FvLW e.V. Verfassungsbeschwerde auf dem Weg

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Gelöschtes Mitglied 3384

Guest
Zur Information aus dem WO-Forum:

Sehr geehrte Legalwaffenbesitzer,
liebe Community,

jetzt wird es Ernst und wir greifen die Idee der Rechtssatzverfassungsbeschwerde auf. Wir, die FvLW e.V., haben die juristische Machbarkeit und das finanzielle Risiko der Rechtssatzverfassungsbeschwerde in Bezug auf die nicht anlassbezogenen Kontrollen (Art. 13 GG) und die damit verbundenen Konsequenzen, wie Verlust der Zuverlässigkeit, Einzug der WBK, Eigentumsaufgabe der Waffen von mehreren Anwaltskanzleien prüfen lassen. Die involvierten Anwälte sind alle BGH erfahren.

Diese Anwälte halten es für möglich, dass das Bundesverfassungsgericht die Klage annimmt.

Hierzu muss als erstes ein Gutachten erstellt werden. Die Kosten dafür schlagen mit 2.000 -–2.500 € zu Buche.
Für den Prozess rechnen wir mit 7.000 - 8.000 €.
Alles in Allem also ca. 10.000 €.
Dieses Gutachten haben wir in Auftrag gegeben und das Kostenrisiko hierfür übernommen.

Wir haben die in "Waffen-online" bekundete Spendenbereitschaft mal überschlagen und sind auf ein Volumen von rund 8.000 € gekommen. Unter diesen Umständen ist die FvLW e.V. bereit, die Klage zu führen. Es muss Euch aber klar sein, dass die 80% der Gesamtkosten von Euch kommen müssen. Alleine aus Vereinsmitteln können wir das nicht stemmen.

Wir haben bei der Deutschen Bank in Frankfurt a.M. ein Spendenkonto eingerichtet. Konto-Nummer 302700061 BLZ 50070024

Dass ein solcher Prozess auch mit negativem Ausgang enden kann sollte jedem klar sein!


Das angegebene Konto wird offen geführt und ist jederzeit prüfbar. Einahmen und Ausgaben über dieses Konto werden wir im 14- tägigen Turnus auf unserer Homepage veröffentlichen. Bei negativem Ausgang, bzw. bei zu geringem Spendenaufkommen ist aus unserer Sicht eine Rückerstattung nicht durchführbar, da der Verwaltungsaufwand und die dabei entstehenden Kosten in keinem Verhältnis stehen würden.

Konkret würde es bedeuten, dass das eingezahlte Geld für andere unser Thema betreffende Aktionen genutzt werden sollte.

Wir agieren in Eurem, im Interesse aller Legalwaffenbesitzer!

"Leitet bitte den Spendenaufruf über vorhandene Mailpools weiter
-
wir brauchen jede Unterstützung"


Manfred Kübel für die FvLW e.V.

Link zum WO-Thread: http://forum.waffen-online.de/index.php?showtopic=395021&hl=

edit:

Empfänger – FvLW e.V.
Verwendungszweck – Verfassungsklage
 
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1 Apr 2008
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64
20 Euro sind unterwegs!

Lobenswert was der FvlW für uns macht wenn schon keine andere Vertretung!!!

WMH
Andre
 
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4 Nov 2005
Beiträge
133
Das wurde auch höchste Zeit!
Beteilige mich natürlich auch und drücke die Daumen.
Ich habe sowieso den Eindruck, dass FvLW sich mehr engagiert als alle Landesjagdverbände zusammen - Hut ab, habe zwar von einer Verfassungsbeschwerde geträumt, aber nie zu hoffen gewagt, dass sie auch zustande kommt.
 
A

anonym

Guest
Faruk der Ägypter-König schrieb:
Interessiert dieses Thema die Foristen hier wirklich so wenig...?

ELFen-Gold.
Gesammelt ist schon öfter von allen Möglichen worden.
Passiert ist - ...
Dein Geld kriegst übrigens nicht wieder, egal ob was gemacht wird oder nicht. :wink:
Dazu braucht es nicht mehr als dass das Gutachten gar nicht so ausfällt wie gewünscht und/oder die Klage nicht zugelassen wird.

Wenn das Gutachten - was ja gar nicht das Teuerste ist an der Geschichte ist - mal da ist und sich eventuell auch mal ein paar der Verbände beteiligen würden dann denke ich über Kontonummern nach. 8)

Am Ende des Regenbogens kannst Dein Geld übrigens wieder finden - der Sage nach.
http://de.wikipedia.org/wiki/Leprechaun
 
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26 Okt 2009
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Dass die großen Verbänder der Jägerschaft und der Sportschützen hier nicht mitziehen ist peinlich genug.

Als fleißiger WO-Leser und -Poster habe ich Vertrauen zum FvLW und habe gespendet.

Wohl wissend, dass dies nur ein Tropfen auf den heißen Stein ist.

Munter bleiben!

Hinnerk
 
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12 Jan 2006
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Hinnerk2005 schrieb:
Dass die großen Verbänder der Jägerschaft und der Sportschützen hier nicht mitziehen ...

..könnte auch daran liegen, dass die gesetzliche Regelung wohl verfassungskonform ist. Das heißt nicht, dass ich sie politisch richtig finde. Aber in meinen Augen ist sie rechtlich nicht zu beanstanden. Im Prinzip ist es eine Regelung wie beim Schornsteinfeger...

Bedenklich kann es erst in der praktischen Umsetzung werden, wenn nämlich Erlaubnisse widerrufen werden, weil man die Kontrolettis nicht beim ersten Klingeln hineingelassen hat. DANN kommt man in einen Bereich, der verfassungsrechtlich höchst bedenklich ist. Das ist aber eine Frage des Einzelfalls und müsste auch im rahmen eines solchen mit einer Urteilsverfassungsbeschwerde angegriffen werden.

Die Rechtssatzverfassungsbeschwerde halte ich für aussichtslos.
 
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30 Aug 2005
Beiträge
608
Hinnerk2005 schrieb:
Dass die großen Verbänder der Jägerschaft und der Sportschützen hier nicht mitziehen ist peinlich genug.

Als fleißiger WO-Leser und -Poster habe ich Vertrauen zum FvLW und habe gespendet.

Wohl wissend, dass dies nur ein Tropfen auf den heißen Stein ist.

Munter bleiben!

Hinnerk

genau so ist es, nicht labbern und mies reden,

beteiligen oder nicht,,, basta,,,

Ich habe mich beteiligt,,,


weihei Adam
 
A

anonym

Guest
Hunsrückwilderer schrieb:
..könnte auch daran liegen, dass die gesetzliche Regelung wohl verfassungskonform ist. Das heißt nicht, dass ich sie politisch richtig finde. Aber in meinen Augen ist sie rechtlich nicht zu beanstanden. Im Prinzip ist es eine Regelung wie beim Schornsteinfeger...

Bedenklich kann es erst in der praktischen Umsetzung werden, wenn nämlich Erlaubnisse widerrufen werden, weil man die Kontrolettis nicht beim ersten Klingeln hineingelassen hat. DANN kommt man in einen Bereich, der verfassungsrechtlich höchst bedenklich ist. Das ist aber eine Frage des Einzelfalls und müsste auch im rahmen eines solchen mit einer Urteilsverfassungsbeschwerde angegriffen werden.

Die Rechtssatzverfassungsbeschwerde halte ich für aussichtslos.

Ich hätts nicht schöner schreiben können. :p
Die einzig sichere Sache daran ist die Aussage dass das Geld in keinem Fall zurückfließt. :wink:
Politische Einflussnahme ist das nicht. Man schafft es vielleicht auf sich aufmerksam zu machen unabhängig vom Ausgang des Verfahrens, auch das mag ein Erfolg sein.
Ich halte die Beschwerde ebenfalls für aussichtslos und andere Nettigkeiten des Waffenrechts wie etwa die "Grenze" zwischen Führen und Transportieren werden dadurch auch nicht angegangen.
 
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3 Feb 2010
Beiträge
971
Franz85 schrieb:
Hunsrückwilderer schrieb:
Die Rechtssatzverfassungsbeschwerde halte ich für aussichtslos.

Meine Meinung. Rausgeschmissenes Geld.
Die Formulierung im Gesetz ist wasserdicht.

Ich sehe das anders:
Für unser Recht und gegen die permanenten Beschneidungen des Selbigen muss gekämpft werden!

Denn wenn wir uns nicht wehren, werden unsere Rechte zunehmend weiter beschnitten...

Im Jahr 2009 wurde einerseits 60 Jahre Grundgesetz gefeiert und andererseits das GG ausgehebelt! Die Bundesregierung hat im Jahr 2009 für gesetzestreue Waffenbesitzer die Artikel 13 und 14 des Grundgesetzes eingeschränkt!

Dagegen muss etwas getan werden!

Lasst uns kämpfen!
Natürlich kann die Sache einen unerwarteten Ausgang nehmen:
Wer kämpft, kann verlieren.

Aber: Wer nicht kämpft hat schon verloren.

U.H.U.
 

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