Klagen wegen Schalldämpfer-Erwerb

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24 Okt 2015
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Es wäre einfach sehr schön, wenn hierzu ein bindendes Urteil auf Bundesebene vorliegen würde. Also durch das Bundesverwaltungsgericht.
 
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28 Mai 2010
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Wasserstandsmeldung aus Baden-Württemberg:

Waffenbehörden haben von oben Anweisung erhalten, keine Anträge mehr kategorisch abzulehnen, sondern erstmal zu sammeln. Angeblich um einen Überblick über den tatsächlichen "Bedarf" zu bekommen...
Mehr war aus meinem Sachbearbeiter nicht rauszubekommen...
 
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13 Mai 2011
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Wasserstandsmeldung aus Baden-Württemberg:

Waffenbehörden haben von oben Anweisung erhalten, keine Anträge mehr kategorisch abzulehnen, sondern erstmal zu sammeln. Angeblich um einen Überblick über den tatsächlichen "Bedarf" zu bekommen...
Mehr war aus meinem Sachbearbeiter nicht rauszubekommen...


Ich ruf ruf nachher mal meinen an.
 
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5 Feb 2011
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Niedersachsen schläft auf dem Baum...
Eine änderung des Jagdgesetzes ist in Vorbereitung. Dauert aber.
Ausnahmegenehmigungen wie in Bayern kann es nicht geben, da das aktuelle Gesetz keine Öffnungsklausel hat.

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1 Aug 2013
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Kann jemand näheres zum aktuellen Stand in NRW sagen? Wer tut sich momentan den Antrags/Klageweg in NRW an?

Ich überlege selbst einen Antrag zu stellen da ich bereits mehrere Lärmtraumen erlitt bzw. aktuell noch an einem leichten Tinnitus leide und Schüsse im jagdlichen Umfeld ohne Gehörschutz in keinster Weise mehr möglich sind.

Inwiefern übernehmen Rechtsschutzversicherungen die Kosten eines solchen Verfahrens?

Danke für Eure Kommentare.
 
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18 Feb 2013
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Wasserstandsmeldung aus Baden-Württemberg:

Waffenbehörden haben von oben Anweisung erhalten, keine Anträge mehr kategorisch abzulehnen, sondern erstmal zu sammeln. Angeblich um einen Überblick über den tatsächlichen "Bedarf" zu bekommen...
Mehr war aus meinem Sachbearbeiter nicht rauszubekommen...

Das würde auch erklären, warum ich seit Monaten überhaupt nichts von meinem Berufungsverfahren gehört habe... die spielen alle auf Zeit. :sad:
 
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in Thüringen munkelt man, es wäre nur eine Frage der Zeit... naja...Behörden es dauert halt:evil:
 
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Guten Morgen, was wird denn gemunkelt? Laut meinem Sachbearbeiter passiert da so schnell nichts. Der Schalldämpfer ist ja laut Jagdgesetz ein verbotener Gegenstand und deshalb muss erst mal das Gesetz geändert werden. Da ja aber unsere derzeitige Regierung in Erfurt sich aus Rot Rot Grün zusammensetzt kann man nur hoffen, dass man hier die Finger vom Jagdgesetz lässt. Das kann nur schief gehen!


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Guten Morgen, was wird denn gemunkelt? Laut meinem Sachbearbeiter passiert da so schnell nichts. Der Schalldämpfer ist ja laut Jagdgesetz ein verbotener Gegenstand und deshalb muss erst mal das Gesetz geändert werden

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Das sind 2 Paar Schuh. Siehe Bayern. Auch dort nach wie vor sachliches Verbot. Also keine Gesetzesänderung.
 
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5 Feb 2011
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In Bayern gibt es aber eine Öffnungsklausel.
Sinngemäß: "... die Jagdbehörde kann Ausnahmen zulassen ...".
Solange das möglich ist, ist der bayrische Weg möglich.
Gibt es diese Öffnungsklausel nicht (siehe Niedersachsen), führt kein Weg an der Gesetzesänderung vorbei.

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Reicht die thüringer Öffnungsklausel?

§ 29
Sachliche Gebote und Verbote
(1) Auf krankgeschossenes Wild ist zeit- und weidgerecht nachzusuchen.

(2) Verboten ist - in Ergänzung zum § 19 BJG -

1.
die Jagd auf Wild, bei Ausnahme von Haarraubwild und Wildkaninchen, mit Fanggeräten oder Fangvorrichtungen auszuüben;

2.
die Jagd auf Schalenwild, bei Ausnahme von Schwarzwild, als Treibjagd auszuüben;

3.
das Wild durch Lappen oder sonstige Mittel zu hindern, aus seinen oder in seine Tageseinstände zu wechseln; das Verbot gilt nicht, wenn das Ablappen an Straßen und aus Gründen der Verkehrssicherheit geboten ist;

4.
die Jagd unter Verwendung von Betäubungs- oder Lähmungsmitteln, Sprengstoffen, Gasen, elektrischem Strom, synthetischen Mitteln oder von Schusswaffen mit Schalldämpfern auszuüben;

5.
die Jagd in einem Umkreis von 100 Metern an Gewässern unter Verwendung von bleihaltigem Schrot auszuüben.

(3) Die untere Jagdbehörde kann Ausnahmen zulassen

1.
in begründeten Einzelfällen, insbesondere zur Durchführung von Hegemaßnahmen; zu wissenschaftlichen Zwecken oder zur Verminderung überhöhter Schwarzwildbestände, von dem Verbot des Absatzes 2 Nr. 1,

2.
von dem Verbot des § 19 Abs. 1 Nr. 4 BJG für die Nachtjagd auf weibliches Rot-, Dam- und Muffelwild und geringe Rothirsche (Geweihentwicklung), soweit es zur Wildschadenabwehr und zur Erfüllung des Abschussplanes dringend geboten ist.

(4) Die oberste Jagdbehörde wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem für Tierschutz und Tierseuchenbekämpfung zuständigen Ministerium, durch Rechtsverordnung die Verbote des § 19 Abs. 1 BJG zu erweitern oder aus besonderen Gründen, insbesondere zur Wildseuchenbekämpfung, aus Gründen der Landeskultur, zur Erlegung kranken oder kümmernden Wildes, zur Vermeidung von übermäßigen Wildschäden, zu Wissenschafts-, Lehr- und Forschungszwecken oder bei Störung der Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes einzuschränken. Unter den gleichen Voraussetzungen können die Verbote auch durch Einzelanordnung eingeschränkt werden. Die tierseuchenrechtlichen Vorschriften bleiben unberührt. Die Bestimmungen des Artikels 9 Abs. 1 der Richtlinie 2009/147/EG und die Maßgaben nach Artikel 9 Abs. 2 dieser Richtlinie sind zu beachten.
 
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5 Feb 2011
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Gute Frage.
Aber wenn die Öffnung in einem Absatz z.B. (3) beschrieben ist, bezieht sie sich nur auf den entsprechenden Paragraphen.

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Moin!

Wenn der § hier richtig und komplett wiedergegeben ist enthält der keine Möglichkeit, das Schalldämpferverbot aufzuheben. Da ist nur von Ausnahmegenehmigungen für z. B. Saufänge und für Verbote nach §19 BUNDES-JG die Rede, die SD sind aber nach Landesrecht verboten.

Also: keine Chance, wenn nicht das Gesetz geändert wird. :sad:

Viele Grüße

Joe
 
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10 Nov 2008
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Das Eine hat mit dem Anderen nur untergeordnet etwas zu tun.

Angenommen das Bundeswaffengesetz wird dahingehend geändert das Inhaber eines Jagdscheines für ihre LW einen Schalli erwerben dürfen dann spielt die Kleinstaaterei der regionalen Jagdgesetzte keine Rolle. Zumindest für den Erwerb eines Schalldämpfers und darum geht es in diesem Tröd.

Die Nutzung auf der Jagd ist dann allerdings in einigen BL nicht erlaubt.
Aber der Jagdschein gilt ja bundesweit.
 

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