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OberförsterVS schrieb:Sonntagsjäger, das ist nur so vorstellbar, dass es ihm dringend nahegelegt wurde, seine Waffen zu veräußern, um sich nicht selbst zu gefährden.
Dass eine Äußerung beim Tierarzt, die Waffenrechts- und/oder Jagdbehörde dazu veranalssen soll, den Jagdschein/WBK zu entziehen, ist maximal BILDzeitungsniveau, mit anderen Worten, das ist Quatsch.
Bitte genau lesen, kurz selbst denken. Natürlich ist der TA nicht in die Jagd- oder Waffenbehörde eingebunden. Bitte auch keine Polemik à la Bildzeitung, ich habe die BBF selbst in der Hand gehabt.
Die "besorgte" Tierärztin hat diese leichtfertige Äußerung der Polizei oder Waffenbehörde gemeldet, woraufhin ihm aufgrund möglicher Selbstgefährdung der Zugriff auf seine Waffen entzogen wurde, end of story.
Ich rate von Leichtfertigkeiten aller Art ab.