Gilt dies noch als "erlegt"?

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Bei eine DJ Anfang November habe ich leider ein Smalreh krankgeschossen (Streiffschuss unter die Rippen + Laufschuss andere Seite), und trotz langer Nachsuche mit 2 verschiedenenSchweisshund das Stuck nie gefunden. Freitag Bewegungsjagd da, und heute hat Mann mich angerufen: die Hunden haben Freitag ein Reh met drei Laüfeen gestellt, die Treiber haben das Reh dann afbgefangen.
DIes war ohne zweifel das von mir beschossen Stuck... Nach verschiedene Wochen wobei ich mehrmahls an das arme Tier gedankt habe, gibt's Bescheid, die Verletzung war schon gut verheilt, und das Stuck nie abgekommen, aber mit der Schnee hätte es keine Change gegen die Hunden gehabt.

Ein Freund der ich die Geschichte erzählte wunschte mir doch noch "Waidmannsheil" mit 'mein' Stuck, aber kann dies noch gelten als 'Erlegung'? War das Stuck der nächsten Tag zur Strecke gekommen, OK, aber nun? :roll: :oops:
Und darum meine Frage: bis wann gilt ein Stuck als 'erlegt' wenn's nicht gleich zur Strecke kommt? Ein Tag, zwei Tagen, ein Monat??? :?
Was sagt das Brauchtum dazu? Und wie wurden Sie sich verhalten in so 'ne Situation? Oder wenn's ein Geweihten gewesen war? Wass soll's denn mit der Trophaë?
Herzlichen Dank für ihre Nahrichten!
 
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Re: Gilt dies noch als "errlegt"?

Als Erleger gilt der, aufgrund dessen Schusses das Stück bei einer ordentlichen Nachsuche zur Strecke kommt oder käme.
Hier wohl nicht der Fall.
 
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Re: Gilt dies noch als "errlegt"?

War auch meine Meinung... Aber es war unglaublich dass die Nachsuche erfolglos geblieben ist....
 
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Re: Gilt dies noch als "errlegt"?

Da streiten sich wohl neuerdings die Meinungen...

Ich meine auch wenn das Stück durch einsatzt guter Hunde zur Strecke kommen kann oder kommt ist der Schütze auch Erleger.

Ein Komilitonen meinte neulich der Schuss der Tödliche Verletzungen auslöst ist entscheident.

So wurde eine Wutz, die ich etwas weit hinten erwischte ( Einschuss wohl letzter Rippenbogen Ausschuss Waidwund und mit Gescheide verstopft), dem Schützen zugesprochen, der den Fangschuss am kurz darauf stellenden Hund abgab.....

Ein anderes Mal habe ich einem Stück Rotkahlwild mit Keulen- (streif) - schuss einen FAngschuss aufs Blatt gesetzt nachdem der Hund es unmittelbar nach dem ersten Schuss aus dem Wundbett hochmachte. Erleger war der Erste Schütze .

Im Endeffeckt entscheident sollte immer sein, dass ein krankes Stück zu Strecke kommt. Wer dann für die letzten paar Stunden des TAges einen Bruch am Hund trägt ist zweitrangig
 
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Re: Gilt dies noch als "errlegt"?

also ich habs so gelernt und gehört:

Kugel :der Erleger ist derjenige, der den tödlichen Schuß angetragen hat.
Dieser erhält auch die Trophäe.

Schrot : der Erl. ist der, der den ersten Schuß antragen konnte.

Denke, ich lieg richtig.

Gruß und Waidmannsheil

Andenschakal
 
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Re: Gilt dies noch als "errlegt"?

andenschakal schrieb:
Kugel :der Erleger ist derjenige, der den tödlichen Schuß angetragen hat.
Dieser erhält auch die Trophäe.
Prinzipiell ja, letztendlich entscheidet aber der Jagdleiter.
Da gibt's dann schon mal merkwürdige Entscheidungen, speziell wenn das Stück Hörner auf dem Kopp hat. (weil Erwin schon immer Jagdkönig war, oder man mit seiner Firma prima Geschäfte macht.... da könnte ich paar Geschichten erzählen)
 
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Re: Gilt dies noch als "errlegt"?

Zusatz :

Bei der Nachsuche bestehen andere Regeln.
Der Schütze bleibt der Erleger.
Sonst hätten einige NF schon schöne Trophäen....

Bei dem Fall von Rebhuhn , da kann man nicht mehr von
Nachsuche sprechen.
Deshalb ist ganz klar der Erleger der, der das Reh 4 Wochen später hatte.

Gruß
Andenschakal
 
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Re: Gilt dies noch als "errlegt"?

andenschakal schrieb:
also ich habs so gelernt und gehört:

Kugel :der Erleger ist derjenige, der den tödlichen Schuß angetragen hat.
Dieser erhält auch die Trophäe.

Schrot : der Erl. ist der, der den ersten Schuß antragen konnte.

Andenschakal

Eigentlich genau anders herum :

Schrotschuß zählt Totschuß (also der letzte Schuß), deswegen auch das "unfeine" sogenannte "dem Hasen über's Grab schießen".

Beim Kugelschuß der erste Treffer, wenn das Stück Wild anschließend mit einer Nachsuche zur Strecke gekommen wäre. Ein Schuß, bei dem die beiden Hnterläufe getroffen werden und das Stück nicht von der Stelle kann, ist nicht sofort tödlich - wenn nun der Nachbar hinzu tritt und den Fangschuß anträgt, würde man ihm wohl kaum die Trophäe zusprechen (obwohl man trefflich darüber streiten kann, ob der erste Schütze ob seines schlechten Schußes die Trophäe verdient hat).
 
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Re: Gilt dies noch als "errlegt"?

Hallo - Hilfe !

nach dem täglichen Telefonat mit meinem Herrn Papa
macht sich Konfusion breit !
Er ist nämlich der sicheren Überzeugung es ist genau umgekehrt
wie ich es geschrieben habe !
Also: erste Kugel, letzter Schrot.

Ich werd mich mal schlau machen, will ich jetzt genau wissen...

Vielleicht hat jemand von euch eine definitive Antwort.Hoffentlich.

Gruß

Andenschakal
 
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Re: Gilt dies noch als "errlegt"?

andenschakal schrieb:
Hallo - Hilfe !

nach dem täglichen Telefonat mit meinem Herrn Papa
macht sich Konfusion breit !
Er ist nämlich der sicheren Überzeugung es ist genau umgekehrt
wie ich es geschrieben habe !
Also: erste Kugel, letzter Schrot.

Ich werd mich mal schlau machen, will ich jetzt genau wissen...

Vielleicht hat jemand von euch eine definitive Antwort.Hoffentlich.

Gruß

Andenschakal

Das ist von Region, Land, Jagdleiter abhängig.

Wir handhaben es auch so wie die meisten hier: Es zählt der erste Schuss mit dem das Stück mit guten Hunden auf der Nachsuche zur Strecke kommt.

Vor 2 Wochen in Frankreich hatte ich es anderst erlebt. Und da war es, aus meiner Sicht, bitter für den in unserem Sinne "wahren" Erleger da es sich um einen kapitalen Keiler handelte.

Schütze 1 beschiesst einen 5-6 jährigen Keiler. Der läuft ca. 50 Meter weiter und bekommt vom Nachbarschützen auch 2 Kugeln aufs Blatt (andere Seite) und fällt dort tot um.

Schütze 2 hat den Keiler zugesprochen bekommen obwohl die Kugel des ersten Schützen absolut tödlich war (war hinter dem Blatt). Andere Länder, andere Sitten. Schütze 1 hat sich übrigens nicht darüber aufgeregt.
 
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Re: Gilt dies noch als "errlegt"?

Ja , ja...

Bevor das große Gähnen losgeht.
Alles klar.
Werde zukünftig erst s u c h e n - dann fragen...

Bitte Nachsicht mit den Dreiläufer-Forumsmitgliedern !

Grüße
Andenschakal
 
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Re: Gilt dies noch als "errlegt"?

Bei uns wird der Erleger bestimmt durch:

- den ersten tödlichen (Kugel-)Schuss
- den letzten (Schrot-)Schuss
- den Jagdleiter.
 
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Re: Gilt dies noch als "errlegt"?

Na, dass ist mir ganz klar, aber meine Frage ware eher: nach wieviel Zeit gilt ein Stuck nie mehr als erlegt ?

zB ein Stuck werde waidgerecht nachgesucht, aber nie gefunden mit den Hund, und drei Tagen später, oder ein Woche oder eine Monat... von Hunden gestellt, von Treibern gefasst, oder irgendwo doch verendet gefunden ....Gilt dies dann als erlegt, oder wurden Sie in solchen Fall selbst den ev. Trophäe verweigern und also darauf versichten halber die Zeitpanne zwischen Schuss und Finden oder nicht? Also, wo ist die Grenze, wenn das Stuck zum Schluss doch noch zur Strecke kommt, aber langst nach die eigentliche Nachsuche...??
 
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Offensichtlich war das Stück nicht tödlich getroffen. Vielleicht wäre die Verletzung ausgeheilt und es hätte sich mit den 3 Läufen arrangiert oder auch nicht.

Das Stück wurde dir zugesprochen und fertig. Es liegt einiges im Ermessen des Jagdleiters.
Mach es dir nicht unnötig kompliziert. Sei erleichtert, dass das Stück zur Strecke kam und nicht irgendwo verludert ist.
 
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Geradezugrepetierer schrieb:
. Sei erleichtert, dass das Stück zur Strecke kam und nicht irgendwo verludert ist.

Ja natürlich!! Ich habe zwei Stunden mit nachgesucht, und dann war auch noch ein Hund verschwunden bei eine Freisuche weil er kein festes Spur mehr folgte. Haben wir noch zwei weitere Stunden im Dunkel gesucht im Venn :roll: Der Hund wurde später doch noch gefunden aber nicht das Reh.... Es war das erste Mal in 15 Jagdjahren dass ich ein Stuck verletzte und/oder nicht fand, und war sehr angetan davon....
 

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