Nach dem Studium der netten Broschüre zur Jagdgenossenschaft und des Bundesjagdgesetzes habe ich zwei Fragen:
Wenn mein Grundstück befriedet ist (vollständig umzäunt, hauptsächlich Wohngebäude mit Garten) - ist es dann trotzdem Teil eines gemeinschaftlichen Jagdbezirks und damit der Jagdgenossenschaft?
So wie ich das System verstanden habe, hat man das Jagdrecht vom Jagdausübungsrecht getrennt. Ersteres ist durch Paragraph 1 BJG und einem folgenden an den Grundbesitz geknüpft. Um die Jagd auszuüben, muß ich ein Revier haben. Entweder habe ich ein ausreichend großes Grundstück für ein eigenes Revier (Eigenjagdbezirk) oder die Grundstücke werden zusammengelegt, um einen gemeinschaftlichen Jagdbezirk zu ergeben, der von der Jagdgenossenschaft verwaltet wird. Ich stoße mich etwas an der Forulierung, das dieser das Jagdausübungsrecht zusteht - ist es nicht eher so, daß dieser die Verwaltung des Jagdausübungsrechts zusteht? Denn zur Jagdausübung braucht es doch erst einmal die Berechtigung durch den Jagdschein?
Beantwortet sich die erste Frage dadurch, das aus geeigneten Flächen ein gemeinschaftlich verwaltetes Revier entsteht, welches sich über mehrere Grundstücke erstreckt?
Wenn mein Grundstück befriedet ist (vollständig umzäunt, hauptsächlich Wohngebäude mit Garten) - ist es dann trotzdem Teil eines gemeinschaftlichen Jagdbezirks und damit der Jagdgenossenschaft?
So wie ich das System verstanden habe, hat man das Jagdrecht vom Jagdausübungsrecht getrennt. Ersteres ist durch Paragraph 1 BJG und einem folgenden an den Grundbesitz geknüpft. Um die Jagd auszuüben, muß ich ein Revier haben. Entweder habe ich ein ausreichend großes Grundstück für ein eigenes Revier (Eigenjagdbezirk) oder die Grundstücke werden zusammengelegt, um einen gemeinschaftlichen Jagdbezirk zu ergeben, der von der Jagdgenossenschaft verwaltet wird. Ich stoße mich etwas an der Forulierung, das dieser das Jagdausübungsrecht zusteht - ist es nicht eher so, daß dieser die Verwaltung des Jagdausübungsrechts zusteht? Denn zur Jagdausübung braucht es doch erst einmal die Berechtigung durch den Jagdschein?
Beantwortet sich die erste Frage dadurch, das aus geeigneten Flächen ein gemeinschaftlich verwaltetes Revier entsteht, welches sich über mehrere Grundstücke erstreckt?