Bist Du sicher, dass ein Schweizer den Europäischen Feuerwaffenpass benötigt?
In umgekehrter Richtung bekam ich vom schweizer Zoll die Auskunft: "Europ. Feuerwaffenpass kenne ich nicht und brauche ich nicht."
In Bezug auf Waffen sind die Schweizer sind schon unkomplizierter.
Er muss sich nirgends von sich aus melden. Aber wenn ihn der deutsche Zoll anhält gleich sagen, dass er eine Waffe dabei hat. Die haben keine Freude, wenn sie das dann zufällig beim in den Kofferraum schauen entdecken.
"Grundsätzlich sind alle Waffen bei der Ein-/Ausreise der schweizerischen Zollstelle anzumelden (und vorher bzw. anschliessend natürlich der ausländischen Aus-/Einfuhrzollstelle)."
Danke für die Infos!
Der Eingeladene bekommt ne schriftl. Einladung von mir in der das Jagdrevier explizit und detailliert gennannt wird, dazu noch so etwas wie eine Pachtbestätigung, mit der ich die Berechtigung nachweise Jagdgäste überhaupt einladen zu dürfen.
Korrekt?
Der Jagdgast muss dann an der Grenze sich beim schweizer oder deutschen Zoll melden wegen der mitgeführten Jagdwaffen?
Deutschen Jagdschein und europäischen Feuerwaffenpass hat er.
Bevor Sie solchen BS posten, bitte einmal die Bestimmungen lesen. Er muss bei der Ausreise sowohl beim CH als auch D Zoll vorsprechen und die Waffenmitnahme anmelden.
https://www.fsg-wittnau.ch/waffenrecht/einfuhr/mit-der-waffe-über-den-zoll/
Bevor Sie solchen BS posten, bitte einmal die Bestimmungen lesen. Er muss bei der Ausreise sowohl beim CH als auch D Zoll vorsprechen und die Waffenmitnahme anmelden.
https://www.fsg-wittnau.ch/waffenrecht/einfuhr/mit-der-waffe-über-den-zoll/
5) 2 persönliche Jagd- oder Sportwaffen, bzw. 1 Jagd- und 1 Sportwaffe, mit dazugehöriger Munition gelten gem. Zollverordnung Art. 63 als persönliche Gebrauchsgegenstände. Kann für diese Waffen glaubhaft dargelegt werden, dass sie vorübergehend für den Jagd- oder Schiesssport ein-/ausgeführt wurden, können diese auch über (schweizerseits) unbesetzte Grenzübergänge vorübergehend ein-/ausgeführt werden, bzw. müssen nicht angemeldet werden (bei Befragung durch Zollpersonal die Waffen / Munition trotzdem unbedingt angeben). Diese Regelung gilt nicht für unbesetzte deutsche Zollstellen!
Als glaubhaft gilt, wenn Sie Nachweise wie z. B. Schiessplan, Einladung zur betreffenden Veranstaltung, Pachtvertrag des Jagdreviers oder Jagdpatent vorlegen können.