Neuer Repetierer ?

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Hallo basti,

was erzählst Du doch für einen Quatsch,
für die Fallenjagd ist als kleinkalibrige Waffe, einzig ein Revolver im Kal. 454 Casull zu gebrauchen.
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222Rem
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Reineke:
Oder?
<HR></BLOCKQUOTE>


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Eindeutiges oder!
Der Erwerb ist eindeutig zusammen verboten, der Besitz eines Halbautomaten und eines 10 Schußmagazins ist nicht ausdrücklich verboten. Und da das WaffG vom 8.3.1976 diese Möglichkeit offen lässt, steht im BJG vom 29.9.1976, dass du auf Wild mit halbautomatischen oder automatischen Waffen, die mehr als zwei Patronen in das Magazin aufnehmen können nicht schiessen darfst. Warum sollte der Jäger auf dem Schießstand schlechter gestellt sein, als der Sportschütze? (Komm mir jetzt nicht mit der DJV Vorschrift für das jagdliche Übungschiessen
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)

Und nun?
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Reineke:
Holla, Basti, Du-nicht-verlieren-Könner!
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<HR></BLOCKQUOTE>


Ja ich weiss, dass ict meine dünne Stelle.
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Aber wie soll ich ein guter Verlierer werden, wenn ich doch sooooo selten Gelegenheit zum Üben hab' ?
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basti
 
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@ Alexander: Gut, da sich kein Widerspruch regt, scheinst Du mit Deiner Interpretation recht zu haben!

Ähh, hat zufällig gerade jemand ein überzähliges 4-Schuß-Magazin für ....
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von basti:
Aber wie soll ich ein guter Verlierer werden, wenn ich doch sooooo selten Gelegenheit zum Üben hab' ?
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<HR></BLOCKQUOTE>

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Ja, die Probleme kenne ich. Es hilft dabei ungemein, sich mit Kranich (und anderen Eierköpfen) auf der Messe zu verabreden. Da werden Sie geholfen!
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Viele Grüße
Reineke

[ 04. Februar 2002: Beitrag editiert von: Reineke ]
 
A

anonym

Guest
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Safarischorsch:
Aber warum so schwer machen und nicht einfach zur Behörde gehen und mit Hinweis auf die angespannte Wildschadens-und Sauensituation ein Bedürfnis nachweisen, welches hier i.d.R auch anerkannt wird?<HR></BLOCKQUOTE>

Ach, die Waffe bekommt er schon. Das wäre ja auch nicht das Problem. Aber wie würdest Du um § 19 Abs. 1 Nr. 2 c BJG herumkommen ? Die Freigabeoption des § 19 Abs. 2 BJG wird i.d.R. nur als Normerlaßmöglichkeit (LJG oder VO) verstanden, nicht als Freistellung für eine unmittelbar behördlich erteilten Ausnahmegenehmigung ? Probieren kann man's natürlich mal...

Gruß, Carcano
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von carcano:


Ach, die Waffe bekommt er schon. Das wäre ja auch nicht das Problem. Aber wie würdest Du um § 19 Abs. 1 Nr. 2 c BJG herumkommen ? Die Freigabeoption des § 19 Abs. 2 BJG wird i.d.R. nur als Normerlaßmöglichkeit (LJG oder VO) verstanden, nicht als Freistellung für eine unmittelbar behördlich erteilten Ausnahmegenehmigung ? Probieren kann man's natürlich mal...

Gruß, Carcano
<HR></BLOCKQUOTE>

Also hier (BRB) könnte es gehen aber wohl eher schwierig:


<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR> 2. Jagdbeschränkungen


§ 28
Sachliche Gebote und Verbote
(zu § 19 Bundesjagdgesetz)

(1)[...]

(2) Die oberste Jagdbehörde kann in Einzelfällen die Verbote des § 19 Abs. 1 des Bundesjagdgesetzes zur Vermeidung übermäßiger Wildschäden örtlich und zeitweise einschränken. <HR></BLOCKQUOTE>

Um was ging's hier eigentlich nochmal
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Ach so, dass der R93 'ne tolle Waffe ist
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[ 04. Februar 2002: Beitrag editiert von: Alexander ]
 
G

Gelöschtes Mitglied 9162

Guest
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Alexander:



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Eindeutiges oder!
Der Erwerb ist eindeutig zusammen verboten, der Besitz eines Halbautomaten und eines 10 Schußmagazins ist nicht ausdrücklich verboten. Und da das WaffG vom 8.3.1976 diese Möglichkeit offen lässt, steht im BJG vom 29.9.1976, dass du auf Wild mit halbautomatischen oder automatischen Waffen, die mehr als zwei Patronen in das Magazin aufnehmen können nicht schiessen darfst. Warum sollte der Jäger auf dem Schießstand schlechter gestellt sein, als der Sportschütze? (Komm mir jetzt nicht mit der DJV Vorschrift für das jagdliche Übungschiessen
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)

Und nun?
<HR></BLOCKQUOTE>

Darf ich mal klarstellen:
Besitz kein Thema. Selbst auf der Drückjagd in der anderen Manteltasche kein Problem, nur reinstecken darf ich (ihn
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) es nicht!
Aber warum so schwer machen und nicht einfach zur Behörde gehen und mit Hinweis auf die angespannte Wildschadens-und Sauensituation ein Bedürfnis nachweisen, welches hier i.d.R auch anerkannt wird?
 

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