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- 1 Sep 2017
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Hallo,
ich bin bei der Suche nach dem richtigen Halbautomaten für die Maisjagd auf eine interessante Aussage gestoßen.
Laut dieser soll es nicht erlaubt sein, eine .338 Lapua Magnum als Halbautomat zu erwerben, da dieses Kaliber unter das Kriegswaffenrecht fällt.
Diese Ausnahme soll es nur für die .338 Lapua Magnum und die .50 BMG geben, habe selber leider dazu aber sonst nichts gefunden.
Hat jemand von euch das schon einmal gehört und wenn ja, an was liegt das? Gibt es eine Energiebegrenzung oder ähnliches für Halbautomaten?
Mir ist klar, dass kein Mensch mit einer .50 BMG zur Jagd geht, ich selbst finde es nicht Waidgerecht aber der juristische Grund würde mich einfach mal interessieren.
Kennt diesen jemand von euch?
Vielen Dank für eure Hilfe bei meiner Blödsinnsfrage.
Waidmannheil
Grimbart
ich bin bei der Suche nach dem richtigen Halbautomaten für die Maisjagd auf eine interessante Aussage gestoßen.
Laut dieser soll es nicht erlaubt sein, eine .338 Lapua Magnum als Halbautomat zu erwerben, da dieses Kaliber unter das Kriegswaffenrecht fällt.
Diese Ausnahme soll es nur für die .338 Lapua Magnum und die .50 BMG geben, habe selber leider dazu aber sonst nichts gefunden.
Hat jemand von euch das schon einmal gehört und wenn ja, an was liegt das? Gibt es eine Energiebegrenzung oder ähnliches für Halbautomaten?
Mir ist klar, dass kein Mensch mit einer .50 BMG zur Jagd geht, ich selbst finde es nicht Waidgerecht aber der juristische Grund würde mich einfach mal interessieren.
Kennt diesen jemand von euch?
Vielen Dank für eure Hilfe bei meiner Blödsinnsfrage.
Waidmannheil
Grimbart