Haftungsfrage der Pächter

Registriert
14 Mrz 2002
Beiträge
46
Hallo liebe Forumsmitglieder!

Ich habe eine Frage zu folgendem Fall und würde gerne eure Meinung dazu kennenlernen:

Es handelt sich um ein bayrisches Revier mit den zwei Pächtern X und Y. Beide gleichberechtigt. Desweiteren wurde ein Begehungsschein an y ausgehändigt.
Nun verliert y seinen Jagdschein, teilt dies X nicht mit und übt weiterhin die Jagd aus.
Könnte es sein, dass sich Pächter X im Falle eines Schadens oder Jagdunfalls, der durch y verursacht wurde, strafbar macht bzw. zur (Mit-)Haftung herangezogen wird?

Ich danke euch für konstruktive Beiträge.

flotte Pille
 
A

anonym

Guest
Wenn bei uns in der Gegend jemand der Jagdschein abgenommen wird, spricht sich das in der Jägerschaft blitzschnell rum.
Pächter X wird es schwer haben zu beweisen, daß er nicht gewußt hat,
daß y keinen Jagdschein mehr hat.
P. :evil:
 
Registriert
16 Dez 2000
Beiträge
11.020
Bärentöter schrieb:
Wenn bei uns in der Gegend jemand der Jagdschein abgenommen wird, spricht sich das in der Jägerschaft blitzschnell rum.
Pächter X wird es schwer haben zu beweisen, daß er nicht gewußt hat,
daß y keinen Jagdschein mehr hat.
P. :evil:

Gerüchte haben aber keine Beweiskraft....

Wen der Begehungsschein unter Kontrolle des Jagdscheine vergeben wurde; dürfte dem Pächter eigentlich nichts passieren,

den " nur" der Begehungsschein erlaubt nicht zur Jagdausübung.

Wer ohne Jagdschein jagen geht, macht sich Strafbar; und als Pächter brauche ich es nicht als Normalität vorauszusetzen das alle meine Mitmenschen sich nicht an Recht und Gesetz halten.

Wen der Begehungsschein dann evt noch bei der UJ- Behörde angezeigt ist ( Ländersache !), die Behörde aber nicht den Pächter das Abhandenkommen der Pappe mitteilt ( Daternschutz !), warum sollte der Pächter seine Mitjäger permanent überwachen ??

Als Arbeitsbeschaffung für ehemalige Stasimitarbeiter ?


Andreas
 
Registriert
14 Mrz 2002
Beiträge
46
@ Rugen: Das sehe ich ähnlich. Ich glaube nicht, dass es die Pflicht eines Pächters ist sich permanent über das Vorhandensein des Jagdscheines seiner Mitjäger zu informieren.
Deshalb könnte man den Pächter X nicht belangen - sofern er nicht von y oder einer Behörde darüber unterrichtet wird.

flottePille
 
Registriert
31 Mai 2001
Beiträge
11.552
Rugen schrieb:
Wer ohne Jagdschein jagen geht, macht sich Strafbar;

Nein das tut er nicht. Er begeht eine Ordnungswidrigkeit.

Allerdings kann er sich nach dem WaffG straftbar machen, denn wenn er keinen Jagdschein mehr besitzt ist er auch kein Jäger und die Privilegien nach § 13 WaffG gelten nicht mehr für ihn.

WH
Amadeus
 

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
19
Zurzeit aktive Gäste
153
Besucher gesamt
172
Oben