Kopie des Jagdscheins. Was erwartet mich?

A

anonym

Guest
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von 358Win:


Und mal anderst herum gedacht: Wenn du schon die Papiere verlieren könntest wie verhält sich das dann mit der Waffe und Mun?
<HR></BLOCKQUOTE>

Hängt vom Wert der Waffe ab. Munition geht nicht ins Geld.
 
A

anonym

Guest
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von 358Win:
Sagt denn das Waffengesetz nicht ganz klar aus welche Papiere ich mitzuführen habe wenn ich auf dem Weg zur Jagd bin und bei der Jagd?
Jagdschein WBK und Personalausweis.
Wenn ich aber nun die Waffe transportier dann langt WBK und Personalausweis.

Und mal anderst herum gedacht: Wenn du schon die Papiere verlieren könntest wie verhält sich das dann mit der Waffe und Mun?
<HR></BLOCKQUOTE>

Eure Gesetze sagen vor allem aus, dass euch der Staat für unmündige Deppen oder Verbrecher hält, denen man nicht trauen darf.

Wenn ein Ösi auf dem Weg zur Jagd ist, braucht er nur ein Dokument: den Jagdschein.

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Und das ist gut so.

Varminter
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von 358Win:
Wenn du schon die Papiere verlieren könntest wie verhält sich das dann mit der Waffe und Mun?<HR></BLOCKQUOTE>

Endgeile Frage ...
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Varminter:
Wenn ein Ösi auf dem Weg zur Jagd ist, braucht er nur ein Dokument: den Jagdschein.

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Und das ist gut so.

Varminter
<HR></BLOCKQUOTE>

Und mit reicht ein Gewehr, die Munition und das Fernglas.
Meine Papiere ..... ? Die habe ich wohl gerade verloren.
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Varminter:


Eure Gesetze sagen vor allem aus, dass euch der Staat für unmündige Deppen oder Verbrecher hält, denen man nicht trauen darf.

...

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Und das ist gut so.

Varminter
<HR></BLOCKQUOTE>

... jedes Volk bekommt die Regierung die es verdient - und vor allem: gewählt hat!

Billy
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Jagdgegner:
Eine Kopie sagt rein gar nichts aus; eine BEGLAUBIGTE Kopie könnte funktionieren. Mal bei der Kripo anfragen...<HR></BLOCKQUOTE>

Eine beglaubtige Kopie könnte nicht nur funktionieren - sie tut es. Denn sie teilt die Urkundenqualität des Originals.

Eine einfache Kopie ist dagegen keine Urkunde und zum Nachweis der Berechtigung daher nicht geeignet.

ULE
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Jagdgegner:
Gib mir einen Original-Jagdschein und eine Stunde Zeit - und ich liefere Dir 50 nicht von Originalen zu unterscheidende Jagdscheinkopien, alle auf andere Inhaber ausgestellt.

Soll heißen: Eine Kopie sagt rein gar nichts aus; eine BEGLAUBIGTE Kopie könnte funktionieren. Mal bei der Kripo anfragen...
<HR></BLOCKQUOTE>

Soweit ich weiß kann man Kopien nur bei der Heimatgemeinde beglaubigen lassen...

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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Reval:


Soweit ich weiß kann man Kopien nur bei der Heimatgemeinde beglaubigen lassen...

icon_wink.gif
<HR></BLOCKQUOTE>

Das ist falsch. Beglaubtige Kopien kann etwa auch ein Notar oder im Ausland die Konsularabteilung der Botschaft erstellen.

ULE
 
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Kopie ob beglaubigt oder nicht zählt nichts. Das original Dokument ist mitzuführen. Wird es nicht mitgeführt ist das eine OWi. Die Höhe einer Buße richtet legt die Behörde fest und liegt üblicherweise zwischen 40 und 200 Euro.

Das Dumme ist, die zweite waffenrechtliche OWi reicht zum Verlust der Zuverlässigkeit.

WH
Amadeus
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Amadeus:
Kopie ob beglaubigt oder nicht zählt nichts. Das original Dokument ist mitzuführen. <HR></BLOCKQUOTE>

Ist doch auch logisch. Man läßt sich von Jagdschein, Führerschein usw. jeweils eine Kopie amtlich beglaubigen. Die beglaubigte Ausfertigung ist der Behörde ja nicht bekannt wenn sie z.B. bei einem Notar gemacht wurde.
Und wenn dann der JJ oder -fast noch bedeutender- der Führerschein eingezogen wird, dann macht man mit der beglaubigten Kopie lustig weiter.
Kann doch so garnicht sein.
Innenkopf einschalten und überlegen!
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von the dogfather:


Das ist falsch. Beglaubtige Kopien kann etwa auch ein Notar oder im Ausland die Konsularabteilung der Botschaft erstellen.

ULE
<HR></BLOCKQUOTE>

Ja aber wer will dafür extra einen Notar bemühen und ihn bezahlen oder ins Ausland fahren?
 
A

anonym

Guest
Servus,

ich reise viel von Jagd zu Jagd mit der Bahn. Natürlich immer bei Bekannte, die wissen,dass ich einen gültigen Jagdschein habe. Leider habe ich immer Angst meine Ausweismappe mit allen wichtigen Papieren zu verlieren. Deshalb führe ich nur eine Kopie meines Jagdscheins mit und dem original Personalausweis.

Ein Kumpel meinte, dass die Strafe mit einer Kopie des Jagdscheins höher sei, als wenn ich den Jagdschein komplett vergesse.

Was hat mich bei einer Kontrolle zu erwarten?

Waidmannsheil

Dude
PS: Das mit der Bahn ist schon abgeklärt, mir geht es nur um eine Kontrolle von Bundesgrenzschutz oder Polizei.
 
A

anonym

Guest
Vergessen kann man als fahrlaessig ansehen, dann gibts vielleicht nicht mal ein Bussgeld, wenn man ihn gleich drauf vorlegt. So ists einem Schussel bei uns in der Gegend neulich passiert.

Bei Kopie ists Vorsatz, das kostet normal mehr, als Fahrlaessigkeit.
 
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6 Nov 2006
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Gib mir einen Original-Jagdschein und eine Stunde Zeit - und ich liefere Dir 50 nicht von Originalen zu unterscheidende Jagdscheinkopien, alle auf andere Inhaber ausgestellt.

Soll heißen: Eine Kopie sagt rein gar nichts aus; eine BEGLAUBIGTE Kopie könnte funktionieren. Mal bei der Kripo anfragen...
 
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18 Dez 2004
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Sagt denn das Waffengesetz nicht ganz klar aus welche Papiere ich mitzuführen habe wenn ich auf dem Weg zur Jagd bin und bei der Jagd?
Jagdschein WBK und Personalausweis.
Wenn ich aber nun die Waffe transportier dann langt WBK und Personalausweis.

Und mal anderst herum gedacht: Wenn du schon die Papiere verlieren könntest wie verhält sich das dann mit der Waffe und Mun?
 

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