Moin moin,
so, nun isses amtlich: der Steuerbescheid liegt vor; dieser "Weihnachtswunsch" ist in Erfüllung gegangen...
Möglicherweise ist das alles ja schon bekannt aber dennoch sei es mir nachgesehen, dieses hier zu posten:
meinen im letzten Jahr gemachten Jagdschein
habe ich mit allen dazugehörigen Kosten (Fahrten zur Veranstaltungen, Waffenkauf, Mun, Versicherung(en)...)bei der Steuererklärung geltend gemacht, wurde ohne Rückfrage als Berufsausbildung ohne Vorbehalt anerkannt.
Dieses Verhalten der Finanzbehörden ist vermutlich nicht exemplarisch, aber es besteht durchaus die Möglichkeit, den Jagdsch. als weitere Berufsausbildung anzugeben; danach natürlich alles, was sich dann noch anschliesst: notwendige Arbeitsmittel = Auto, Hund, weitere Waffen, Mun....
weitere Lehrgänge, etc.
Selbst wenn die Sache unter Vorbehalt anerkannt worden wäre, liesse sich die Ernsthaftigkeit des Unterfangens durch die Teilnahme an weiterführenden Lehrgängen in den folgenden Jahren festmachen.
Wohlgemerkt, ich möchte hier niemanden dazu animieren etwas den Finanzbehörden anzugeben, wodurch der/die Betreffende im folgenden Jahr in Erklärungsnotstand kommt;
Steuererklärungen müssen nachvollziehbar und glaubwürdig sein !
Jedes Detail lässt sich hier sicher nicht aufführen, wenn ich in der Sache dienlich sein kann, bitte ich um Nachricht !
ein fröhliches
Waidmannsheil
Christian
so, nun isses amtlich: der Steuerbescheid liegt vor; dieser "Weihnachtswunsch" ist in Erfüllung gegangen...
Möglicherweise ist das alles ja schon bekannt aber dennoch sei es mir nachgesehen, dieses hier zu posten:
meinen im letzten Jahr gemachten Jagdschein
habe ich mit allen dazugehörigen Kosten (Fahrten zur Veranstaltungen, Waffenkauf, Mun, Versicherung(en)...)bei der Steuererklärung geltend gemacht, wurde ohne Rückfrage als Berufsausbildung ohne Vorbehalt anerkannt.
Dieses Verhalten der Finanzbehörden ist vermutlich nicht exemplarisch, aber es besteht durchaus die Möglichkeit, den Jagdsch. als weitere Berufsausbildung anzugeben; danach natürlich alles, was sich dann noch anschliesst: notwendige Arbeitsmittel = Auto, Hund, weitere Waffen, Mun....
weitere Lehrgänge, etc.
Selbst wenn die Sache unter Vorbehalt anerkannt worden wäre, liesse sich die Ernsthaftigkeit des Unterfangens durch die Teilnahme an weiterführenden Lehrgängen in den folgenden Jahren festmachen.
Wohlgemerkt, ich möchte hier niemanden dazu animieren etwas den Finanzbehörden anzugeben, wodurch der/die Betreffende im folgenden Jahr in Erklärungsnotstand kommt;
Steuererklärungen müssen nachvollziehbar und glaubwürdig sein !
Jedes Detail lässt sich hier sicher nicht aufführen, wenn ich in der Sache dienlich sein kann, bitte ich um Nachricht !
ein fröhliches
Waidmannsheil
Christian