Neue Betrugsmasche bei EGUN

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Wie hat eBay reagiert? Es heißt doch immer das die auch dahinterher sind, dass Gebote und Auktionen verbindlich sind. Bei einem Unimog ist denen ja auch erstmal Verkaufsprovision in nicht unerheblicher Höhe entgangen!?
Das war eBay wurstegal!

Perfiderweise hat der "Käufer" nämlich einen Account seiner Ehefrau für den Kauf genutzt.
Sanktionen hätten ihn gar nicht selbst betroffen.
Wahrscheinlich war der Account nur für solche Aktionen angelegt worden.
Würde mich nicht wundern, wenn die kein Einkommen gehabt hätte und da nix zu holen wäre...
 
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Warum? Hast Du den Unimog als Unternehmer verkauft und war der Käufer eine Privatperson? Zwischen Unternehmern und zwischen Prtivatpersonen sollte es in so einem Fall kein Problem sein, eine Zug-um-Zug-Verurteilung zu erstreiten. Ob das unterm Strich was bringt, oder ob es sinnvoller ist, sich den langen Gerichtsweg zu ersparen und den Unimog anderwärts zu verkaufen, steht auf einem anderen Blatt.
Der Verkauf war von privat an privat.

Ich habe damals den Unimig zum Glück an den zweithöchsten Bieter zu seinem letzten Gebot (400€ weniger) verkaufen können.
Der war happy mit dem Unimog und hatte nichts daran auszusetzen.

Meine Anwältin meinte, ich könnte nur die 400€ Differenz einklagen und von dem Aufriss würde sie mir dringend abraten.

Sonst würde ich nur Geld verbrennen...
 
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Ich schreibe das hier mal rein, auch wenn es nicht zu egun passt - zum Internethandel aber schon.
Auch der schwedische Bezahldienst Klarna hilft einem nicht. Die stellen sich taub und blöd, wenn die Ware nicht geliefert wurde und man sein Geld zurück haben möchte. Also auch im normalen Handel muss man aufpassen...
 
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Logisch, ebensowenig wie die Hausbank bei der klassischen Überweisung im Betrugsfall hilft.
Die sind Zahlungsdienstleister und kein Treuhandservice.
Deren Job ist Geld von A nach B zu transferieren. Für mehr sind die nicht zuständig.
 
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Das war eBay wurstegal (...)
Die Erfahrung habe ich auch gemacht. Deren Lösungsvorschlag ist "einfach neu einstellen oder dem zweithöchsten Bieter anbieten".

(...) Meine Anwältin meinte, ich könnte nur die 400€ Differenz einklagen und von dem Aufriss würde sie mir dringend abraten.

Sonst würde ich nur Geld verbrennen...
Deswegen hat meine Rechtsschutzversicherung keine Selbstbeteiligung - solche Leute dürfen ruhig auch mal merken, dass das kein Spielplatz ist, sondern, dass dort verbindliche Kaufverträge geschlossen werden.
 
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@NO357 bei mir ging es letztens um 250€ - mit Selbstbeteiligung oder gar ohne Rechtsschutzversicherung wäre das nicht sinnvoll machbar gewesen.
 
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Ja, dieselbe Summe. Ich würde es am liebsten trotzdem machen, nur damit die Drecksäcke damit nicht durchkommen...
 
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Onlineshopping birgt immer ein Gewisses Risiko ! Aber ich habe schon vor Jahren mich auf Onlineshopping umgestellt, weil mir meine Zeit einfach zu wertvoll ist um einen Parkplatz zu suchen. Und wenn dann noch für autofreie Innenstädte Politik gemacht wird, dann baucht man sich auch nicht aufregen, wenn in den Städten keiner mehr einkauft!
Aber zurück zum Thema, wenn man etwas veräußern will oder muss oder kaufen will , kann man entweder zum Händler gehen, oder in den einschlägigen Plattformen schauen. Und da ist immer ein gewisses Risiko dabei.
MfG.
 
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Mit Paypal ist man in der Regel gut abgesichert (…)
Grundsätzlich ist das so, aber für viele unserer Aktivitäten ist PayPal nicht der Zahlungsanbieter der Wahl.

Zitat:
„(…) Sie dürfen PayPal nicht für Aktivitäten verwenden, die: (…) Munition, Schusswaffen, Teilen von Schusswaffen oder Zubehör oder (…) bestimmten Waffen oder Messern, die Vorschriften geltender Gesetze unterliegen, zu tun haben (…)„


Ein Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen von PayPal bedeutet im „harmlosen“ Fall nur, dass kein Käuferschutz besteht, die können aber auch das Konto dauerhaft einschränken und Geld bis zu 180 Tage einfrieren.
 
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