Munition im Auto? Legal?

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Hallo ... hoffe dieses Thema existiert noch nicht
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habe zumindest nichts dazu gefunden...
Laut Gesetz muss die Munition ja "nur" verschlossen aufbewahrt werden und nicht im Waffenschrank.
Was ist nun wenn ich ein paar Reserve-Patronen in meinem abschließbaren Handschuhfach im Auto habe?
Ist das legal/ illegal oder eine gesetzliche Grauzone?
Gruß Philipp
 
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Wenn ich mich nicht irre heißt es im Stahlschrank mit Stangeschloss...
demnach wäre das Handschuh fach wohl nich ausreichend....aber wenn keiner sieht das da was interessantes im Auto ist wird wohl auch keiner einbrechen
 
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Wir haben im Jagdkurs gelernt, dass auch eine Holztruhe mit Vorhängeschloß reichen würde.
Kann mir aber nicht vorstellen, dass ein verschließbares Handschuhfach reicht.
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von HansDampf:
Was ist nun wenn ich ein paar Reserve-Patronen in meinem abschließbaren Handschuhfach im Auto habe?
<HR></BLOCKQUOTE>

Mach das nicht!

Es ist nicht auszuschliessen, dass durch die Vibrationen des Wagens das Pulver "zermahlen" wird und sich dadurch seine Eigenschaften ganz erheblich verändern .

Theorie ?

Es ist zumindes ein Fall bekannt, bei dem in USA einem Farmer die Waffe genau aufgrund dieser Ursache um die Ohren geflogen ist.

basti
 
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Wie wäre es mit in-Watte-lagern.
Watte ist ein flexibler Stoff, der Vibrationen total eliminieren sollte - zumindest so weit, wie se im Auto vorkommen.

@Funkemariechen: Früher genügte es auch, Waffen hinter zwei verschlossenen Türen zu verstauen...
'ts been so long... *singt wehmütig*

[ 22. November 2004: Beitrag editiert von: Schwatvogel ]
 
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@schwatvogel
so lange ist es noch nicht her, mit meinen 2 JJ gehöre ich zu denen die schon das neue Waffenrecht gelernt haben.
Patronen müssen gut verschlossen aufbewahrt werden (hier gibt es Vorschriftn für das Schloß), aber es ist, so weit ich weiß, kein Stahlschrank o.ä. vorgeschrieben.
 
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Es kann sogar sein, dass du recht hast.
Nur dürfen Waffen und Munition nicht mehr zusammen gelagert werden, ausser der Schrank hat 0/N oder mehr. Tja, aber das bringt uns ja nicht weiter, das sollte ja alles bekannt sein.
 

Oli

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Hallo,

§36 Waffengesetz:

(1) Wer Waffen oder Munition besitzt, hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen. [...]

§13 Algm. Verordnung zum Waffengesetz:

(3) Munition, deren Erwerb nicht von der Erlaubnispflicht freigestellt ist, darf nur in einem Stahlblechbehältnis ohne Klassifizierung mit Schwenkriegelschloss oder einer gleichwertigen Verschlussvorrichtung oder in einem gleichwertigen Behältnis aufbewahrt werden.

Also Stahlblechgehäuse mit Schloss...

Ob man allerdings, mit so einem Stahlblechschrank voller Munition im Auto, auf der sicheren Seite ist, falls die Munition gestohlen wird, bezweifele ich stark.

Tschüß
Oli
 
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Und was ist z.B. wenn ich sowas
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unter den Autositz bastel?
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[ 24. November 2004: Beitrag editiert von: HansDampf ]
 
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Zumindest mein Auto hat auch ein paar Scheiben drin. Da sieht man vor Dreck zwar nicht rein und kaum raus, aber rechtlich dürfte das nicht relevant sein.
Ist also höchstens ein Stahlblechrahmen und bei Audi nicht mal unbedingt das.

WH
 
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Hallo,
ein Auto mit dem vorgeschriebenen Schwenkriegelschloss hat höchstens Mr. Bean.
Gerade für manche älteren Jäger, die noch die gute alte Zeit kannten, in der es noch etwas "lockerer" zuging ist diese Diskussion müßig. Sie nutzen ihr Auto ohnehin multifunktional, als Waffenschrank, Munitionsbehälter und mobile Ansitzeinrichtung.
 
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Hallo HansDampf,
das kann unter Umständen einen heißen Arsch geben. Wenn deine Karre mal Feuer fängt, hast du gleich eine Sprengfalle für die Feuerwehr gebastelt.

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Maximilian
 
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tja also erlaubt ist es aufjedenfall nicht Muhn im Auto zu lassen. Zugriff von dritten!

Aber wieso auch kann die doch mit ins Haus nehmen! Wieso also die Gefahr iengehen das man nette Briefe von der Polizei bekommt?

Gruß R.H.
 

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