Hund ohne Leine

A

anonym

Guest
Moin moin,

wie sieht das denn aus: Der Hund gehorcht, d.h. er läßt sich sicher ins Down trillern und kommt auf den Doppelpfiff hin rein. Freifolge bei Fuß ist auch kein Thema.

Nun ist der Führer auf einem für Fußgänger und Radfahrer gemeinsam mit dem Zeichen 240 gekennzeichneten Weg unterwegs. (240 ist das blaue mit oben Fußgänger und unten Fahrrad) Der Hund ist nicht angeleint, was er nach den örtlichen Verordnungen auch nicht sein muss, da er ja unter Kontrolle ist. Er läuft aber frei, d.h. geht gerade nicht bei Fuß.

Nun ist es ob des Verkehrs nicht praktikabel, den Hund bei jedem herannahenden Fahrrad in den Halt zu trillern. Wie sähe die Schuldfrage in dem Fall aus, dass der Hund kurz vor einem Fahrrad plötzlich quer läuft - tut er normalerweise ja nicht - und einen Unfall verursacht?

Danke für alle Meinungen!

Gruß,
JuJä
 
Registriert
29 Nov 2006
Beiträge
1.395
Ja dann könnte man es so oder so sehen:
1. Der Hundeführer ist schuld und seine Versicherung muss zahlen.

2. Der Radfahrer hat sich der Sachbeschädigung schuldig gemacht.

Aber ich denke, dass 1. schon der realistischere Fall ist.

Gruß

ich

[ 22. Februar 2007: Beitrag editiert von: Reval ]
 
Registriert
29 Mrz 2006
Beiträge
1.339
servus miteinander,

würd mich auch mal interessieren. habe da schon die verschiedensten "gassi-geher" meinungen gehört
icon_rolleyes.gif


mal unabhängig von der rechtslage:
ich denke, das kommt in der realität immer auf die situation an und die beteiligten menschen bzw. den entstandenen schaden an.

lg

's mauswiesele
 
Registriert
24 Jan 2006
Beiträge
789
Im Prinzip erstmal: Dein Hund, deine Schuld!
Dabei ist es nicht wirklich erheblich ob er das "normalerweise" nicht macht - dieses eine mal hat er es gemacht (Ich fahre normalerweise auch nicht über rot, wenn es mir doch mal passieren sollte und es passiert ein Unfall bin ich Schuld...).
Den Radfahrer könnte aber eine Mitschuld treffen: Wenn er den Hund gesehen hat, hätte er davon ausgehen müssen dass sich ein Tier im Straßenverkehr nicht wirklich berechenbar verhält und seine Geschwindigkeit dementsprechend anpassen.
Wie groß diese Mitschuld ist kommt wahrscheinlich auf den Einzelfall an.

[ 22. Februar 2007: Beitrag editiert von: timbo79 ]
 
Registriert
29 Apr 2003
Beiträge
9.933
Läuft ein Hund plötzlich auf die Straße und kommt es zu einem Zusammenprall mit einem Auto/Fahrrad, oder ähnlichem, so haftet der Hundebesitzer in voller Höhe für den Schaden, der bei dem Unfall entstanden ist.

Kann der PKW- Fahrer nicht nachweisen, dass für ihn der Unfall unvermeidbar gewesen ist, dann haftet auch er. In der betreffenden Situation entschied das Gericht für eine Haftungsverteilung von 3 : 1 zu Lasten des Hundehalters.
AG Gütersloh, Az.: 4 C 108/97
 
Registriert
29 Nov 2006
Beiträge
1.395
Da hätte ich nebenbei mal ne Frage:
Kann man im eigenen Revier irgendwie die "Gassigeher" dazu bringen ihre Hunde anzuleinen?
Bei uns ist das schon sehr schlimm...
Ich habe mal eine Elster geschossen und 200-300m entfernt waren Spaziergänger mit mehreren unangeleinten Hunden. Einer davon ist dann weggelaufen weil er so schußscheu ist.
Und dann is da Jäger wieder der böse.

Also: Kann man im eigenen Revier irgendwie die "Gassigeher" dazu bringen ihre Hunde anzuleinen?

Gruß

ich
 
Registriert
20 Okt 2006
Beiträge
12.181
Die Versicherung wird die Schuld eher beim Hundehalter suchen.

Bei solchen Gelegenheiten halte ich meinen Hund an der Leine, da damit gerechnet werden muß, dass Radfahrer nicht so schnell reagieren können, wie der Hund plötzlich queren könnte.
 
Registriert
29 Apr 2003
Beiträge
9.933
Hallo Du
icon_biggrin.gif


Auf Wegen wird es wohl nicht möglich sein, eine Anleinpflicht durchzusetzen...

Weiter interessante Fälle bzgl. Hunde und Haftung
 
Registriert
20 Mai 2003
Beiträge
5.249
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von JuJä:
Nun ist es ob des Verkehrs nicht praktikabel, den Hund bei jedem herannahenden Fahrrad in den Halt zu trillern. Wie sähe die Schuldfrage in dem Fall aus, dass der Hund kurz vor einem Fahrrad plötzlich quer läuft - tut er normalerweise ja nicht - und einen Unfall verursacht?
<HR></BLOCKQUOTE>

Hi.
Also ich rufe meinen Hund jedes mal wenn sich Fussgänger oder Radfahrer nähern heran und lasse ihn bei Fuss gehen, oder lasse ihn ablegen.
Ist der Weg stark frequentiert, lasse ich ihn eben an der Leine.
Wenn wie von Dir geschildert der Hund kurz vor einem Fahrrad plötzlich quer läuft und einen Unfall verursacht wirst mit Sicherheit Du zur Verantwortung gezogen. Ich bin kein Anwalt, aber als Hundehalter bist Du dafür verantwortlich dass der Hund den Strassenverkehr nicht gefähdet. Denke ich mal...
 
A

anonym

Guest
Moin moin,

habe folgenden Link gefunden:

Urteile zum Hund

Die Folgen können drastisch sein. Sowohl finanziell als auch moralisch.

Da hier die Radfahrer auf die Fußgänger zu achten haben, wird es IMHO wohl immer gelingen, dem Radfahrer eine Mitschuld anzuhängen. Bringt dem Opfer aber seine Gesundheit auch nicht wieder.

Gruß,
JuJä
 
Registriert
29 Mrz 2006
Beiträge
1.339
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von JuJä:
(...)
Da hier die Radfahrer auf die Fußgänger zu achten haben, wird es IMHO wohl immer gelingen, dem Radfahrer eine Mitschuld anzuhängen. Bringt dem Opfer aber seine Gesundheit auch nicht wieder.

Gruß,
JuJä
<HR></BLOCKQUOTE>

servus miteinander,

ich denke auch, dass auf einem fuß-/radweg alle beteiligten rücksichtsvoll agieren sollten. und wenn dann doch mal was passiert sollte die schuldfrage in vernünftigem rahmen geklärt werden.

vor jahren ist meiner mutter auf so einem fuß-/radweg ein unfall passiert. sie war als fußgänger auf dem weg mit leichter steigung unterwegs, als ein radfahrer "von oben" mit einer hohen geschwindigkeit angefahren kam und sie umgerissen hat. folge: meine mutter hatte einen gebrochen arm, gehirnerschütterung, schock. der radfahrer hatte sachschaden am fahrrad und blaue flecken. dennoch hat er meine mutter wegen FAHRLÄSSIGER KÖRPERVERLETZUNG angezeigt
icon_eek.gif
die richterliche entscheidung war jedoch eindeutig: er hatte schmerzensgeld an meine mutter zu zahlen, da auf einem abschüssigen weg der von fuß und radfahrern gleichermaßen genutzt wird der stärkere (radfahrer) erhöhte vorsicht walten lassen muss und seine geschwindigkeit anpassen muss!!!

mein fazit: in einer solchen "grauzone" sollte man sich einfach rücksichtsvoll verhalten und ein hund ist - auch wenn er im gehorsam steht - immer ein stück weit unberechenbar, u.a. weil der führer ja auch nur ein mensch ist, der mal einen moment unaufmerksam sein kann. ich handhabe es auch so, dass ich in solchen situationen anleine, bzw. gehe ich auf solchen wegen SELTENST spazieren!

lg

's mauswiesele
 
Registriert
25 Nov 2003
Beiträge
2.194
Ein Thema das immer sehr Emotionsgeladen diskutiert wird. Meine Beobachtungen/Ergänzungen: gerade bei Haltern großer Hunde ist das Anleinen sehr verpöhnt. Die werden oft bei einem entsprechenden Hinweis sehr aggressiv. Ich nehme da auch nicht die Jägersleut aus, die grds. ihren Zossen frei laufen lassen. Und wenn es Zoff gibt, noch nicht mal eingreifen... Hab diesbezüglich schon sehr negative Erfahrungen mit meinem Teckel gehabt. Einmal wurde mir gar vorgeworfen, dass ich ein Tierquäler sei, da mein Hund nicht frei rumlaufen würde (Hundeführerin kam mit einem DL mit entgegen, der sofort auf meinen angeleinten Teckel losging).

Finde das ganze Hickhack immer als Zeichen von mangelndem Respekt gegenüber anderen.

Mancherorts ist ein Spazierengehen mit angel. Hund schon ein Spießrutenlauf.

Waihei
Saarjäger
 
Registriert
6 Feb 2001
Beiträge
3.447
Servus,

es gibt einen grundsätzlichen Unterschied zwischen den drei möglichen Beschilderungen, nämlich Fussgänger links, Radfahrer rechts (241); Fussgänger oben Radfahrer unten (240) und Fusssgänger allein (239)mit Zusatzschild "Fahrräder frei" (1022-10).

Im letzteren Fall ist es einfach, der Radfahrer hat Rücksicht zu nehmen und im Zweifel abzusteigen, er darf nicht schneller fahren als die Fussgänger laufen!

Im ersteren Fall ist es auch einfach, denn hier gibt es getrennte Bereiche ("Radweg").

Im mittleren Fall hat der Radfahrer aber auf schwächere Verkehrsteilnehmer und auf unerwartetes Verhalten dieser (und dazu gehören Kinder und auch Tiere) Rücksicht zu nehmen und seine Fahrweise darauf abzustellen. Wenn kein leinenzwang für Hunde besteht, sollte der Radfahrer sich somit auf diese Tatsache einstellen müssen.

Ich hatte neulich den Fall, dass ein Radfahrer auf einem Weg der letzten Alternative fuhr, meinen Hund fast umgefahren hat und dann (in sicherer Entfernung) abstieg und mich angepöbelt hat. Er wollte dann die Polizei rufen, worum ich ihn herzlich gebeten habe, nachdem ich ihm lautstark mit Tiernamen und vulgärbezeichnungen für Körperöffnungen belegt hatte und mich grad anschicken wollte, diesem (Schad-)Rentner eine körperliche Massregelung angedeihen zu lassen. Er hat es dann vorgezogen, den Abstand weiter zu vergrößern.

Man muss dazu sagen, dass die Radfahrer in und um München die größte Terrorzelle sind. Ein Islamist ist dagegen die fleischgewordene Toleranz.

Pfüads Euch

[ 22. Februar 2007: Beitrag editiert von: Bratljaga ]
 
Registriert
20 Mai 2003
Beiträge
5.249
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Bratljaga:
ich ihm lautstark mit Tiernamen und vulgärbezeichnungen für Körperöffnungen belegt hatte und mich grad anschicken wollte, diesem (Schad-)Rentner eine körperliche Massregelung angedeihen zu lassen. <HR></BLOCKQUOTE>

icon_wink.gif

Manchmal ist es schon sehr schwer die Ruhe zu bewahren. Aber gerade als Jäger und Waffenbesitzer ist es ratsam sich nicht zu Provokationen hinreisen zu lassen.
Bei solchen Zeitgenossen pflege ich freundlich zu lächeln und einen Kussmund zu machen. Was in manchen Fällen fast zu einem akkuten Herzversagen der Kontrahenten führt.
Jedenfalls kann man mich nicht wegen Beleidigung oder gar Körperverletzung belangen.
 

Neueste Beiträge

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
158
Zurzeit aktive Gäste
418
Besucher gesamt
576
Oben