mund gehalten hätte.
Lasse Dir doch von mir die Adresse von dem Lieferanten der Rostpistole schicken und fahre nach Franken um ihn zu besuchen. Ich bin mir sicher, er ist über das Urteil begeistert. Du kannst von mir das Urteil sogar ohne jede Anonymität haben!!!! Ich kann Dir das Schriftstück auch als Kopie in Papier schicken. Mein Dienst am Kunden ist da großzügig. Du mußt Dich doch davon überzeugen können, dass ich Dir die richtige Adresse liefere (auf Nachfrage).
Wenn Du in Franken gewesen bist, kannst Du anschließend hier berichten.
Bis dahin meine ich: wir sollten diese Diskussionsgruppe wirklich für die Rostpistole oder ähnliche Fälle aufheben.
Zu meinem Anwalt: Ich bin mit ihm sehr zufrieden. Er hat das Verfahren gewonnen. Das die ganze Sache teurer geworden ist, als der Streitgegenstand es wert war ist ein Detail über das man sich jetzt freuen kann. Es war Ziel der Angelegenheit die Sache für den Lieferanten der Rostpistole teuer zu machen! Das hat wohl geklappt. Es scheint aber auch noch anderswo teuer geworden zu sein. Hat da jemand nähere Angaben????
 

Neueste Beiträge

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
7
Zurzeit aktive Gäste
74
Besucher gesamt
81
Oben