Man muss sie ja nicht gleich erschießen, eine kalte Dusche mit dem Wasserschlauch reicht ja auch.
Grundsätzlich muss es aber kein Grundstückseigentümer hinnehmen, dass Nachbars Mohrle bei ihm in den Garten kackt, darüber gibt es auch genügend Gerichtsurteile, in denen Katzenhalter verdonnert wurden, ihre Katze am Verlassen des Grundstücks zu hindern (was schwer möglich ist, daran sieht man, wie bescheuert unsere Rechtssprechung ist). Wenn das hin und wieder vorkommt, wird sich kein Mensch aufregen, wenn das ein Dauerzustand ist, dann schon. Nebenbei ist das wirklich eine Riesensauerei, da die Katzen ja erst ein kleines Loch am liebsten in frisch angelegte Blumenbeete oder Sandkästen graben, ihren Haufen punktgenau versenken und das ganze wieder sorgfältig zubuddeln, von Toxoplasmose und dem ganzen Kram ganz zu schweigen.
Nach unseren Erfahrungen hier im ländlichen Raum kann man mit den meisten Katzenhaltern kein vernünftiges Wort führen. Sachlich vorgetragene Beschwerden über vollgekackte Beete oder Sandkisten führen regelmäßig zu Äußerungen wie "Wenn unsere
Katze
was passiert, dann zeigen wir sie an, kennen wir ihr Auto, Kinder.." und was weiß ich alles für Drohungen. Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen.
Die Kacke ausbuddeln und dem Nachbar an die Hauswand klatschen oder durch den Briefschlitz in der Haustür schieben ist zwar im ersten Moment befriedigend, trägt aber auch nicht zur Deeskalation und Lösung des Problems bei. Wie soll man aber mit uneinsichtigen Katzenhaltern verfahren?
[ 08. Dezember 2005: Beitrag editiert von: blaserr93 ]