§§§ - Nur eine Flinte pro Jäger? - §§§

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Mal eine Frage an die Juristen (und ein Horrorszenario für alle!):

Nach der Lektüre des neuen WaffG-Entwurfes bin ich zu der Überzeugung gekommen, dass, mit der Bedürfnisregelung für Jäger und des geforderten Nachweises der Geeignetheit (ätzendes Wort!) der Waffe, für die Gesetzgeber und nachgeordnete Behörden die Möglichkeit besteht, den jägerischen Waffenbesitz auf gutes altes DDR-Niveau herunterzuschrauben: eine Doppelflinte pro Jäger!

Man kann eine Flinte schließlich bei allen Jagdarten einsetzen (Schrot, Flintenlaufgeschoß, ZF-Montage ist möglich, Schussentfernungen sind sowieso meist < 100m, einen dritten Schuß braucht kaum einer, geringere Hinterlandgefährdung, keine „Dum-Dum“-Geschosse mehr usw.), die Verwaltung weniger Waffen ist übersichtlicher und für die Jäger wird es sogar billiger, da sie dann ja nur für eine Waffe Gebühren für den Eintrag bezahlen müssen.
Wie Ihr seht, hätte dieses Vorgehen nur Vorteile für alle Beteiligten!

Also, mal ganz theoretisch: Gibt der Gesetzentwurf diese Möglichkeit her?

Mit deutsch-demokratischem Gruß


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gecko

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Original erstellt von gecko:

Nach der Lektüre des neuen WaffG-Entwurfes bin ich zu der Überzeugung gekommen, dass, mit der Bedürfnisregelung für Jäger und des geforderten Nachweises der Geeignetheit (ätzendes Wort!) der Waffe, für die Gesetzgeber und nachgeordnete Behörden die Möglichkeit besteht, den jägerischen Waffenbesitz auf gutes altes DDR-Niveau herunterzuschrauben: eine Doppelflinte pro Jäger!



Du darfst Dich sogar freuen, falls Du überhaupt eine Flinte kriegst (bzw. Sie dir beim zuständigen Amt mal für'n Abend ausleihen darfst), denn schliesslich sind Waffen ja grundsätzlich dem Staat vorbehalten, damit er damit ggf. seine Bürger be- und erschiessen kann, falls diese sich nicht an die Gesetze halten.

Blödsinn ?
Nö, ein Zitat aus dem neuen Gesetz.
http://www.wo-system.com/ubb/uploads/Guest/Geisteshaltung.jpg


basti


[Dieser Beitrag wurde von basti am 01. August 2001 editiert.]
 
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Beamte?Bürokratie? Ich beschwer mich!

Hiermit stelle ich einen Antrag auf Erteilung eines Antragformulares......


typisch Deutsch.........
Dirk
 
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Servus,

leider lieber Dirk ist das diesmal nicht so flockig vom Tisch zu wischen.
Gecko und basti haben uneingeschränkt Recht!
Für die Anwendung von Ordnungsrecht gilt in der Verwaltung der Grundsatz des sog. Opportunitätsprinzips. Die Behörde kann also sehr stark auf Einzelfälle bezogen handeln. Der Nachweis von Verstößen gegen den Gleichheitsgrundsatz wird dabei in aller Regel sehr schwierig sein und deshalb wenig Erfolg versprechen.
Das hatten wir in gewissem Umfang ja auch schon beim geltenden Waffenrecht, dass die Verwaltungsbehörden bei vergleichbaren Fällen in höchst unterschiedlicher Art (selbst benachbarte Landratsämter des gleichen Bundeslandes) entschieden haben! Die in Rede stehenden Änderungen lassen für solche Entscheidungen und die Anwendung der genannten verwaltungsrechtlichen Prinzipien noch viel mehr Spielraum!

Deshalb müssen FWR, Schützenorganisationen und DJV im engen Schulterschluß gegen die vom Kabinett verabschiedeten Neuregelungen vorgehen!
Schaut euch dazu mal den von @basti zum Thema "Umgang mit den Medien" dort eingestellten Link an - schon mit solchen Möglichkeiten könnte man viel in der öffentlichen Diskussion erreichen: http://ajr.newslink.org/ajrbanejul01.html
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Waidmannsheil!
Njl

[Dieser Beitrag wurde von Nussjackl am 01. August 2001 editiert.]
 

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