Jagdschein steuerlich abgesetzt

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Moin moin,

so, nun isses amtlich: der Steuerbescheid liegt vor; dieser "Weihnachtswunsch" ist in Erfüllung gegangen...
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Möglicherweise ist das alles ja schon bekannt aber dennoch sei es mir nachgesehen, dieses hier zu posten:

meinen im letzten Jahr gemachten Jagdschein
habe ich mit allen dazugehörigen Kosten (Fahrten zur Veranstaltungen, Waffenkauf, Mun, Versicherung(en)...)bei der Steuererklärung geltend gemacht, wurde ohne Rückfrage als Berufsausbildung ohne Vorbehalt anerkannt.

Dieses Verhalten der Finanzbehörden ist vermutlich nicht exemplarisch, aber es besteht durchaus die Möglichkeit, den Jagdsch. als weitere Berufsausbildung anzugeben; danach natürlich alles, was sich dann noch anschliesst: notwendige Arbeitsmittel = Auto, Hund, weitere Waffen, Mun....
weitere Lehrgänge, etc.

Selbst wenn die Sache unter Vorbehalt anerkannt worden wäre, liesse sich die Ernsthaftigkeit des Unterfangens durch die Teilnahme an weiterführenden Lehrgängen in den folgenden Jahren festmachen.

Wohlgemerkt, ich möchte hier niemanden dazu animieren etwas den Finanzbehörden anzugeben, wodurch der/die Betreffende im folgenden Jahr in Erklärungsnotstand kommt;
Steuererklärungen müssen nachvollziehbar und glaubwürdig sein !
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Jedes Detail lässt sich hier sicher nicht aufführen, wenn ich in der Sache dienlich sein kann, bitte ich um Nachricht !

ein fröhliches

Waidmannsheil

Christian


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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Brackenjäger:


Ein Verfahren zu dem ich mich auch entschieden hatte. Die Nutzung steuerlicher Vorteile erschien mir doch zu kleinlich.
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<HR></BLOCKQUOTE>

moin allerseits,

nun, über die Einschätzung als Kleinlichkeit mag es verschiedene Ansichten geben; allerdings ist es mir nicht unangenehm, dass der praktizierte Naturschutz sich nicht nur moralischer Unterstützung erfreut, sondern auch direkt messbarer...
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und das jedes Jahr wieder...
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@ Drahthaarführer: dieser Schwank trug sich kürzlich im Kreise Steinfurt zu.

mitimmernochhocherfreuten Grüssen

Christian

[ 08. Dezember 2005: Beitrag editiert von: Vanguard ]
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Klappspaten:
meinen hat damals Papa bezahlt
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<HR></BLOCKQUOTE>

Ein Verfahren zu dem ich mich auch entschieden hatte. Die Nutzung steuerlicher Vorteile erschien mir doch zu kleinlich.
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Hatte ich seinerzeit probiert. Das Finanzamt war nicht meiner Meinung.
 

M03

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Ich sehe du bist "Selbstst. im Bauwesen".

Hast du denen erzählt das die Baujagd dazugehört ?
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Gerhard
 
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@Vanguard: Mich würde jetzt mal interessieren, welches Finanzamt für Dich zuständig ist. Versuch macht klug!
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Vanguard:
Moin moin,

meinen im letzten Jahr gemachten Jagdschein
habe ich mit allen dazugehörigen Kosten (Fahrten zur Veranstaltungen, Waffenkauf, Mun, Versicherung(en)...)bei der Steuererklärung geltend gemacht, wurde ohne Rückfrage als Berufsausbildung ohne Vorbehalt anerkannt.
<HR></BLOCKQUOTE>

Da hast du aber Glück gehabt! Ich hätt dich ebenfalls laut lachend rausgeschmissen...!!!
Hast du denen erzählt, daß du Berufsjäger oder Hauptberuflich Jagdaufseher werden willst??? Weiterbildung!!! guter Witz!! da hat eine FA aber ganz schon gepennt! (keine Angst! ich sag's nicht weiter!)
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Castor_Fiber:


Da hast du aber Glück gehabt! Ich hätt dich ebenfalls laut lachend rausgeschmissen...!!!
Hast du denen erzählt, daß du Berufsjäger oder Hauptberuflich Jagdaufseher werden willst??? Weiterbildung!!! guter Witz!! da hat eine FA aber ganz schon gepennt! (keine Angst! ich sag's nicht weiter!)
<HR></BLOCKQUOTE>


... war einfach nur ein Versuch und der ist geglückt; allerdings wider Erwarten. Vermutlich hätte ich genauso reagiert, wie Du es beschrieben hast...

Hab einfach nur die Unterlagen eingereicht ohne weitere Begründungen, die hätte ich mir für den Widerspruch aufgehoben.
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Also sollte man das durchaus mal versuchen...
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WmH

Christian

[ 09. Dezember 2005: Beitrag editiert von: Vanguard ]
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Vanguard:
... war einfach nur ein Versuch und der ist geglückt; allerdings wider Erwarten. Vermutlich hätte ich genauso reagiert, wie Du es beschrieben hast...

Hab einfach nur die Unterlagen eingereicht ohne weitere Begründungen, die hätte ich mir für den Widerspruch aufgehoben.
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Also sollte man das durchaus mal versuchen...
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<HR></BLOCKQUOTE>

Was sollte man durchaus versuchen? Kosten privater Lebensführung anteilig auf die Allgemeinheit abzuwälzen?

Gruß
S.
 
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Ich reiche meine Steuererklärung im gleichen Kreis ein und habe nur höhnisches Gelächter geerntet, als ich fragte, ob ich meinen Jagdschein und Ausbildung steuerlich geltend machen könne.
mfg und wmh Stefan
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Da hat das FA wohl ein Geschenk gemacht,

denn ein Selbstständiger hat Gewinneinkünfte und da gilt
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>
§ 4 EStG
(5)Die folgenden Betriebsausgaben dürfen den Gewinn nicht mindern:
...

4.
Aufwendungen für Jagd oder Fischerei, für Segeljachten oder Motorjachten sowie für ähnliche Zwecke und für die hiermit zusammenhängenden Bewirtungen;
<HR></BLOCKQUOTE>

im übrigen gilt:

<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>

§ 12 EStG

Soweit in § 10 Abs. 1 Nr. 1 bis 4, 6, 7 und 9, § 10a, § 10b und §§ 33 bis 33c nichts anderes bestimmt ist, dürfen weder bei den einzelnen Einkunftsarten noch vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen werden

1.
die für den Haushalt des Steuerpflichtigen und für den Unterhalt seiner Familienangehörigen aufgewendeten Beträge. Dazu gehören auch die Aufwendungen für die Lebensführung, die die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung des Steuerpflichtigen mit sich bringt, auch wenn sie zur Förderung des Berufs oder der Tätigkeit des Steuerpflichtigen erfolgen;

<HR></BLOCKQUOTE>

In diesen Sinne frohe Weihnachten
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H.
 
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Habe ich seinerzeit samt und sonders ebenfalls gemacht.
Wurde als Weiterbildung in einem nicht ausgeübten Beruf mit dem Maximalsatz von 950DM vom zuständigen FA anerkannt. Da der Kursus über den Jahreswechsel ging hatte ich zwei mal das Vergnügen.
Bei meinem Wiederladeschein, einige Jahre zuvor, habe ich ebenfalls alle angefallenen Kosten mit Erfolg abgesetzt.

Die derzeitige Steuergesetzgebung ist mir diesbezüglich leider nicht geläufig.
Aber mehr als ablehnen kann das FA nicht.

Gruß
Frank
 

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