https://epetitionen.bundestag.de/petiti ... 74.nc.html
Begründung:
In der polizeilichen Kriminalstatistik wird zurzeit nicht zwischen illegalen oder legalen Schusswaffen unterschieden. Eine lückenlose Aufschlüsselung der Statistik würde dazu beitragen die Frage zu klären, ob legale Schusswaffen maßgeblich für die Ausübung von Verbrechen benutzt werden. Die Forderung von Politik, Medien und einem Teil der Bevölkerung nach einer Verschärfung des Waffengesetzes beruht zum größten Teil auf den Zahlen des BKA. Eine Objektive Beurteilung der Gefahr, die von legalen oder illegalen Schusswaffen ausgeht, ist derzeit aus den genannten Gründen nicht möglich.
Das gerade eingeführte nationale Waffenregister sollte in Zukunft Aufschluss über die Herkunft der verwendeten Waffe geben können. Das Bundeskriminalamt muss dazu verpflichtet werden, die Erkentnisse aus der Ermittlungsarbeit in die Statistik aufzunehmen.
Begründung:
In der polizeilichen Kriminalstatistik wird zurzeit nicht zwischen illegalen oder legalen Schusswaffen unterschieden. Eine lückenlose Aufschlüsselung der Statistik würde dazu beitragen die Frage zu klären, ob legale Schusswaffen maßgeblich für die Ausübung von Verbrechen benutzt werden. Die Forderung von Politik, Medien und einem Teil der Bevölkerung nach einer Verschärfung des Waffengesetzes beruht zum größten Teil auf den Zahlen des BKA. Eine Objektive Beurteilung der Gefahr, die von legalen oder illegalen Schusswaffen ausgeht, ist derzeit aus den genannten Gründen nicht möglich.
Das gerade eingeführte nationale Waffenregister sollte in Zukunft Aufschluss über die Herkunft der verwendeten Waffe geben können. Das Bundeskriminalamt muss dazu verpflichtet werden, die Erkentnisse aus der Ermittlungsarbeit in die Statistik aufzunehmen.