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Ja. Wenn Teile mit ABE fachgerecht eingebaut werden und ggf. durch einen Sachverständigen abgenommen und eingetragen werden, hat das bei einem Kfz keine Auswirkungen auf die Bertriebserlaubnis. Es ist nur so, dass eine Veränderung der Bauart bei Tresoren nicht mit Teilen durchgeführt wird, die eine ABE haben und wohl kaum jemand nach dem Einbau den Schrank durch einen Sachverständigen zertifizieren lassen wird. Die SV sind diesbezüglich auch rar gesäht...@Heidenei Warum verliert bei Nachrüstung ein Schrank seine Zertifizierung? Grundsätzlich oder gibt es Fälle, in denen es nicht so wäre?
Viele Schränke gibt es in Ausführungen mit Schlüssel oder mit E-Schloss. Warum sollte der Wechsel vom dem einen in den anderen Zustand dann Auswirkungen auf die Zertifizierungsparameter haben?
Ich vergleiche das mal mit KFZ, bei denen ich Zubehör mit ABE anbaue.