Machen kannst du nicht wirklich etwas dagegen, zumindest wenn du aus Österreich kommst. Eine Wildkamera im Wald wird zwar geduldet, aber ist aus datenschutzrechtlichen Gründen verboten. Man macht sich also selbst strafbar wenn man eine Wildkamera als Diebstahl anmeldet. Es braucht jede Kamera eine datenschutzrechtliche Bewilligung. Ob man die für den Wald bekommt ist fragwürdig. Außerdem muss jede Kamera ersichtlich gekennzeichnet werden. Kursiv habe ich aus einem Bericht einigen Zeilen rauskopiert. Dieser Bericht stammt über einen Kärntner Politiker der beim Schäferstündchen mit seiner Geliebten "in flagranti" im Wald fotografiert worden ist.
Videoüberwachung meldepflichtig
Hans Zeger, Obmann der Arge Daten, betont, dass jede Videoüberwachung, bei der Personen identifiziert werden können, melde- und kennzeichnungspflichtig sei. Derartige Videoaufnahmen dürfen grundsätzlich nicht veröffentlicht werden. Insbesondere bei Aufnahmen, die jemanden bloßstellen, können Schadenersatzansprüche von bis zu 20.000 Euro von der betroffenen Person eingefordert werden. Ob dies im konkreten Fall gegeben ist, müsse jedoch ein Gericht entscheiden, so Zeger. Wie viele Wildkameras genehmigt wurden, kann Zeger nicht sagen.