Bei uns hier ziehen sich die Pächter schon einen der Begeher heran, der mal Thronfolger wird wenn sie selbst nicht mehr so können.
Natürlich hat der Altpächter dann bis ins Grab einen unentgeltlichen Begehungsschein, auch wenn er realistisch gesehen (zB Rollstuhl) nicht mehr kann und nur noch „so“ einen Jagdschein hat.
Darüberhinaus ist es Ehrensache, dass man sich bei Tod eines Waidmannes, insbesondere des Altpächters gewisse Traditionen und Ehrverpflichtungen erhält:
Der Hund eines verstorbenen Waidmannes wird bei der nächsten Fütterung nach dem Tod von den Jagdkameraden gefüttert.
Der Witwe bzw. den Erben hilft man bei der Vermittlung eines evtl. noch vorhandenen Hundes und dass bei der Veräußerung der Waffen noch ein angemessener Preis erzielt wird.
Nur wenn es Knatsch gibt fliegt ein Pächter zum Ende der Pachtperiode raus. Dann stellt man auf Eigenbewirtschaftung um und klopft sich wegen der Verjüngung auf die Schulter. Zwei Jahre später wird gejammert, dass kein Wild mehr zu sehen ist...
Bei der Eigenbewirtschaftung muss man dann als Begeher X Stücke bringen. Wie? Egal.