Hilfe! Brandheiß und Wichtig

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Hallo Foristis
In meinem näheren Bekantenkreis hat sich ein fast unglaublicher Vorfall ereignet, und mich würde interresieren, wie der Fall rechtlich zu bewerten ist, und welche Konsequenzen sich daraus ergeben könnten.

Folgende Situation:
Waffenhändler A bestellt bei einem anderen Waffenhändler B eine Langwaffe. Händler A verpackt die Waffe ordnungsgemäß, addresiert sie deutlich mit Händler B und versieht das Paket mit dem Vermerk " WICHTIG - KEINE ALTERNATIVZUSTELLUNG". Der Transport wird von DPD durchgeführt,( mit DPD wurde genereller Waffenversand vereinbart). Das Paket kommt bei Händler B nicht an, nachfragen bei Händler A ergeben, dass die Waffe laut DPD Auskunft bei Händler B eingegangen sein sollte, und wegen einer irrtümlich von einem Angestellten von Händler B ausgestellten Abstellgenehmigung nicht direkt an Händler B übergeben wurde, sondern vor dessen Ladengeschäft während der Geschäftszeiten von dem DPD Auslieferer abgestellt wurde ohne zu klingeln oder sich bemerkbar zu machen. Das Paket hat Händler B natürlich nicht mehr gesehen. Es besteht die Möglichkeit, dass der DPD Zusteller die Ware unterschlagen hat, dass die Ware von einem Unbekanten entwendet wurde, oder noch die allerblödste Möglichkeit, dass der DPD Zusteller das Paket zu den an diesem Tag für die Altpapiersammlung am nächsten Morgen vor dem Geschäft gestapelten Altpapierpakete und Kartons gelegt hat, und diese am anderen Morgen mittsammt der verpackten Waffe entsorgt wurden.
Nicht lachen, das ist kein Fake , ich wollts auch nicht glauben, aber so muß sich die Situation abgespielt haben. Die Polizei wurde Informiert, die Waffe ist nun zur Fahndung ausgeschrieben, und es wird generell gegen unbekannt ermittelt.

Meine Fragen währe nun:
1) Ist die ausdrückliche Anweisung von Händler A das keine Alternativzustellung möglich ist, für DPD bindend, oder die von Händler B erteilte Abstellgenehmigung.

2) Darf DPD das Paket auch bei einer Abstellgenehmigung einfach vor die Tür stellen ohne sich bemerkbar zu machen, obwohl sie sehen das eine Empfangsperson anwesend ist.

3) Ist, wenn DPD bewust ist, dass sie eine Waffe an einen Händler ausliefern nicht zu erwarten, dass sie eine Identitätsprüfung durchführen, auch wenn eine Abstellgenehmigung besteht. ( Event. neues Waffengesetz)

4) Handelt der Zusteller nicht fahrlässig, wenn er ein auszulieferndes Paket zu einem Haufen von erkennbaren Altpapierpaketen stellt.

Ich für meinen Teil hätte jetzt geschätzt, das wenn ein x-beliebiges Paket mit unwichtigem Inhalt ( Klamotten Bücher etc.) ausgeliefert wird, und es besteht eine Abstellgenehmigung, dass dann NACH erfolglosem Klingeln das Paket wie vereinbart abgestellt wird, und dass Pakete die den ausdrücklichen Hinweis tragen, dass sie NICHT alternativ zugestellt werden dürfen auch mit der Abstellgenehmigung nicht abgestellt werden dürfen.
Mich würde eure Meinung zu diesem Fall interesieren, weil der Angestellte von Händler B der die Abstellgenehmigung ausgestellt hatt, und Händler B gute Bekannte und Geschätspartner von mir sind und nun zimlich auf dem Zahnfleisch gehen.

Im vorraus schon vielen Dank vom
fassungslosen Einhorn
icon_confused.gif
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A

anonym

Guest
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Einhorn:
laut DPD Auskunft bei Händler B eingegangen sein sollte, und wegen einer irrtümlich von einem Angestellten von Händler B ausgestellten Abstellgenehmigung<HR></BLOCKQUOTE>
An deren Existenz glaube ich nicht. Hast du sie gesehen? Lag sie vor dir?

Carcano
 
A

anonym

Guest
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Einhorn:
1) Ist die ausdrückliche Anweisung von Händler A das keine Alternativzustellung möglich ist, für DPD bindend, oder die von Händler B erteilte Abstellgenehmigung.<HR></BLOCKQUOTE>

DPD hat eine schriftlich verfasste
Absenderverfügung nicht beachtet.
Ich würde meinen, daß DPD wegen groben
Organisationsverschulden in der Haftung
ist.
 
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Ich bin kein Jurist;
aber für mich steht fest; das "A" erstmal kein verschulden trifft; er hat die Ware Ordnungsgemäß mit einem Speziellem Versandauftrag verschickt; dieser Auftrag wurde von DPD angenommen.

" B" trifft auch kein Verschulden; den ihm ist das Packet nicht Vereinbahrungsgemäß zugestellt worden.

Damit sehe ich bei DPD ein Problem.


Andreas
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat
Damit sehe ich bei DPD ein Problem.

Ich nicht. Die haben gute Rechtsanwälte!

Im übrigen hat sich, wenn es sich genauso abgespielt hat, jeder für sich richtig verhalten. Nur nützt das nichts, der Schaden ist nun mal entstanden. Ich gehe davon aus, dass Händler B die Waffe abschreiben muss. Wenn er eine Abstellgenehmigung erteilt, ob irrtümlich oder bewusst, trägt er auch das Risiko des Verlustes. Es wird ihn hoffentlich nicht in den Konkurs treiben!

----
Tom
 
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Könnte es sein, dass ein Zusteller mit der Bezeichnung "keine Alternativzustellung" überfordert gewesen ist? Ein Zusatz wie "nur persönliche Übergabe" wäre vielleicht deutlicher gewesen.

Zur rechtlichen Lage kann ich nichts sagen.

Gruß
Paolo0
 
A

anonym

Guest
WeiHei,

warum erteilt ein "Waffenhändler" eine Abstellgenehmigung????
Steh da öfter mal was vor der Tür???
Wenns so war, steht wohl A am besten da!
 
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Hi,
was glaubt ihr wie oft ich Lieferungen im strömenden Regen vor meinem Haus finde, obwohl eigentlich eine Empfangsbestätigtigung gefordert ist...
Es sind halt zum Teil echte Lowbrainer in
der Zustellung beschäftigt.

Wenn DPD wirklich von Händler B eine solche
Abstellgenehmigung hat - ich würds zwar nicht verstehen,denn persönliche Zustellung läßt sich eigentlich nicht aushebeln - dann siehts schlecht für ihn aus.

Es besteht allerdings auch die vage Möglichkeit das der Paketdienst die Empfangsbestätigung verpennt hat, und dies
Händler B aufgefallen ist....
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Discovery
 
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Das verstehe ich alles nicht. Händler A ist der Besteller, also der Empfänger. Was hat das mit einer Abstellgenehmigung des Händlers B zu tun
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G

Germane

Guest
Klassischer Dreher, ich würde meinen dass Händler B der Besteller ist.
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Diese Versandoptionen sind nur dazu da den Kunden das Geld aus der Tasche zu ziehen, beachtet werden sie selten. Ich kaufe öfter bei Egun Waffen, die kommen dann meist mit DHL, GLS oder auch DPD. Obwohl die Versender immer "Nur persönliche Zustellung" angegeben haben, habe ich noch NIEMALS eine Waffe persönlich angenommen. Entweder waren die Pakete bei einem Nachbarn oder meine Lebensgefährtin hat sie angenommen.
Die Fahrer interessiert schlicht und einfach nicht was auf den Paketen drauf steht.
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@Discovery: Glaubst Du dass sich ein Händler das antun würde? So doof kann man doch gar nicht sein seine ganze Existenz für eine Waffe auf´s Spiel zu setzen.
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[ 03. Juni 2006: Beitrag editiert von: Germane ]
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat
Waffenhändler A bestellt bei einem anderen Waffenhändler B eine Langwaffe. Händler A verpackt die Waffe ordnungsgemäß, addresiert sie deutlich mit Händler B und versieht das Paket mit dem Vermerk " WICHTIG - KEINE ALTERNATIVZUSTELLUNG".

Scheint ein Dreher im ersten Satz zu sein. Ist mir auch aufgefallen. Ich habe mich dann für die Reihenfolge im zweiten Satz entschieden, weil die in der Fortführung eingehalten wird.

Also B bestellt bei A eine Waffe! Und wenn B wirklich eine Abstellgenehmigung erteilt hat, hat er den "Schwarzen Peter". Der Zusteller wird wohl behaupten niemanden angetroffen zu haben und eine Alternativzustellung hat er auch nicht gemacht, da er das Paket ja bei B vereinbarungsgemäß abgestellt hat. Ob da eine Waffe drin ist, kann der Zusteller ja nicht wissen und weitere Handlungsanweisungen sind nicht ergangen.

Pech für B!

---
Tom

[ 03. Juni 2006: Beitrag editiert von: Tom Hunter ]
 
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Hallo zusammen, ist ja schon einiges los hier.

TomHunter hat recht, war ein Dreher. Händler B bestellt bei Händler A die Waffe, und Händler A schiekt diese dann auch ab.

Die Abstellgenehmigung besteht wirklich, sie muß aber irrtümlich und ohne Wissen des Geschäftsinhabers zustandegekommen sein, da Händler B und auch der Angestellte dessen Unterschrift sich auf der Genehmigung befunden hat, fast aus allen Wolken gefallen sind, als ihnen DPD auf Nachfragen eine Faxkopie von dem Wisch zugeschickt hat.

Mir leuchtet einfach nicht ein, warum sich DPD so einfach aus dem Schneider machen kann, da ja ZUERST ein Vertrag zwischen Händler A ( Absender ) und DPD zustandegekommen ist, und dann erst der Vertrag bei Auslieferung der Ware zwischen DPD und dem Händler B ( Empfänger ) greift , zumindest in der zeitlichen Abfolge der Paketauslieferung. Und da sich Vertrag A (keine Alternativzustellung) und Vertrag B (Abstellgenehmigung= Alternativzustellung) gegenseitig wiedersprechen, hätte doch DPD Vertag A den Vorrang einräumen müssen, oder zumindest Rücksprache mit Vertragspartner A halten müssen, ob die Waffe nicht doch alternativ zugestellt werden kann.

Das wäre zumindest meine Einschätzung, aber dass setzt Zeit,Eigeninitiative und einen Mindest IQ in Höhe der Umgebungstemperatur vorraus, was bei den meisten Zustellern nicht unbedingt gegeben ist.

Ich bin auf jeden Fall für alle weiteren Antworten dankbar.

Gruß vom Einhorn
 
G

Gelöschtes Mitglied 9162

Guest
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von carcano:

An deren Existenz glaube ich nicht. Hast du sie gesehen? Lag sie vor dir?

Carcano
<HR></BLOCKQUOTE>

Exakt Carcano!

Eine ganz alte MAsche der Firma DPD!

Genau diese Behauptung stellte DPD bei einem anderen Foristi auf, als sie ihm angeblich ein Handy zugestellt haben wollten, welches de facto im Flur eines Mehrfamilienhauses abgelegt und dort geklaut worden war.

DPD ist der letzte Laden, DHL ist allerdings auch kaum besser.
 
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Ein kleiner Nachtrag noch, ich weis nicht ob eine Abstellgenehmigung als Alternativzustellung zu werten ist, aber ich geh mal davon aus, dann ich kann ja auch einen Nachbarn oder untermieter als Alternativempfänger Benennen. Und ganz Wichtig, DPD wußte, das sich in dem Paket eine Waffe befand, da laut ihren AGB"s eigentlich keine Waffen transportiert werden, es aber mit dem Absender (Händler A) ausdrücklich vereinbart war.
Und noch etwas, zu dem Zeitpunkt wo das Paket ausgeliefert wurde, war definitiv jemand im Geschäft, da der Laden ja Geöffnet hatte.

Zudem meine ich, das nach dem neuen Waffengesetz bei Waffenversand auf dem Postweg eine Legitimationsprüfung des Empängers durchzuführen ist, so steht es jedenfals auf einem Fax vom VDB, das ich mal erhalten habe, ich kenne aber die rechtliche Quelle nicht genau. Auf jeden Fall bezweifle ich, dass eine Abstellgenehmigung eine Legitimationsprüfung ersetzt. Es muß schlieslich einen Unterschied geben ob jemand eine Waffe oder ein paar Unterhosen versendet.
 
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16 Feb 2003
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Einhorn:
Die Abstellgenehmigung besteht wirklich, sie muß aber irrtümlich und ohne Wissen des Geschäftsinhabers zustandegekommen sein, da Händler B und auch der Angestellte dessen Unterschrift sich auf der Genehmigung befunden hat, fast aus allen Wolken gefallen sind, als ihnen DPD auf Nachfragen eine Faxkopie von dem Wisch zugeschickt hat.<HR></BLOCKQUOTE>Du benutzt zum 2. Mal die Vokabel "irrtümlich". Eine Genehmigung wird erteilt oder nicht, wo liegt hier der Irrtum?

"ohne Wissen" dürfte auch nicht greifen, da für alle geschäftlichen Vorgänge der Geschäftsführer verantwortlich ist. Auch wenn ein Angestellter Mist gebaut hat (dann hat er schlicht seinen Laden nicht im Griff).

Dass tatsächlich so eine Abstellgenehmigung existiert, ausgestellt von einem Geschäft, bei welchem regelmässig Waffen und Munition angeliefert werden, ist schon starker Tobak.
 

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