Gibt es eine Vorschrift zur Flächennutzung?

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So, ich habe dieses Jahr landwirtschaftliche Ackerflächen gekauft. Nicht viel, hatte eher strategische Gründe.
Jetzt meine Frage: Gibt es eine Vorschrift oder einen Plan wie ich diese Flächen bewirtschaften muss?
Hintergrund: ich will diese Flächen garnicht bewirtschaften, sondern zu Unland werden lassen bzw. mit Kräuter/Wildackermischungen einsäen.
Jetzt macht mir der angrenzende LW schon mächtig Streß, er hat diese Fläche früher mit bewirtschaftet (handelt sich um 500m²) und ist von meinen Plänen nicht begeistert.
Gibt es dafür im Offenland eine Vorschrift die zwingend Ackerbau vorschreibt.
Bin leider im Offenland mit den Vorschrift nicht so firm... :(
 
A

anonym

Guest
Kannst du selbstverständlich brach liegen lassen oder als Wildäsungsfläche nutzen.
Dagegen wäre die Aufforstung eine Nutzungsänderung und die ist genehmigungspflichtig, zumindest ind Nds.
 
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ja pudlich, dass konnte wußte ich :D
Nur weiß ich eben nicht genau, ob wir eine zwingende Beackerungsvorschrift haben. Ich möchte eben auf meinem Grund, kein Landbau sondern will weniger privilegierten Arten eine Heimstadt bieten.!
 
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Also grundsätzlich spricht nichts gegen eine Stilllegung. Zu beachten ist nur das die Fläche in einem landwirtschaftlich nutzbaren zustand gehalten werden muss. Das bedeutet das sie grundsetzlich einmal pro Jahr gemäht oder gemulcht werden muss. Es gibt aber die möglichkeit bei der Landwirdschaftskammer eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen um die Fläche zu einen Wildacker/wiese zu machen. Solltest du die Fläche einfach liegen lassen, ist es vorteilhaft dies in drei Teile zu unterteilen. Jedes Jahr wird dann einer der drei Teile gemulcht. So struckturierst du die Fläche zuseztzlich und verhinders eine zustarke verunkrautung.
Auch bei anlage eines Wildackers ist diese Teilung vorteihaft, da du dadurch frische Äsung und Deckung auf kleinem Raum hast. Eine Teilung erhoht darüber hinaus die Grenzliniendichte was insbesondere dem Rebhun zu gute kommt. Zu Fragen der Wildackeranlage empfele ich mit unserem Mitforisten colchicus kontakt aufzu nehmen.
WH Paul
 
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Dank dir Paul, die Strukturierung habe ich im Prinzip schon geplant. Es sollen eben solche Grenzlinieneffekte genutzt werden. Desweiteren habe ich mit dem Jagdpächter schon über eine geeignete Bejagung gesprochen. Ich möchte auf dieser Fläche und auf den anderen, Leguminosen, Kartoffeln, Radischen, Mohn, Getreide. Kleinflächig parzelliert. Wie gesagt, es muss auch Raubwild und SW bejagt werden sonst macht das alles eh keinen Sinn.

@pudlich Hessen
 
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Spreche doch mal den zuständigen Ortslandwirt an, der sollte dir ggf. weiterhelfen können.
 
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Neben den oben aufgezählten Dingen kannst Du Dich noch an das ALF oder Landwirtschaftsamt wenden.
Die UJB kann Dir auch noch Stellen nennen.
Da kann man sich ein bisschen Infos zusammenholen.
Bei den diversen Jagdvereinen sollte man auch den einen oder anderen bewanderten Menschen finden.

Ach ja, die Unterenaturschutzbehörde ;-) oder Institutionen wie Umweltstationen (vom Landkreis) wissen auch noch meist was.

Alles Gute und viel Erfolg
 
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1.) wen du fütr die Fläche auch Flächenprämien beanspruchen willst ; dann wirst du eine Bewirtschaftungsform nachweisen müssen ( auf den Flächenliegen Prämienrechte; wen die nicht alteviert werden; verfallen sie irgentwann)

2.) indirekt könntest du Probleme bekommen; zumindest in Nds ( ob in Hesse das gleiche gilt kann ich nicht beurteilen)

Es gibt bei uns ein Grundstückverkehrsgesetz; Grünstücksveräuserungen werden vor dem Grundstückverkehrsausschuß der Landkreise erötert; die müssen letzendlich genehmigen.

Wen du eine Landwirtschftliche Nutzfläche als Nichtlandwirt kaufst; und bei der Genehmigung ein Landwirt die Flächen zur landwirtschftlichen Nutzung beansprucht; dann kann der Verkehrsausschuss entscheiden das der Landwirt zu deinen Vertragskonditionen für dich in den Kaufvertrag eibnsteigt...

gilt nur wen für die Fläche keine Nutzungsänderung beantragt wurde.

Für die Genehmigung der Nutzungsänderung sind die Bauämter zuständig.


Andreas
 
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Rugen schrieb:
1.) wen du fütr die Fläche auch Flächenprämien beanspruchen willst ; dann wirst du eine Bewirtschaftungsform nachweisen müssen ( auf den Flächenliegen Prämienrechte; wen die nicht alteviert werden; verfallen sie irgentwann)
...


gilt nur wen für die Fläche keine Nutzungsänderung beantragt wurde.
Für die Genehmigung der Nutzungsänderung sind die Bauämter zuständig.

Andreas

Tach Rugen,

was ich mal geren wissen würde:

Kann man die Flächenprämie sich einfach ausrechnen so nach der Art:

Bodenertragszahl mal Flächenprämie ist XXX

oder spielen da noch mehr Faktoren rein ?

Und bekommt man den von Dir angesprochene Antrag auf Nutzungsänderung so einfach durch ?

Wieso muss man eigentlich einen Nutzungsänderungsantrag stellen, wenn man eine Fläche als Brache bzw. wie oben angegeben als eine Art Wildruhezone und Wildacker liegen lassen will ?
Das ist doch auch eine normale Art der "Bewirtschaftung" (machen ja die LW auch)
Und bestelln kann man seine Fläche auch vom Maschinenring oder sonst wem
 
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Ach und noch so ein Tip am Rande falls du nicht schon Landwirt bist.
Überprüfe mal ob du mit deiner geplanten Nutzung nicht Zwangsmitglied in der LW BG wirst.

Mein Vater hatte damals x-fachen Schriftverkehr wegen einem Stück Wiese von ca einem Ar auf dem er Obstbäume setzen wollte und seine Bienenstöcke hinstellen wollte.
 
A

anonym

Guest
Da läuft jetzt was durcheinander.

Eine Nutzungsänderung ist immer eine langfristige Angelegenheit, zum Beispiel Bebauung, Aufforstung usw.

Eine Nutzungsänderung liegt aber nicht vor, wenn z.B. aus Grünland Acker wird, Wildäsungsfläche oder eine Brache.

Eine Nutzungsänderung regeln nicht die Bauämter, sondern die Unteren Naturschutzbehörden in Zusammenarbeit mit den Finanz-, Kataster - und Grundbuchämtern, ggf. auch den Landwirtschaftskammern.
 
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pudlich schrieb:
Da läuft jetzt was durcheinander.

Eine Nutzungsänderung ist immer eine langfristige Angelegenheit, zum Beispiel Bebauung, Aufforstung usw.

Eine Nutzungsänderung liegt aber nicht vor, wenn z.B. aus Grünland Acker wird, Wildäsungsfläche oder eine Brache.

Eine Nutzungsänderung regeln nicht die Bauämter, sondern die Unteren Naturschutzbehörden in Zusammenarbeit mit den Finanz-, Kataster - und Grundbuchämtern, ggf. auch den Landwirtschaftskammern.

Kenn mich da nicht so gut aus dachte aber immer, dass man Wiesen auch nicht so einfach umbrechen darf.Mir schwirren da so Begriffe wie Dauergrünland und Wechselnwiese durch den Kopf.
Irr ich mich da
 
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Hallo

du solltest dich bemühen die Fläche von Disteln und Kraut(Quecke) frei zuhalten,denn diese könneten auch deinen Flächennachbarn sehr stören.

Gruss
fiddy
 

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