Hinack schrieb:Moin,
spricht etwas dagegen, Flächen und Schneisen zum Zwecke der Bejagung mit Lichtschranken einzufassen und die Ereignisse nicht nur aufzuzeichnen sondern sich in Echtzeit melden zu lassen?
Lichtschranken senden Licht aus, zwar nicht immer sichtbar und ganz sicher so eng begrenzt, daß auf dem Unterbrecher bestenfalls ein Punkt sichtbar wäre - aber sie sendens. Aktuelle Laser-Schranken können sichtbar eingemessen werden, z.b. in rot und danach dann energiesparend unsichtbar betrieben werden. Wer schon einmal mit einen Laserpointer gespielt hat weiß auch wie weit die reichen und wie wenig Energie die brauchen.Sir Henry schrieb:Wenn solche Sensoren kein künstliches Licht aussenden, sondern nur auf Bewegungen und Wärme reagieren, steht dem nix im Wege.
Ist ähnlich wie bei Fotofallen, die sogar IR-Licht aussenden.
Sir Henry schrieb:Hinack schrieb:Moin,
spricht etwas dagegen, Flächen und Schneisen zum Zwecke der Bejagung mit Lichtschranken einzufassen und die Ereignisse nicht nur aufzuzeichnen sondern sich in Echtzeit melden zu lassen?
Technisch ist alles möglich, hätte aber nur einen Sinn, wenn du auf die Echtzeit reagieren könntest.
Wenn solche Sensoren kein künstliches Licht aussenden, sondern nur auf Bewegungen und Wärme reagieren, steht dem nix im Wege.
Ist ähnlich wie bei Fotofallen, die sogar IR-Licht aussenden.
Guruguru schrieb:uihhh schrieb:...
beim §19 (5a) gehts bei den künstlichen lichtquellen auch rein darum das "ziel" damit anzuleuchten. ansonsten wäre ja auch schon der reine einsatz einer taschenlampe zum hasenzählen verboten ...
Bist du sicher, dass Hasenzählungen mit Scheinwerfern - außerhalb jagdverbandsgetriebener, wissenschaftlicher Bestandszählungen - überhaupt erlaubt sind?
Und falls sie (die Scheinwerferhasenzählung) erlaubt wäre, welcher Art Erlaubnisschein man da Mitführen müßte, wer den ausstellt und ob der schon benötigt wird, wenn man nur eine Lampe im Jagdwagen mitführt?
Ich mein stell dir vor, du fährst mit deinem ganzen Gerödel zum hasenzählen, kommst in eine Polizeikontrolle, hast einen Hasenzählscheinwerfer dabei und kannst keinen Hasenzählerlaubnischein vorweisen. Wie machst du dann dem Kontrollierenden klar, dass das ein erlaubter Hasenzählscheinwerfer und keine verbotene Jagdlampe (künstlicher Mond) ist?
Guruguru schrieb:...
Ich mein stell dir vor, du fährst mit deinem ganzen Gerödel zum hasenzählen, kommst in eine Polizeikontrolle, hast einen Hasenzählscheinwerfer dabei und kannst keinen Hasenzählerlaubnischein vorweisen. Wie machst du dann dem Kontrollierenden klar, dass das ein erlaubter Hasenzählscheinwerfer und keine verbotene Jagdlampe (künstlicher Mond) ist?