Moin,
spannende Argumentation, auch wenn es jetzt Richtung OT driftet. Die Wildkamera wird nicht zum Zweck aufgehängt, durch die Gegend pimpernde Politiker abzulichten und dies dann zu veröffentlichen, sondern für Wildbeobachtung und -bestätigung (Stichwort: "Wahrnehmung berechtigter Interessen"). Das kann sogar im öffentlichen Interesse sein (Bestätigung Wildkatze, Luchs, Wolf, oder auch wildernde Hunde). Rechtlich interessant wird die Geschichte, wenn in Rechte Dritter eingegriffen wird. Das blosse Ablichten von Jemandem ist zwar nicht schön, aber könnte noch hinzunehmen sein (was hat derjenige auch in der Schonung, Dickung zu suchen?). Wer als Kamerabesitzer allerdings nicht genug Verstand, Mut und Anstand besitzt, ein kompromittierendes Bild zu löschen und dieses Material stattdessen sodann benutzt, um dem Abgelichteten zu schaden, muss natürlich mit Konsequenzen rechnen.
Viele Grüße,
Schnepfenschreck.