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- 28 Jun 2008
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Liebe Foristen,
aktuell versendet unsere lokale Kreispolizeibehörde (NRW) Merkblätter an Jahresjagdscheininhaber. Diese weisen auf eine künftige Bringschuld hin, durch das Einreichen einer Kopie der Jagdscheinverlängerung das Fortbestehen des waffenrechtlichen Bedürfnisses nachzuweisen, um die Einleitung eines Widerrufsverfahrens zu vermeiden. Die Behörde müsse andernfalls ja vom Wegfall des Bedürfnisses ausgehen…
Frage: Ist dies ein reguläres Vorgehen landauf/landab und rechtlich gedeckt oder eine lokale Besonderheit, um fehlenden Datenaustausch zwischen den Behörden zu kompensieren und/oder den Legalwaffenbesitzer mal wieder das Leben zu erschweren?
aktuell versendet unsere lokale Kreispolizeibehörde (NRW) Merkblätter an Jahresjagdscheininhaber. Diese weisen auf eine künftige Bringschuld hin, durch das Einreichen einer Kopie der Jagdscheinverlängerung das Fortbestehen des waffenrechtlichen Bedürfnisses nachzuweisen, um die Einleitung eines Widerrufsverfahrens zu vermeiden. Die Behörde müsse andernfalls ja vom Wegfall des Bedürfnisses ausgehen…
Frage: Ist dies ein reguläres Vorgehen landauf/landab und rechtlich gedeckt oder eine lokale Besonderheit, um fehlenden Datenaustausch zwischen den Behörden zu kompensieren und/oder den Legalwaffenbesitzer mal wieder das Leben zu erschweren?