Ob etwas unbedingt zur Jagdausübung benötigt wird oder nicht ist überhaupt kein Kriterium. Dies hat lediglich Relevanz beim Bedürfnisnachweis (Erforderlichkeit), also dem Erwerb und Besitz.
Schalldämpfer sind de jure weder Waffen, noch wesentliche Teile. Damit kann ein SD auch nicht auf einen Waffenschein oder in den europäischen Feuerwaffenpass eingetragen werden.
Der Waffenschein regelt das Führen von Waffen
(4) Die Erlaubnis zum Führen einer Waffe wird durch einen Waffenschein erteilt.
Schalldämpfer sind weder "Langwaffen" i.S.d. § 13 Abs. 3 Satz 1WaffG noch
"Jagdwaffen" i.S.d.§ 13 Abs. 6 WaffG. Beides kann nur eine Schusswaffe sein, die nach
dem Bundesjagdgesetz nicht verboten ist. Schalldämpfer sind zwar nach dem Bundesjagdgesetz nicht verboten, sind aber keine Schusswaffen.
Nach dem Wortsinn erfasst man unter Schusswaffen nur die zur Abgabe des Schusses bestimmten Geräte selbst und nicht anschraubbare Teile. Mitdem Begriff Schusswaffe wird nicht ohne Weiteres ein Schalldämpfer in Verbindung gebracht. Die Gesetzessystematik
des Waffengesetzes unterscheidet zwischen Schusswaffen einerseits und Schalldämpfern andererseits.
ln Nr.1.3 der Anlage 1 1, Unterabschnitt 1 zu § 1 Abs. 4 WaffG heißt es "wesentliche Teile von
Schusswaffen und Schalldämpfer". Daraus ergibt sich,dass der Gesetzgeber Schalldämpfer
nicht für wesentliche Teile von Schusswaffen gehalten hat.
Dabei ist nicht zu verkennen, dass Schalldämpfer nach Nr. 1.3 den Schusswaffen gleichstehen,
soweit nichts anderes bestimmt ist. Schalldämpfer gehören hierdurch jedoch nicht zu den Schusswaffen. Sonst hätte der Gesetzgeber in § 34 Abs. 5 WaffG nicht neben Waffen nach Anlage 1 Unterabschnitt 1 Nr.2, Schalldämpfer besonders aufführen müssen. Denn durch den Verweis auf Nr. 2 sind wegen Nr. 2.1 alle Schusswaffen nach Nr. 1.1 erfasst. Wäre ein Schalldämpfer ein solcher integraler Bestandteil der Schusswaffe, dass er Nr. 1.1 unterfiele, hätte der Gesetzgeber in § 34 Abs. 5 WaffG nicht von Schusswaf-fen und Schalldämpfern reden müssen (VG Schleswig, Urt. v. 17.06.2008 - 7 A 137/06-Juris)