- Registriert
- 14 Mrz 2002
- Beiträge
- 46
Hallo liebe Forumsmitglieder!
Ich habe eine Frage zu folgendem Fall und würde gerne eure Meinung dazu kennenlernen:
Es handelt sich um ein bayrisches Revier mit den zwei Pächtern X und Y. Beide gleichberechtigt. Desweiteren wurde ein Begehungsschein an y ausgehändigt.
Nun verliert y seinen Jagdschein, teilt dies X nicht mit und übt weiterhin die Jagd aus.
Könnte es sein, dass sich Pächter X im Falle eines Schadens oder Jagdunfalls, der durch y verursacht wurde, strafbar macht bzw. zur (Mit-)Haftung herangezogen wird?
Ich danke euch für konstruktive Beiträge.
flotte Pille
Ich habe eine Frage zu folgendem Fall und würde gerne eure Meinung dazu kennenlernen:
Es handelt sich um ein bayrisches Revier mit den zwei Pächtern X und Y. Beide gleichberechtigt. Desweiteren wurde ein Begehungsschein an y ausgehändigt.
Nun verliert y seinen Jagdschein, teilt dies X nicht mit und übt weiterhin die Jagd aus.
Könnte es sein, dass sich Pächter X im Falle eines Schadens oder Jagdunfalls, der durch y verursacht wurde, strafbar macht bzw. zur (Mit-)Haftung herangezogen wird?
Ich danke euch für konstruktive Beiträge.
flotte Pille