Gesellschafts- oder Einzeljagd

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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat
Zweifel kommen uns nur, weil wir in zwei Revieren auf zusammen 1000 ha jagen, es einen gemeinsamen Jagdleiter gibt, wir uns vorab zum Frühstück, dann zum Mittag und Streckelegen treffen. Also schon irgendwie gemeinsam jagen. Andererseits steht man so weit auseinander, daß eine direkte Verbindung unter den Schützen nicht gegeben ist (abgesehen von JuJä und Begleiter).

... ich denke, es ist egal wie weit die Schützen auseinanderstehen: Ihr habt einen Jagdleiter, eine Menge Schützen und die Jagd ist auch noch gemeinsam organisiert; also handelt es sich um eine Gesellschaftsjagd.
... und Inhabern von Jugendjadgscheinen ist die Teilnahme nicht gestattet.
Ich wüsst auf die Schnelle auch keinen konstruktiven Ausweg, um die Jagd mit den Jugendlichen durchführen zu können.
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Rugen:
Entscheident ist : wird die Jagd für die Einzelreviere einzelnd durcgeführt oder Gemeinschaftlich.<HR></BLOCKQUOTE>Was sagt den das LJG zur Definition einer Gesellschaftsjagd?

In Hessen ist es ab 4 Jäger, die zeitlich und räumlich koordiniert die Jagd ausüben (was im vorliegenden Fall wohl erfüllt ist). Von Einzelrevier, ha-Fläche oder sonstwas steht da nichts.

Edit: Habe mich von 5 auf 4 runterhandeln lassen. Danke für den Hinweis, IceWind.

[ 14. Januar 2007: Beitrag editiert von: frodo ]
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Freggel:
Wir planen gerade einen Taubentag, an dem auch gerne Inhaber von Jugendjagdscheinen teilnehmen möchten. ...
Die Jagd würde mit ca. 40 Flinten als "Standjagd" ausgeübt und jeder bekommt für den Tag einen unendgeltlichen Begehungsschein.
Zweifel kommen uns nur, weil wir in zwei Revieren auf zusammen 1000 ha jagen, es einen gemeinsamen Jagdleiter gibt, wir uns vorab zum Frühstück, dann zum Mittag und Streckelegen treffen. Also schon irgendwie gemeinsam jagen. (abgesehen von JuJä und Begleiter). Was meint ihr?
<HR></BLOCKQUOTE>

1. Die Reviergröße ist in diesem Zusammenhang nicht relevant
2. Bei Installation eines Jagdleiter und einer derart hohen Anzahl an Teilnehmer ist die Veranstaltung MIT SICHERHEIT eine Gesellschaftsjagd. Also bleiben Inhaber von Jugendjagdscheinen zu Hause !!!
3. Als ich die Prüfung in NRW ablegte, galt die Regel, daß dann von einer Gesellschaftjagd die Rede ist, wenn mehr als 5 Teilnehmer (Jäger und/oder Treiber) zusammen jagen. Ob die Regel noch Bestand hat, weiss ich nicht, das lässt sich beim LJV erfragen.

WH
TicTac
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Rugen:

Entscheident ist : wird die Jagd für die Einzelreviere einzelnd durcgeführt oder Gemeinschaftlich.
<HR></BLOCKQUOTE>

Mitnichten.


Müller- Schallenberg/Knemeyer: Jagdrecht in Nordrhein- Westfalen:
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat
Von einer Gesellschaftsjagd spricht man, wenn mehr als vier Personen die Jagd gemeinschaftlich ausüben (§17a BJG). Die Jagenden, bei denen es sich nicht nur um Schützen handeln muss, müssen hierfür jedoch bewusst jagdlich zusammenwirken, also durch jagdorganisatorische Maßnahmen ihren Jagderfolg steigern. Keine Gesellschaftsjagd liegt also vor, wenn mehr als vier Personen (auch in Absprache) im selben Revier die "Einzeljagd" ausüben.

Da bei einem Taubentag die Jäger interaktionär handeln (Tauben werden überall beschossen und immer wieder zum Aufstehen veranlasst) kann man m.E. nur von einer Gesellschaftsjagd sprechen - ergo greift die Beschränkung nach § 16 Abs. 3 BJG.
 
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@Freggel

Betr. Minderjährige

Auch Volljährige, die Inhaber eines Jugendjagdscheins sind, weil sie z.B. erst im laufenden Jahr volljährig wurden aber nicht nachgelöst haben, dürfen an Gesellschaftsjagden nicht Teilnehmen.

WH
Amadeus
 
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Wir planen gerade einen Taubentag, an dem auch gerne Inhaber von Jugendjagdscheinen teilnehmen möchten. Da diese die Jagd ja nicht allein ausüben dürfen, würden wir sie mit einem erfahrenen Jäger zusammen anstellen. Die Jagd würde mit ca. 40 Flinten als "Standjagd" ausgeübt und jeder bekommt für den Tag einen unendgeltlichen Begehungsschein.
Zweifel kommen uns nur, weil wir in zwei Revieren auf zusammen 1000 ha jagen, es einen gemeinsamen Jagdleiter gibt, wir uns vorab zum Frühstück, dann zum Mittag und Streckelegen treffen. Also schon irgendwie gemeinsam jagen. Andererseits steht man so weit auseinander, daß eine direkte Verbindung unter den Schützen nicht gegeben ist (abgesehen von JuJä und Begleiter). Was meint ihr?
 
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Das würde ich bei der Unteren Jagdbehörde Prüfen lassen.

Entscheident ist : wird die Jagd für die Einzelreviere einzelnd durcgeführt oder Gemeinschaftlich.

Wenn Gemeinschaftlich; dann hätte ich bedenken ob es für Jungjäger so statthaft ist;

wir es im Vorfeld als Zeitnahe Einzeljagdten offiziel Deklariert; und in keinem Revier die Voraussetzung der Gemeinschaftsjagd erreicht;
sehe ich weniger Probleme.

Nur das würde ich im Vorfeld verbindlich klären.


Andreas
 
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@Amadeaus: Was soll man denn da nachlösen? Jugendjagdschein und Jagdschein kosten das gleiche. Es ist zwar nun fast 5 Jahre her, aber ich habe damals bei meiner Behörde nachgefragt und es hieß: Auch wenn da Jugendjagdschein steht und sie volljährig werden haben sie automatisch einen vollwertigen Jagdschein!
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Snoebel:
@Amadeaus: Was soll man denn da nachlösen? Jugendjagdschein und Jagdschein kosten das gleiche. Es ist zwar nun fast 5 Jahre her, aber ich habe damals bei meiner Behörde nachgefragt und es hieß: Auch wenn da Jugendjagdschein steht und sie volljährig werden haben sie automatisch einen vollwertigen Jagdschein!<HR></BLOCKQUOTE>

Dann hat sich da aber grundlegendes geändert. Ich habe im Jahr 1984 den 1. Jugendjagdschein bekommen. Damals kostete das DM 20,- Verwaltungsgebühr und DM 20,- Jagdabgabe. Der "normale" Jahresjagdschein hingegen kostete DM 40,- Verwaltungsgebühr und DM 50,- Jagdabgabe.
Geltungsdauer des 2. Jugendjagdscheins war dann ein volles Jagdjahr. In diesem, meinem 2. Jagdjahr wurde ich volljährig und hätte danach nur unter den Einschränkungen des Jugendjagdscheines weiterjagen können. Bei der Erteilung des Jahresjagdscheines nach dem Volljährigkeitstag wurden die für den Jugendjagdschein bereits geleisteten Gebühren und Abgaben angerechnet. Das Jagdscheinbuch blieb das selbe. Auf der zweiten Seite wurde lediglich das Wort "Jugend" handschriftlich durchgestrichen, der Stempel "Jahres" daneben gesetzt und fertig war die Laube.

Gibts denn heute für alles einen Einheitspreis?
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Lieber Leo und der rest der Welt,

ich habe nichts von Gebühren geschrieben und ich werde auch nicht nachsehen, was welcher Schein jetzt kostet.

Fakt ist aber dass die Beschränkungen des Jugendjagdscheins nun einmal auf den Schein an und für sich und nicht aus das Alter des Inhabers bezogen sind.

Wer ohne Begleitung eines Erziehungsberechtigten, ohne Begleitung durch eine jagdlich erfahrene Person oder auf Gesellschaftsjagden jagen will braucht einen Ausländer-, Tages- oder Jahresjagschein ein Jugendjagdschein reicht unabhängig vom Alter nicht.

Im Waffengesetz ist es genauso, wer nur einen Jugendjagdschein hat, eagl ob er volljährig ist oder nicht, für den gilt § 13 (7) nicht § 13 (6) WaffG mit all den daraus folgenden Einschränkungen.

Ob und welche Gebühren die Behörde für die Änderung Jugendjagdschein in Jagdschein erhebt kann jeder bei seiner Behörde erfragen. In jedem sollte er hingehen und den Schein ändern lassen.

WH
Amadeus
 
A

anonym

Guest
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Amadeus:


Betr. Minderjährige

Auch Volljährige, die Inhaber eines Jugendjagdscheins sind, weil sie z.B. erst im laufenden Jahr volljährig wurden aber nicht nachgelöst haben, dürfen an Gesellschaftsjagden nicht Teilnehmen.
<HR></BLOCKQUOTE>

Scheint eine reine und geplante Abzocke zu sein.

Wir Ösis kennen zwar auch unterschiedliche Regelungen für <18jährige im Jagdbetrieb aber der Jagdschein wird mit 16 bzw nach Prüfung ausgestellt und bleibt gültig bis zum ersten Jagdscheinentzug.

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steve

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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Tiro:

Wir Ösis kennen zwar auch unterschiedliche Regelungen für <18jährige im Jagdbetrieb aber der Jagdschein wird mit 16 bzw nach Prüfung ausgestellt und bleibt gültig bis zum ersten Jagdscheinentzug.

icon_wink.gif
<HR></BLOCKQUOTE>

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Das Thema ruft mir einen Spruch eines sehr wilden Jägers wieder in Erinnerung der mich als Nichtjägerkind vor vielen Jahren "adoptiert" hatte und als 12jährigen abends an einen riesigen Resch mit Kanikelbauten gesetzt hat, mir die alte 20er Querflinte seines verstorbenen Vaters samt einer Hand voll Patronen mit den Worten in die Hand gedrückt hat: "Sieh zu dassde was umkrichst, isch hol disch wenns dunkl wett widder ab unn wenn jemand kimme tut, dann sechste es tät junge unn es tät alde Jäscher gebbe!"
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Eine Erfahrung die ich nicht missen möchte!
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Wh, Steve

PS.: Obige Geschichte habe ich mir selbstverständlich in einem Anfall von Phantasie nur ausgedacht. Übereinstimmungen mit lebenden, verblichenen oder gerade verbleichenden Personen sind rein zufällig und lohnen nicht der Aufheulerei!
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A

anonym

Guest
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von steve:
Übereinstimmungen mit lebenden, verblichenen oder gerade verbleichenden Personen sind rein zufällig und lohnen nicht der Aufheulerei!<HR></BLOCKQUOTE>

Nur jene Wölfe die keinen Schwanz haben heulen auf wenn man ihnen draufsteigt. Insofern ....
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Snoebel:
Auch wenn da Jugendjagdschein steht und sie volljährig werden haben sie automatisch einen vollwertigen Jagdschein!<HR></BLOCKQUOTE>

Das war zwar eine sehr kulante aber rechtlich falsche Handhabung Deiner Jagdbehörde.

Einfach gesagt wenn Jugendjagdschein draufsteht ist auch nur Jugendjagdschein drin, nur wenn (Drei-)Jahresjagdschein draufsteht ist auch Jahresjagdschein drin.

WH
Amadeus
 

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