Deutschland Leistung der BG nach Jagdunfall

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Mahlzeit,

Verständnisfrage:

Nach einem von der BG anerkannten Jagdunfall eines Versicherten (z. B. Pächter rutscht von der Ansitzleiter ab) ohne Fremdverschulden bleibt eine körperliche Einschränkung zurück. Diese bewirkt keine Einschränkung des Versicherten in seinem Beruf (außerhalb der Jagd), allerdings bei der Jagdausübung selbst (Beispiel: muß zum Wildbergen/-heben, Freischneiden etc. regelmäßig Hilfe holen).

Welche Ansprüche hat der Versicherte gegenüber der Berufsgenossenschaft? Worauf begründen sich diese?

Danke im Voraus.
 
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Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass das wenn überhaupt, 10% nicht übersteigen wird, also gleich Null.
D.T.
20 %.

Es wird Unterschieden uwischen Verletztenrente und Berufsunfähigkeitsrente.
Bei der Verletztenrente wird zwei Drittel des Jahresarbeitsverdienstes, den der Versicherte im letzen Jahr vor Eintritt der Erwerbsminderung erzielt hat. zu Grunde gelegt. Die Verletztenrente als Lohnersatzleistung wird Max 72 Montae gezahlt.

Die Berufsunfähigkeitsrente
Bemißst sich nach dem
Jahresarbeitsverdienst der Landwirtschaft

Im Westen 24.444,00 €
in den neunen Bunmdesländern 23.688,00 € bei 100 % Berufsunfähigkeit zuzüglich



Dieser Rentenanspruch Dividiert durch % Grad der Berufsunfähigkeit; min 20 % = 407,40 € Grundrente per Monat. .. Lebenslang. Es sei den der Grad der Minderung der Erwerbsfäghigkeit verbessert sich wieder und ist unter 20 %; dann gibt es nüscht. Die Witwe bekommt davon 2/3 als Witwenrente nach dem Ableben des Leistungsempfängers.

Entscheident ist der Grad der Erwerbsminderung; dabei wird nicht Unterschieden ab es eine Verglichsklausel giebt... bedutet : da jemand ohne Beine nicht mehr als Zimmermann; aber als Büroverwalter arbeiten könnte...

Das Gesamte Rentensystem der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft ist sehr Komplex und Kompliziert; daher empfehle ich sdich bei Zuständigen Berufsgenossenschaft Beraten zu lassen. Auch mit Hinblick auf welche zusätzlichen Leistungen; Reha; Kuren machbar sind um die Vollständige uneingeschränkte Arbeitsfähigkeit wieder Her zu stellen. Das ist die Grundaufgabe der Berufsgenossenschaft.

TM
 
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30%

20% MdE (Minderung der Erwerbsfähigkeit) gelten nur für Arbeitnehmer. Für den Unternehmer = Jagdpächter gelten 30% MdE Erwerbsminderung bevor Rentenleistungen bezahlt werden.
Darunter gibt's gar keine Rente.

Wenn er sonst keine Einschränkungen hat klingt das nicht so als wäre er auch nur annähernd bei den 20%. Zum Vergleich: ein Auge verlieren sind 25%.

Heilbehandlungskosten sind unabhängig davon und müssen vollständig übernommen werden. Die gehen über Kassenleistungen hinaus. Hier nicht locker lassen, ggf. Zweitmeinungen einholen etc. Auch orthopädische Hilfsmittel müssen bezahlt werden.

Etwaige Hilfsmittel für die Jagd bspw. Motorkarre o.ä. würde unter "Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben" fallen. Und dafür ist die Rentenversicherung zuständig und die wird für Jagd vermutlich nichts geben.
 
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30%

20% MdE (Minderung der Erwerbsfähigkeit) gelten nur für Arbeitnehmer. Für den Unternehmer = Jagdpächter gelten 30% MdE Erwerbsminderung bevor Rentenleistungen bezahlt werden.
Darunter gibt's gar keine Rente.

Wenn er sonst keine Einschränkungen hat klingt das nicht so als wäre er auch nur annähernd bei den 20%. Zum Vergleich: ein Auge verlieren sind 25%.

Heilbehandlungskosten sind unabhängig davon und müssen vollständig übernommen werden. Die gehen über Kassenleistungen hinaus. Hier nicht locker lassen, ggf. Zweitmeinungen einholen etc. Auch orthopädische Hilfsmittel müssen bezahlt werden.

Etwaige Hilfsmittel für die Jagd bspw. Motorkarre o.ä. würde unter "Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben" fallen. Und dafür ist die Rentenversicherung zuständig und die wird für Jagd vermutlich nichts geben.
Danke für die Ausführungen!
 
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Den Begriff Berufsunfähigkeitsrente gibt es nicht in der gesetzlichen Unfallversicherung, gemeint ist die sog. Unfallrente.
Den Begriff MdE gibt es schon länger nicht mehr, heisst jetzt GdS.
20 oder 30% hat nichts mit Arbeitnehmer oder Pächter zu tun. Grundsätzlich gibt es ab einem GdS von 20 % Unfallrente von der BG. Eine Ausnahme bildet die SVLFG, bei der die JAB versichert sind. Die leistet erst ab 30%.
 
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Definitiv…

Es gibt keine BU mehr für die jüngeren Jahrgänge in der Rentenversicherung und nur noch die Erwerbsminderung

Aber der Definition nach (auch für private BU Versicherungen) sind das zwei gewaltig unterschiedliche Dinge.
 
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Den Begriff Berufsunfähigkeitsrente gibt es nicht in der gesetzlichen Unfallversicherung, gemeint ist die sog. Unfallrente.
Den Begriff MdE gibt es schon länger nicht mehr, heisst jetzt GdS.
20 oder 30% hat nichts mit Arbeitnehmer oder Pächter zu tun. Grundsätzlich gibt es ab einem GdS von 20 % Unfallrente von der BG. Eine Ausnahme bildet die SVLFG, bei der die JAB versichert sind. Die leistet erst ab 30%.
Alles falsch.
Bei der SVLFG heißt es nach wie vor MdE.
Und bei der SVLFG gibt es nicht grundsätzlich ab 20% MdE Unfallrenten. Es wird zwischen Betriebsunternehmer (30% MdE) und Arbeitnehmer (20% MdE) strikt unterschieden. Jagdpächter sind zwangsläufig Unternehmer = 30% MdE.
Alles schon in #7 geschrieben und auch hier nachzulesen:
 
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Definitiv…

Es gibt keine BU mehr für die jüngeren Jahrgänge in der Rentenversicherung und nur noch die Erwerbsminderung

Aber der Definition nach (auch für private BU Versicherungen) sind das zwei gewaltig unterschiedliche Dinge.
Auf diese generelle Differenzierung wollte ich hinaus 👍
 
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Alles falsch.
Bei der SVLFG heißt es nach wie vor MdE.
Und bei der SVLFG gibt es nicht grundsätzlich ab 20% MdE Unfallrenten. Es wird zwischen Betriebsunternehmer (30% MdE) und Arbeitnehmer (20% MdE) strikt unterschieden. Jagdpächter sind zwangsläufig Unternehmer = 30% MdE.
Alles schon in #7 geschrieben und auch hier nachzulesen:
Es heißt nicht nur bei der SVLFG, sondern in der gesamten gesetzlichen Unfallversicherung MdE.
Den Begriff Berufsunfähigkeitsrente gibt es nicht in der gesetzlichen Unfallversicherung, gemeint ist die sog. Unfallrente.
Den Begriff MdE gibt es schon länger nicht mehr, heisst jetzt GdS.
20 oder 30% hat nichts mit Arbeitnehmer oder Pächter zu tun. Grundsätzlich gibt es ab einem GdS von 20 % Unfallrente von der BG. Eine Ausnahme bildet die SVLFG, bei der die JAB versichert sind. Die leistet erst ab 30%.
GdS ist der Grad der Schädigung im Versorgungsrecht. Das hat mit dem SGB VII nichts zu tun.
 

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