Moin!
Als Ergänzung bzw. Zusammenfassung von mir und gletscherpris:
Prüfung mindestens 15 Jahre und 6 Monate!
Der Jugendjagdschein wird dir aber erst mit 16 erteilt, soll heißen, du legst deine Prüfung mit 15 1/2 ab und darf ab deinem 16. Geburtstag (bei lösen des Jagdscheines an diesem Tag versteht sich) in Begleitung eines jagdlich erfahrenen Erziehungsberechtigten oder einer von diesen mit der Aufsichtspflicht beauftragten Person (ebenfalls jagdlich erfahren) die Jagd ausüben!
*offtopiv*: ich finde den Begriff "jagdlich erfahren" etwas schwammig bezüglich der Gesetzeslage !?
gruß Hannes