Hallo zusammen,
ich weiß nicht, ob dieses Thema hier schonmal besprochen wurde. Wir möchten erneut ein Gebot für ein Revier abgeben, das wir schonmal über die volle Pachtperiode gepachtet hatten. Allerdings beinhaltet der neue Pachtvertrag, wie anscheinend mittlerweile üblich, manche sehr fragwürdigen Passagen.
Konkret geht es um folgenden Passage:
(3) Insbesondere bei neu angelegten Forstkulturen ist der Jagdpächter zur verstärkten Be-
jagung verpflichtet. Sollte der Verjüngungserfolg gefährdet sein, so wird die zuständige
Revierleitung Kontakt zum Pächter suchen, um im Gespräch eine einvernehmliche Lö-
sung für das Problem zu finden. Kommt der Pächter dieser Vereinbarung nicht nach, so
ist der Verpächter berechtigt einen Zaun zum Schutz der Kultur zu errichten. Für den
Bau des Zaunes werden dem Pächter 15,- €/lfd. m zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer
berechnet, es sei denn der Pächter kann nachweisen, dass der tatsächlich eingetretene
Schaden geringer ist. Vergleichbar wirksame Schutzmaßnahmen können gegen voll-
ständigen Kostenersatz vereinbart werden, das Auswahlrecht liegt hierbei beim
Verpächter.
Hierzu würde ich gerne einmal eure Meinung hören. Im Prinzip ist mir nicht klar, in wieweit sich der Verpächter auf eine einvernehmliche Lösung berufen kann und was dann als Nichterfüllung ausgelegt wird.
Nehmen wir mal an, es würde eine Fläche von einem Hektar gegattert werden und ein Jahr später nochmal ein Hektar, dann würde das Kosten in Höhe von 14280 Euro entsprechen, die der Pächter zahlen müsste.
Ist so etwas realistisch bzw. hätte so eine Klausel vor Gericht Bestand.
So etwas kann im Grunde fast niemand bezahlen.
Angeblich kommt es nicht zur Anwendung. Trotzdem wurde die Summe für den laufenden Meter aber im neuen Pachtvertrag von 10 auf 15 Euro erhöht.
Schöne Grüße
ich weiß nicht, ob dieses Thema hier schonmal besprochen wurde. Wir möchten erneut ein Gebot für ein Revier abgeben, das wir schonmal über die volle Pachtperiode gepachtet hatten. Allerdings beinhaltet der neue Pachtvertrag, wie anscheinend mittlerweile üblich, manche sehr fragwürdigen Passagen.
Konkret geht es um folgenden Passage:
(3) Insbesondere bei neu angelegten Forstkulturen ist der Jagdpächter zur verstärkten Be-
jagung verpflichtet. Sollte der Verjüngungserfolg gefährdet sein, so wird die zuständige
Revierleitung Kontakt zum Pächter suchen, um im Gespräch eine einvernehmliche Lö-
sung für das Problem zu finden. Kommt der Pächter dieser Vereinbarung nicht nach, so
ist der Verpächter berechtigt einen Zaun zum Schutz der Kultur zu errichten. Für den
Bau des Zaunes werden dem Pächter 15,- €/lfd. m zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer
berechnet, es sei denn der Pächter kann nachweisen, dass der tatsächlich eingetretene
Schaden geringer ist. Vergleichbar wirksame Schutzmaßnahmen können gegen voll-
ständigen Kostenersatz vereinbart werden, das Auswahlrecht liegt hierbei beim
Verpächter.
Hierzu würde ich gerne einmal eure Meinung hören. Im Prinzip ist mir nicht klar, in wieweit sich der Verpächter auf eine einvernehmliche Lösung berufen kann und was dann als Nichterfüllung ausgelegt wird.
Nehmen wir mal an, es würde eine Fläche von einem Hektar gegattert werden und ein Jahr später nochmal ein Hektar, dann würde das Kosten in Höhe von 14280 Euro entsprechen, die der Pächter zahlen müsste.
Ist so etwas realistisch bzw. hätte so eine Klausel vor Gericht Bestand.
So etwas kann im Grunde fast niemand bezahlen.
Angeblich kommt es nicht zur Anwendung. Trotzdem wurde die Summe für den laufenden Meter aber im neuen Pachtvertrag von 10 auf 15 Euro erhöht.
Schöne Grüße