<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Safarischorsch:
Aber warum so schwer machen und nicht einfach zur Behörde gehen und mit Hinweis auf die angespannte Wildschadens-und Sauensituation ein Bedürfnis nachweisen, welches hier i.d.R auch anerkannt wird?<HR></BLOCKQUOTE>
Ach, die Waffe bekommt er schon. Das wäre ja auch nicht das Problem. Aber wie würdest Du um § 19 Abs. 1 Nr. 2 c BJG herumkommen ? Die Freigabeoption des § 19 Abs. 2 BJG wird i.d.R. nur als Normerlaßmöglichkeit (LJG oder VO) verstanden, nicht als Freistellung für eine unmittelbar behördlich erteilten Ausnahmegenehmigung ? Probieren kann man's natürlich mal...
Gruß, Carcano