Ich habe bislang immer nur die schärftste Interpretation der Vorschriften erlebt, also kein Erwerb auf Leihschein, nix auf Jagdschein für KW-Mun mit Langwaffe (obwohl ein 9mm-Karabiner auf der WBK steht) etc.
So kenne ich´s auch. Unsere BüMas im Umkreis und auch die Frankonia-Filiale geben keine KW-Munition auf JS raus, egal ob man eine passende Langwaffe hat oder nicht. Beim Bestellen im Frankonia-Onlineshop hat dagegen der JS auch für 9mmLuger gereicht (den MEB-Stempel habe ich für die KW natürlich, die WBK wurde aber nicht vorgelegt/verlangt)...
Und die 13€ (noch aktuell?) für den Mun-Erwerb-Stempel
In Nds. leider 25€ - aber auch das ist verkraftbar.
Allerdings bekommt man im Wiederladekurs (und auch bei der Jagdausbildung) beigebracht, dass der Besitz von Munition, zu der man kein Bedürfnis hat (keine eigene Waffe) nicht zulässig ist.
In solchen Kursen bekommt man leider (gerade was rechtliche Aspekte betrifft) viel beigebracht, was gar nicht wirklich oder sogar überhaupt nicht stimmt.
Der Dozent im Waffensachkundekurs unseres Schießsportverbandes (
musste ich trotz JS machen, um an der Schießsportleiterausbildung teilnehmen zu dürfen 
) meinte z.B. auch, dass man den Verschluss beim KK-Gewehr zum Transport rausnehmen muss - hab ihn nur ausglacht und gefragt, wo das denn im WaffG stehen soll...
Mit dem gültigen(!) JS darf man sämtliche LW-Munition erwerben und besitzen, ob man eine passende Langwaffe hat ist dabei komplett egal (§ 13 Abs. 5 WaffG).
Ist der Widerladeschein nicht entsprechend begrenzt, darf man ebenfalls sämtliche nicht verbotene Munition laden und die entsprechend selbstgeladene Munition erwerben & besitzen - auch hier interessiert nicht, ob eine passende Waffe vorhanden ist.
In der Praxis wird sich aber wohl kaum jemand die Mühe machen, Munition zu laden, die er nicht wenigstens für Leihwaffen usw. auch benötigt. Komponenten und Werkzeuge kosten ja auch Geld...
Das ganze Thema zeigt mal wieder, wie unnötig bürokratisch unsere Waffengesetzgebung ist!
Warum kann man es nicht ähnlich wie in Österreich vereinfachen?
z.B. könnte man sagen "wer zum Erwerb&Besitz von Munition berechtigt ist, kann jedewede nicht verbotene Munition erwerben/besitzen"?
Warum bricht die öffentliche Sicherheit zusammen, wenn jemand mit EWB für .357Mag auch 9mmLuger Munition hat?