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Das ist wohl nicht so einfach, man kann zwar die Abgabe der Waffen bei Extremisten anordnen, dafür steht aber der Rechtsweg mit aufschiebender Wirkung offen mit langwierigen Rechtsstreitigkeiten. Nur bei 60 Tagessätzen greift ein Automatismus. Die SZ erklärt die Komplikationen hier https://www.sueddeutsche.de/politik/waffengesetz-amoklauf-hamburg-1.5774454..."mutmasslich gefährlichen Personen die legalen Waffen vorrübergehend abzunehmen..."
Auch heute schon wird die Ermittlungsseite und die Verwaltungsbehörde Personen, von denen bekannt wurde, dass von denen Gefahr ausgehen wird, die legalen Waffen abnehmen. Alles im Rahmen des geltenden Rechts.