A
anonym
Guest
In der vergangenen Woche habe ich die zweite Runde vor dem Landgericht in Auftrag gegeben. Die Sache geht also weiter. Die zusätzlichen Kosten betragen mindestens 1100 Euro. Das ist die ganze Waffe nicht wert; das Problem hat aber mit der Waffe nichts mehr zu tun. Da hat sich etwas verselbstständigt!
In der Zwischenzeit bin ich der Meinung, daß die erste Instanz verloren ging, weil weder mein Anwalt noch ich den Satz: "Durch Verwendung der Begriffes "exzellent" hat der Verkäufer eine Beschaffenheitsgarantie ausgesprochen" verwendet haben. Wir haben eben nur verlangt, daß ein Gutachter eingeschaltet wird. Den hat sich der Richter gesparrt. Mal schauen was passiert. In der Zwischenzeit bin ich der Meinung, daß die Geschichte dem Verkäufer teuer wird. Auf die eine oder andere Art.
Laßt Euch von mir bitte das Urteil schicken. Die Info ist für jeden Käufer einer gebrauchten Waffe wichtig.
In der Zwischenzeit bin ich der Meinung, daß die erste Instanz verloren ging, weil weder mein Anwalt noch ich den Satz: "Durch Verwendung der Begriffes "exzellent" hat der Verkäufer eine Beschaffenheitsgarantie ausgesprochen" verwendet haben. Wir haben eben nur verlangt, daß ein Gutachter eingeschaltet wird. Den hat sich der Richter gesparrt. Mal schauen was passiert. In der Zwischenzeit bin ich der Meinung, daß die Geschichte dem Verkäufer teuer wird. Auf die eine oder andere Art.
Laßt Euch von mir bitte das Urteil schicken. Die Info ist für jeden Käufer einer gebrauchten Waffe wichtig.