Richtig, kann, muss aber nicht. Aber im Zweifel ist für 6 Monate ein Fahrtenbuch besser als eine Verurteilung mit Unfallflucht etc.
Ich vermute, dass der Fahrzeugführer oft recht schnell bekannt ist, wenn der Halter plötzlich belangt wird.
(Alle Infos die ich hier von mir gebe sind von Dashcam Kanälen und vom bisschen recherchieren, haben also keine Garantie zu stimmen. Falls euch so Dashcam Kram interessiert empfehle ich Sasha Fahrnünftig und DDG. Bei DDG denke ich mir zwar auch öfters, ach ist doch halb so wild, aber er legt die StVo so aus, wie es da steht.)